Kleiner Waffenschein und Arbeitgeber?

Hallo Leute,
ich hoffe ich bin in diesem Forum richtig. Meine Frage:
Ich möchte für meine Schreckschusspistole einen „kleinen“ Waffenschein beantragen…Meine Frage ist nun ob der Arbeitgeber in irgendeiner Weise darüber informiert wird, wie es z.b. bei einem Ermittlungsverfahren der Fall ist?
Außerdem habe ich gehört, dass dieser „kleine Waffenschein“ im polizeilichen Führungszeugnis vermerkt wird, was ja z.B. bei zukünftigen Bewerbungen um einen Arbeitsplatz, falls vom Arbeitgeber verlangt, nicht gerade einen guten Eindruck macht? Stimmt dies wirklich?

Vielen Dank schonmal für die Hilfe :smile:

Gruß!

Hallo Leute,
ich hoffe ich bin in diesem Forum richtig. Meine Frage:
Ich möchte für meine Schreckschusspistole einen „kleinen“
Waffenschein beantragen…Meine Frage ist nun ob der
Arbeitgeber in irgendeiner Weise darüber informiert wird, wie
es z.b. bei einem Ermittlungsverfahren der Fall ist?

Hast du da 'was bestimmtes mit ihm vor?

Außerdem habe ich gehört, dass dieser „kleine Waffenschein“ im
polizeilichen Führungszeugnis vermerkt wird, was ja z.B. bei
zukünftigen Bewerbungen um einen Arbeitsplatz, falls vom
Arbeitgeber verlangt, nicht gerade einen guten Eindruck macht?

Was soll denn ein Freizeit-Jäger machen? - Hängt wohl vom Arbeitgeber ab. Ist dieser Erz-Katholisch, kann ich mir vorstellen, dass der zukünftige AG das wohl nicht so prickelnd findet.

Stimmt dies wirklich?

Ein Waffenschein ist denk ich nicht so behaftet wie eine Vorstrafe. Sollte es im Bewerbungsgespräch angesprochen werden, kann man ja ausweichend sagen, dass eine große Verantwortung daran gebunden ist :wink:

bombaaa

Hallo Leute,

Hallo Leut’

ich hoffe ich bin in diesem Forum richtig. Meine Frage:
Ich möchte für meine Schreckschusspistole einen „kleinen“
Waffenschein beantragen…Meine Frage ist nun ob der
Arbeitgeber in irgendeiner Weise darüber informiert wird,

Nein.

wie es z.b. bei einem Ermittlungsverfahren der Fall ist?

Nein, auch dann wird er nicht informiert.

Außerdem habe ich gehört, dass dieser „kleine Waffenschein“ im
polizeilichen Führungszeugnis vermerkt wird,

Nein. Dort werden nur Maßnahmen der Justiz eingetragen. Schau mal im BZRG nach.

was ja z.B. bei
zukünftigen Bewerbungen um einen Arbeitsplatz, falls vom
Arbeitgeber verlangt, nicht gerade einen guten Eindruck macht?
Stimmt dies wirklich?

Nein, stimmt nicht. Ein Waffenschein, auch wenn es „nur“ der kleine ist, ist eine höchstpersönliche Sache und eine Behörde darf nicht herumlaufen und das Gott und der Welt erzählen.

Gruss

Iru

Unsinn
Hallo,

Ich möchte für meine Schreckschusspistole einen „kleinen“
Waffenschein beantragen…Meine Frage ist nun ob der
Arbeitgeber in irgendeiner Weise darüber informiert wird, wie
es z.b. bei einem Ermittlungsverfahren der Fall ist?

Nein. Warum auch? Auch bei einem Ermittlungsverfahren wird der AG nicht automatisch informiert. Zum einen bedeutet ein Ermittlungsverfahren zunächst gar nichts, zum anderen ist der Staatsanwaltschaft idR. nicht bekannt, wo derjenige arbeitet. Und: Welchen Zweck sollte es haben, wenn der AG informiert werden würde?

Außerdem habe ich gehört, dass dieser „kleine Waffenschein“ im
polizeilichen Führungszeugnis vermerkt wird, was ja z.B. bei
zukünftigen Bewerbungen um einen Arbeitsplatz, falls vom
Arbeitgeber verlangt, nicht gerade einen guten Eindruck macht?
Stimmt dies wirklich?

Nein, stimmt definitiv nicht. Ich habe den „kleinen Waffenschiein“ seit der damaligen Gesetzesänderung und seit dem 2 Führungszeugnisse beantragt. In diesen war der Besitz des Waffenscheins (selbstverständlich) nicht erwähnt. Mir erschließt sich auch keinerlei Zusammenhang zwischen Führungszeugnis und Waffenscheinbesitz.

Gruß

S.J.

Hi,

Ich habe den „kleinen
Waffenschiein“ seit der damaligen Gesetzesänderung und seit
dem 2 Führungszeugnisse beantragt. In diesen war der Besitz
des Waffenscheins (selbstverständlich) nicht erwähnt.

es gibt ja unterschiedliche „Führungszeugnisse“ zB auch noch welche für den Austausch unter Behörden. Gilt dein Gesagtest auch hier?

VG,
J~

Hallo,

es gibt ja unterschiedliche „Führungszeugnisse“ zB auch noch
welche für den Austausch unter Behörden. Gilt dein Gesagtest
auch hier?

weiß ich nicht, glaube ich aber auch nicht. Ich kann mir auch nicht vorstellen, auf welcher Grundlage dies geschehen sollte. Die Beantragung des „kleinen Waffenscheins“ steht jedem gesetzlich zu. Voraussetzung für die Erteilung ist eine gründliche Prüfung der Person. Was hat das mit einem Führungszeugnis zu tun? Selbst wenn es da drin stehen würde, welche Erkenntnisse und Rückschlüsse ließe eine solche Information zu? Das wäre so, als wenn man auch die Beantragung eines Angelscheins oder Mopedführerscheins darin vermerken würde.

Gruß

S.J.