'Kleiner' Waffenschein für Schreckschusswaffen

Hallo Leute ich weiss nicht genau ob ich hier in diesem Forum richtig bin aber ich probiere es einfach mal. Ich habe ein paar Fragen bezüglich des Waffenscheins für Schreckschusswaffen (also Gaspistolen usw.). Woher bekomme ich so einen Waffenschein? Was benötige ich dafür? Was kostet der? Kann ich die Munition auch ohne Waffenschein erwerben?

Fragen über Fragen…

Gruss
Daniel

Hallo Leute ich weiss nicht genau ob ich hier in diesem Forum
richtig bin aber ich probiere es einfach mal. Ich habe ein
paar Fragen bezüglich des Waffenscheins für
Schreckschusswaffen (also Gaspistolen usw.).

Ruf am besten mal eine Polizeiwache in Deiner gegend an (aber bitte nicht 110:wink:
Das ist Ländersache und in jedem Bundesland anders geregelt.
Woher bekomme ich

so einen Waffenschein?

Das ist Ländersache und in jedem Bundesland anders geregelt.
In Berlin bearbeitet das die Polizei selbst beim LKA.

Was benötige ich dafür?

Du must einen Antrag stellen. Für Berlin könntest Du den aus net runterladen…
Für die Beantragung des „Kleinen Waffenscheins“ ist die Vorlage der Waffe(n) nicht erforderlich.
Erteilungsvoraussetzung für einen solchen Waffenschein sind außer dem Alterserfordernis von 18 Jahren die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung (z.B. Vorstrafen oder Alkoholabhängigkeit ).
Wer die Waffe in der Öffentlichkeit dabei hat, muss immer auch den kleinen Waffenschein und seinen Personalausweis oder Pass mitführen, ansonsten sind Geldbußen fällig, die bis zu 5.000 Euro betragen können.
Der bloße Besitz von Gas- und Schreckschusswaffen in den eigenen Räumen oder auf dem eigenen Grundstück bleibt wie bisher erlaubt.

Was kostet der?

In Berlin 50 Euro

Kann ich die Munition auch ohne Waffenschein erwerben?

Das in jedem Falle.
Übrigens ist und war das schießen in der öffentlichkeit (AUCH SILVESTER) schon lange Zeit verboten.

Fragen über Fragen…

kann ich konkret ja leider nur teilweise beantworten…

M.

Frage zu Luftgewehr

Der bloße Besitz von Gas- und Schreckschusswaffen in den
eigenen Räumen oder auf dem eigenen Grundstück bleibt wie
bisher erlaubt.

Trifft das eigentlich auch auf Luftgewehre zu?

Gruß
Nelly