Also wenn man sich einen kleinen Waffenschein besorgen will, wie macht man das? Hier kann man dem beim Ordnungsamt beantragen aber wie macht man das genau? Muss man da einen Antrag hinschicken und wenn Ja kann man den irgendwo im Internet ausdrucken?
Das eine hat mit dem anderen nix zu tun, ich frag ja bloß wie man eine Beantragt und allein das zeigt doch schon Kompetenz. Außerdem fängt doch jeder klein an. Also weißt du nun was oder wolltest du mich bloß schlecht da stehen lassen? Wär schön wenn du mir helfen würdest.
Das eine hat mit dem anderen nix zu tun, ich frag ja bloß wie
man eine Beantragt und allein das zeigt doch schon Kompetenz.
Irgendeine „Kompetenz“ zeigt das sicherlich - man kann aber diskutieren was für eine.
Eine Antwort wird dir nur das zuständige Amt in deiner Gemeinde/Stadt geben können.
Bei mir war das Ordnungsamt für die Erteilung zuständig.
Frage am Besten bei der Stadtverwaltung nach, da die Formulare
zur Beantragung nicht einheitlich sind.
Hallo (Gruß mit dem man normalerweise eine Anfrage beginnt)
Das eine hat mit dem anderen nix zu tun, ich frag ja bloß wie
man eine Beantragt und allein das zeigt doch schon Kompetenz.
Außerdem fängt doch jeder klein an. Also weißt du nun was oder
wolltest du mich bloß schlecht da stehen lassen? Wär schön
wenn du mir helfen würdest.
Was mein Vorschreiber schon sagen wollte ist die Beachtung der Nettiquette.
So nun zu deinem Fall.
Bei uns in München kann man das betreffende Formular im Internet ausfüllen und ausdrucken. Danach geht man in die Sicherheitsbehörde (Landratsamt oder so) und dort in die Abteilung für Waffenrecht. Antrag abgeben 50 (?) Euro zahlen und fertig.
Oder jemand der das schonmal gemacht hat und sich auskennt.
Ja, ich hatte mir den gleich nach Einführung des Gesezes geholt. Antragstellung ist, je nach kommunaler Organisation des Wohnortes verschieden. Kostet 50 Euro. Es wird geprüft auf Vorstrafen, Sucht etc. und dann gibt es den Schein.
Ignorier einfach die hier abgegebenen unqualifizierten Antworten. Wer sich im Rahmen des Gesetzes bewegt braucht sich niemals für dein Verhalten zu rechtfertigen. Und solange es gesetzlich zulässig ist unter Auflagen Waffen zu tragen, darf auch jeder dieses Recht in Anspruch nehmen.