Kleiner Waffenschein

Hallo!
Ich trage mich mit dem Gedanken, einen „Kleinen Waffenschein“ zu beantragen. Auf dem hierzu auszufüllenden Formular wird u.a. nach Hirnverletzungen gefragt.
Vor 14 Jahren hatte ich einen Stammganglieninfarkt, welcher 3 Finger der linken Hand betraf.
Vor und auch nach dem Stammganglieninfarkt arbeitete ich beim Geld- und Werttransport, führte also eine echte Waffe.
Kann mir nun auf Grund des Stammganglieninfarkts vor 14 Jahren der „Kleine Waffenschein“ versagt werden?
Vielen Dank im Voraus.

Hallo,
Ich kenne nicht die Auslegung der Fragebögen.
Jedoch ist anzumerken,das wenn du in Deinen Sicherheitsunternehmen eine Echte Waffe führen darfst, es dir bei einem
Antrag auf kleinen Waffenschein für Schreckschuß und Anscheinswaffen nich negativ ausgelegt werden dürfte.
Auch bist du nicht medezinisch gesehen geistig behindert !
also versuchs !

Gruß Sascha

Ok. Das werde ich.
Danke!
Gruß Mario

Hallo Mario,
leider können wir Dir hier in dieser Frage nicht weiterhelfen, da wir im medizinischen Sektor keine Erfahrungen haben.
mit freundlichen Grüßen
Kai
www.waffenschein.net

TRotzdem Danke!
lg Mario

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Trotzdem Danke!

lg Mario

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo , danke für die frage
also da du eine echt waffe trägst /getragen hast damit und du das so sagst kann es sein das du ihn bekommst im
normal fall wird so was ab gelehnt Begründung:es kann sein das ein finger zusammen zugt und abschießt und leute verletzt werden *
muss ich sehr oft an hören antrag ausfüllen zurpolizei fahren und da nach fragen wenn die sagen nein musst du nicht umsonst 55€ zahlen =) du musst zum Waffenpolizistmeister nennt sich das :stuck_out_tongue: aber sie werden dich schon zum richtigen führen =)
hoff ekonnte helfen