Kleiner Unfall beim rückwärts Ausparken

Grüße an alle.

Folgendes Szenario:
Frau A fährt mit dem Kfz rückwärts aus der Parklücke am Schulparkplatz.
Eine andere Verkehrsteilnehmerin (Frau B) fährt mit ihrem Kfz auf der Straße an den Parklücken entlang.
Jedoch auf der linken Straßenseite und ebenfalls rückwärts!
Dabei fährt sie in die „ausparkende“ Frau A.
Keine Polizei wird gerufen, Zeugen gibt`s wohl auch nicht.
Man einigt sich darauf, daß die „Männer“ dies am Abend per Telefon regeln sollen.
Nach meinem Empfinden ist Frau B schuld am Zusammenstoß, aber es ist immer problematisch bei Unfällen mit rückwärts Ausparken, oder?

Hallo,

im Zweifel: 50 : 50

http://michael.ammon.adac-vertragsanwalt.de/suche/me…

VG
EK

Vielen Dank für die Rückmeldung.

Beachtenswert finde ich die Tatsache, daß Frau B nicht auf dem Parkplatz, sondern auf einer „öffentlichen“ Straße auf der linken(!) Fahrspur rückwärts(!) fährt.
Sollte in diesem Fall wirklich 50:50 zur Anwendung kommen?
Und wie könnte sich in diesem Fall eine Zeugenaussage auswirken, falls sich ein solcher nachträglich noch melden würde?

Hallo,

die, die aus der Parklücke zurücksetzt, hat nicht aufgepasst. Es hätte ja genauso gut auch ein vorwärts fahrender Verkehrsteilnehmer sein können.

Die, die auf der Straße zurücksetzt, hat nicht aufgepasst, dass Autos aus Parklücken auch herauszufahren pflegen.

Daher im Zweifel 50:50.

VG
EK

Nochmals vielen Dank.

hallo!

Soweit ich weiß, hat derjenige Schuld, der rückwärts fährt, weil er eben eine besondere Aufmerksamkeitspflicht hat.

Also gilt in diesem Fall auf jeden Fall 50:50.
Das kann man auch googlen, z.B.:
http://www.verkehrslexikon.de/Module/Rueckwaerts.php

Gruß, Flaschenpost