Hallo,
angenommen einem Mieter fällt der Akkuschrauber (oder sonst was) runter und dieser schlägt ein kleines Loch (Durchmesser ca. 5 mm und auch so tief) ins Laminat (mitten im Raum).
Mit welchen Kosten muss der Mieter beim Auszug rechnen?
Oder zählt das zu normalen Gebrauchsspuren?
Vielen Dank
Rainer
Hallo,
egal, wie „klein“ der Schaden ist. Ein Loch im Laminat zählt nicht mehr zum vertragsgemäßen Gebrauch. Der Mieter muss bei Beschädigung die Reparatur/Ausbesserung des Laminats zahlen.
Gruss
Leopold
Danke für Deine Antwort.
Ich dachte, es wäre vielleicht normale Abnutzung, weil es logisch ist, dass einem mal was aus der Hand rutscht. So funktioniert das also nicht?
Der beschriebene Schaden sollte aber mit weniger als 50 EUR auszugleichen sein, oder?
Ich nehme an, es spielt dabei keine Rolle, ob der Vermieter des Laminat tatsächlich ausbessern lässt?
nochmals danke
Rainer
Danke für Deine Antwort.
Ich dachte, es wäre vielleicht normale Abnutzung, weil es
logisch ist, dass einem mal was aus der Hand rutscht. So
funktioniert das also nicht?
Der beschriebene Schaden sollte aber mit weniger als 50 EUR
auszugleichen sein, oder?
Ich nehme an, es spielt dabei keine Rolle, ob der Vermieter
des Laminat tatsächlich ausbessern lässt?
nochmals danke
Leider gilt Tollpatschigkeit noch nicht als „vertragsgemäßer Gebrauch“
Der Schaden ist zu zahlen, gleichgültig, ob der Vermieter ausbessert oder nicht. In dem Fall müsste man den Laminat flicken, falls überhaupt möglich. Die Kosten hierfür dürften nicht allzu hoch sein, vielleicht kannst du das auch selbst - fachmännisch - erledigen.
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