Kleiner Unfall ohne versicherung

hallo
ich hab ein problem, ich hatte letzte woche eine kleine unfall auf einer tankstelle ( zählt ja zum privtat grundstück, deshalb kam auch keine polizei ), da er durch mich entstande schaden nicht so hoch war bar ich dem herrn an, ob wir das privat regeln könnten, es ist ja nur die lampe kaputt . Er meint ja könn wir machen ich hab ihm meine priaten daten aufgeschrieben und hab ihn gebeten mir seine auch zu geben wollte er nicht und meinte er meldest sich. Ich bin darauf nächsten tag zur werkstatt ( VW weil er das auch direkt dort machen wollte ) gefahren und hab gefrag was das koste die meinten ca. 80-100 € nur kam heute der anruf das es 200 euro koste. Auf die frage was den da nun gemacht wurde weil wir uns ja mündlich nur auf die lampe geeinget hatten meinte er , das was gemacht werden musste ,da ich weiß das unten die stoßstange auch kaputt war aber nicht von mir da noch eine andere lackfarbe dran hin, denke ich das er das auch auf meine kosten mit abrechnen wollte, er wollte das ich ihm das geld auf sein persönlich konto ohne rechnug ohne alles überweise, hab ich abgelehnt ohne rechnung mach ich nicht. als ich ihn erneut fragte wie sein name was legt er auf. Nun ist meine Frage , muss ich den betrag bezahlen? bezüglich der mündlichen einigung , da er den schaden schon hat repaieren lassen kann ich nicht mehr nachweisen das der repaierte schaden nicht von unseren zusamm stoß sein kann. und noch eine frage , kann er mich anzeigen wenn ich nur den vereinbarten schaden bezahle sprich die 100 euro?

Danke schon mal für eure antworten
Mit freundlichen grüßen Anny

Hallo,
man das ist ja ein dicker Hund. Ich glaube der versucht dich ganz gewaltig über den Tisch zu ziehen. Von Dir Daten verlangen und selbst keine hergeben. Hast du nur Telefonnummer von ihm? Glaube ich nicht das er dich anzeigen kann und tut, wenn dann drohe mit Gegenanzeige da er ja das mündlich ohne Polizei regeln wollte. Gibt es Zeugen? In so einem Fall immer unbeteiligte Zeugen holen, so steht Aussage gegen Aussage. Mein Tipp, erstmal gar nichts zahlen. Er soll dir eine Rechnung vorlegen wo du siehst was gemacht worden ist und nur das Bezahlen was mit der Lampe in Verbindung steht.Und wenn du zahlst nur unter Vorbehalt. Ich würde erstmal gar nicht zahlen, er soll sich mal von sich aus melden.

Hallo,
verzeih mir bitte, meine Ironie: Das läuft, wie es immer läuft, am ende verdient der Anwalt.
Du bist Schuld an dem Schaden und du mußt ihn wieder in Ordnung bringen, ob das nun 80 oder 200 € kostet.
VG Tizia

Hallo,

wenn Sie ihm Ihren Namne und Anschrift mitgeteilt haben dann haben Sie alles getan!!!

wenn er Ihnen seinen Namen nicht mitteilen will dann ist das komisch und ich würde Ihnen raten erst einmal gar nichts zu unternehmen bis er sich bei Ihnen mit allen notwendigen Daten meldet!

allerdings ist ein Unfall mit nur 200€ eine Kleinigkeit die man nicht unbedingt auf die Spitze treiben sollte denn dann könnne auch schnell mal noch mehr heraus kommmen… und eine Stoßstange zu reparieren kostet wohl mehr als die 100€ die Sie mehr zahlen sollen…!!

ALSO: warten was passiert und wenn er sich meldet dann kann die Überweisung immer noch getätigt werden aber dann müssen Sie über den Preis sprechen und sagen Sie ihm das Sie sich erkundigt haben und sagen was es kosten würde…!!

Viel Erfolg!!

Thomas Wolter
0421-43663-43
hauptagentur.de

Hallo,
aus meinen Erfahrungen her würde ich versuchen den Unfallgegner zu bitten den Beläg für die Reparatur geben zu lassen. Falls er dies abweist - will er vermutlich mehr Geld aus der Sache schinden. Bei Hinzuziehen weiterer Parteien (Anwalt, etc…) wird die Sache für Dich nur teurer. Mein Rat sich möglichst zu einigen, da sonst die Kosten nur steigen.
Grüße

Hallo Anni,

das ganze sind jetzt 2 verschiedene paar Schuhe. Einmal geht es um das strafrechtliche (sprich die Anzeige) und einmal um den Schaden. Was das strafrechtliche angeht, brauchst du dir keine Sorgen machen. Er kann dich ruhig anzeigen. Nur wegen was? Du hast den Fehler eingeräumt und willst bzw. wirst zahlen. Ich gehe mal davon aus, das der Unfall nicht mit dem Auto/Motorrad passiert ist (du also ohne Versicherung gefahren bist) Das wäre was anderes.

Bzgl. des Schadens. Du mußt ihm den tatsächlich entstandenen Schaden bezahlen. Allerdings nur gegen Rechnung. Mündliche verherige Vereinbarungen sind nichtig, da sie ja, aus Schadenssicht, von Laien getroffen wurden.

gruß maboe

Hallo Anny,

wenn der Geschädigte den Schaden bei deiner Versicherung meldet, wird diese den Schaden ohne große Gegenwehr zahlen, da es sich um einen Kleinschaden handelt. Du müßtest dann den Schaden an deine Gesellschaft zahlen, da eine Hochstufung bei einer solch kleinen Summe viel teurer wäre.

Also, bevor es noch mehr Ärger gibt am besten zahlen und schriftlich bestätigen lassen, dass damit alle Forderungen beglichen sind.

Stephan

danke erstmal für ´die auskunft
also hut hat sich rausgestellt das er mir keine rechnung bzw kostenvoranschlag zukommen lassen kann weil er dafür ja erstmal in eine werkstatt müsste heißt das nun er hat sich den betrag x ausgedacht? darf er das den ? und wieder hat er auf meine frage was den gemacht werden müsste nur gesagt das was gemach werden muss und meinte sie wollen also keine rechnung und überweise so ich schick ihn die bankdaten zu und hat aufgelegt. Ich find das alles sehr merkwürdig. ich bin ja bereit den schaden den ich verursacht habe zu begleichen aber nicht die von anderen

danke erstmal für ´die auskunft
also hut hat sich rausgestellt das er mir keine rechnung bzw kostenvoranschlag zukommen lassen kann weil er dafür ja erstmal in eine werkstatt müsste heißt das nun er hat sich den betrag x ausgedacht? darf er das den ? und wieder hat er auf meine frage was den gemacht werden müsste nur gesagt das was gemach werden muss und meinte sie wollen also keine rechnung und überweise so ich schick ihn die bankdaten zu und hat aufgelegt. Ich find das alles sehr merkwürdig. ich bin ja bereit den schaden den ich verursacht habe zu begleichen aber nicht die von anderen.

Hallo,

abwarten…

zahlen Sie ihm den Scheinwerfer inkl., Einbau und dann ist der Fall gegessen! aber erts wenn er Ihnen seine Daten gegeben hat!!

Gruß

Hallo Anny,

das beste ist eine Einigung.
Ob bei Zahlung von 100 € eine Anzeige in Betracht kommt, weiss ich nicht - das ist eine Frage an Juristen.
Ich wüßte allerdings nicht, weshalb er Anzeige erstatten sollte, Fahrerflucht ist es nicht.
Zahle einfach die 100 €. Es ist wichtig, dass der andere unterschreibt, dass dies das damit alle seine Ansprüche aus dem Unfallereignis abgegolten sind.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

so würde ich es ja am liebesten machen, aber der ältere herr lässt überhaupt nicht mit sich reden, und ich hab überleg wenn ich von ihm post bekomme dann hab ich ja die adresse ob ich ihm ne dreizeiler schreibe warum ich nicht den von ihm gewünschten betrag bezahle und ne kostenvoranschlag von vw bei lege die dies begründet. den solange er mir nicht nachweisen kann das die 200 euro berechtig sind, seh ich nicht ein so viel zu bezahlen oder seh ich das falsch ?

Hallo Anny,
so wie Sie es schildern steht derzeit Aussage gegen Aussage, da ja wahrscheinlich keine weiteren Zeugen vorhanden sind und auch keine Fotos vom Schaden am Schadenstag gemacht wurden.
Sie behaupten, der Schaden beträgt 80-100 €, der Geschädigte behauptet, der Schaden beträgt 200 €.
Selbst wenn er Sie anzeigt, haben Sie meiner Ansicht nach nichts zu befürchten, da Sie sich nicht falsch verhalten haben.
Sollte er sich noch einmal bei Ihnen melden, bieten Sie Ihm an die 80 € für den Scheinwerfer zu bezahlen und bitten Sie ihn für angeblich höhere Kosten eine Rechnung der tatsächlichen Kosten vorzulegen.
Sollte er die Rechnung bringen und daraus höhere Kosten für die Reparatur des Scheinwerfers hervorgehen, sollten Sie die Rechnung nochmal von Ihrer Werkstatt überprüfen lassen.
Sie haben übrigens auch die Möglichkeit, den Schaden von Ihrer KFZ Haftpflichtversicherung regulieren zu lassen. Auch dort werden nur berechtigte Ansprüche entschädigt, und unberechtigte abgelehnt. Um im nächsten Jahr nicht hochgestuft zu werden, können Sie den Schadensbetrag an Ihre Versicherung überweisen, der Vertrag gilt dann weiterhin als Schadensfrei.
Sie können auch im Vorfeld einmal mit der Schadensabteilung Ihres KFZ Versicherers telefonieren und dort um Rat fragen, wie Sie sich weiter verhalten sollen.
Schöne Grüße
Micha

Hallo,

zahlen müssen Sie eh… aber wie viel das kann nur das Autohaus sagen!

lassen Sie sich doch einen KVA von VW erstellen über den Kauf und Einbau eines Scheinwerfers!! und genau den Betrag (ohne MWSt.) überweisen Sie dann an den Geschädigten. sollte er eine Rechnung der Reparatur nachweisen zahlen Sie ihm die MWSt. nach und alles ist gelaufen!!

Viel Erfolg!!

FRAGE: haben Sie keinen Versicherungsfachmann an der Hand der Ihnen diese einfachen Dinge beantworten kann??

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
_________________________________________________

SIGNAL IDUNA Gruppe
Agentur Thomas Wolter
Anna-Seghers-Str. 125
28279 Bremen

Öffnungszeiten:
Mo, Die, Do 9.30 - 13.00h
und nach Vereinbarung

Telefon: 04 21 - 4 36 63 -43
Telefax: 04 21 - 4 36 63 -44
Mobil D1: 01 71 - 6 81 59 38

www.thomas-wolter.eu
[email protected]

Hallo Anny,

ich mach mal nur dir Kurzform…

keine Zeugen, keine Beweise, Wort gegen Wort…

Natürlich kann er dich anzeigen… dann wird es zu einem Vergleich kommen und Du zahlst weniger… wahrscheinlich… Vor Gericht erlebt man aber auch Überraschungen… z.B. wenn die Werkstadt bestätigt, dass die Stoßstange auch von dem Unfall beschädigt war.

Mündliche absprachen ohne Zeugen sind nicht nachzuvollziehen… und daher nichts Wert.

Ich würde abwarten… oder/ und ggf. bei drohenden Problemen einen fairen Preis anbieten, gegen eine schriftliche Absicherung, das damit alle gegenseitigen Forderungen und Pflichten erledigt sind… dann müssen natürlich die richtigen Personalien der Gegenpartei aufgenommen werden… ob er die wohl hergibt?

Eine Beratung beim Anwalt ist natürlich angeraten… ist ja nur was ich machen würde.

Gruß

Es klingt schon komisch. Ich würde an deiner Stelle folgendes machen. Erkundige dich bei dem VW-Händler,was es kostet. Dann überweist du diesen Betrag und schickst ihm parallel einen Brief, wo du Bezug nimmst, von welchem Autohaus du wann (und von welcher Person, am besten noch Tel.-Nr) den Betrag, welchen du angewiesen hast. Dann schreibst du ihm, das, falls sich die Schadenssumme höher erweisen sollte, du gerne bereit bist, ihm den Differenzbetrag nach Vorlage einer Rechnung zu begleichen. Ich gehe mal davon aus, das du dann nichts mehr von ihm hörst.

Ich kann Ihnen nur raten, machen Sie unverzüglich eine Selbstanzeige bei der Polizei.

Ihrem Schreiben nach kann ich nicht erkennen, dass eine europäischer Unfallbericht ausgefüllt wurde?

Sie stehen somit ohne schriftlichen Nachweis des Unfalles da.

Zudem würde ich eine Schadensmeldung bei Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung einreichen, diese prüft den Schaden dann genau.
Bar ablösen können Sie den Schaden auch dann noch gegenüber der Versicherung, somit haben sie keine Rückstufung im Bonussystem.
( Vesicherung zahlt den tatsächlichen Schaden - sie bezahlen diesen Betrag der Versicherung )

Hallo,

hier ist es denke ich besser, eine Rechtsberatung einzuholen (entweder über einen bereits vorhandenen Rechtschutz, oder als ADAC-Mitglied z.B.), da der Geschädigte keine Daten von sich angibt.

Gruß,
Micha