ich bin neulich umgezogen und habe mir dafür einen LKW bei Europcar gemietet. soweit sogut. nach dem umzug musste ich den LKW vollgetankt wieder abliefern. dabei ist mir ein missgeschick passiert. ich habe mit der äußersten ecke des LKW zwei plexischalen der zapfsäulenbelichtung touchiert, wobei
diese runtergefallen sind. das war allerdings auch alles. ich bin auch sofort stehengeblieben und habe der tankstellenaushilfe meine telefonnummer und adresse hinterlassen. diese meinte zu mir und meinem bruder: „wird nicht teuer!!“.
fünf tage später bekomme ich eine rechnung von 950,- DM präsentiert, in der aufgeführt wird, das fünf plexischalen samt halterungen ausgetauscht wurden, obwohl nur zwei kaputt waren. dementsprechend lange war dann auch die montagezeit und so enstand diese rechnung.
meine frage jetzt: wie kann ich diesen vorfall am besten ad akta legen?
habe ich eine chance, wenn ich nur 2/5 der rechnung bezahle und es dann drauf ankommen lasse (natürlich NACH vorheriger aussprache mit dem tankstellenpächter), immerhin habe ich ja meinen bruder als zeugen, der meine angaben bestätigen kann?
oder ist das ganze eventuell ein versicherungsfall für meine private haftpflichtversicherung?
wäre echt nett, wenn ihr mir eure ideen mitteilen würdet, wie ich diesen fall lösen kann!
hallo, Nofretete,
das Problem wird sein, dass evtl. die ganze Einheit ausgetauscht werden musste. Und dann hast Du schlechte karten.
Grundsätzlich muss der Geschädigte darauf achten, dass die kosten möglicht niedrig sind. Doch wennder Mechaniker sagt, das Teil gibt es nicht einzeln? Oder die neuen teile eine andere Farbe haben?
Grüße
Raimund
also ich weiß z.B. dass es bei ARal diese Teile nur im 5er Block gibt… und die 2 Rechnungen, die ich darüber schonmal vorliegen hatte, die waren höher
Also ich würde nochmal nachfragen, ob es die auch alleine gab und ansonsten würde ich diese Teile mal dezent dem Haftpflichtversicherer der Autovermietung weiterreichen *schmunzel*
Die Autovermietung wird sich zwar nicht sonderlich drüber freuen, aber keine Panik, der SB gilt nur für die Vollkasko, nicht für die Haftpflicht. Allerdings solltest dir dann sicher sein, dass dein Mietfahrzeug mängelfrei abgenommen wurde.
Und selbst wenn… wenn du einen VK-SB von 650 DM hast und die Vermietung die Reparatur vom LKW nachträglich aufdrücken wollen… eindeutig nachweisen lassen, dass es dein Schaden war und unterm Strich auch 300 DM günstiger