Kleiner Waffenschein

Hallo Leute,
ich hoffe mal das ich in diesem Forum richtig bin. Meine Frage:
Ich möchte für meine Gaspistole und mein Luftgewehr einen „kleinen“ Waffenschein beantragen. Erstens: Wo mache ich das? (Ich denk mal bei der Gemeinde, aber wo genau da?) und wie läuft das ab? In dem Waffenschein muss doch denk ich mal die „Seriennummer“ der Waffe stehen, muss ich dann beide Waffen mit zur Gemeinde schleppen? Muss ich da auch nen Passfoto haben? Wie lange dauert es i.d.R. bis man diesen Schein hat?

Vielen Dank schonmal für die Hilfe :smile:

Gruß Daniel

Hallo Leute,
ich hoffe mal das ich in diesem Forum richtig bin. Meine
Frage:
Ich möchte für meine Gaspistole und mein Luftgewehr einen
„kleinen“ Waffenschein beantragen. Erstens: Wo mache ich das?
(Ich denk mal bei der Gemeinde, aber wo genau da?)

Mal auf der Stadt oder Polizei anrufen, ist überall unterschiedlich

und wie läuft das ab? In dem Waffenschein muss doch denk ich mal die
„Seriennummer“ der Waffe stehen, muss ich dann beide Waffen
mit zur Gemeinde schleppen?

Antrag abgeben und warten, Ser.-Nr. brauchst Du nicht.

Muss ich da auch nen Passfoto haben?

Nein

Wie lange dauert es i.d.R. bis man diesen Schein hat?

grob geschätzt 3-4 Wochen

Vielen Dank schonmal für die Hilfe :smile:

Gruß Daniel

Für die Gaspistole kannst Du einen bekommen, für Luftgewehr wirds eng werden
Und Tschüß
Stefan

hallo daniel,

einen „kleinen waffenschein“ kannst du bei deiner örtlich zuständigen waffenbehörde beantragen. diese ist i.d.r. im rathaus oder im landratsamt zu finden. oder du frägst bei der polizeibehörde nach.
voraussetzungen für den kleinen waffenschein: du musst mind. 18 jahre alt sein und zuverlässig (keine straftaten, nicht alkoholabhängig, etc.).
kosten: 50 euro.
damit darfst du dann alle schreckschuß-, reizstoff- und signalwaffen, die das PTB-zulassungszeichen tragen (und nur solche!), - auch später erworbene - führen. eine luftdruckwaffe darf auch mit dem schein NICHT geführt werden! achtung: auf öffentlichen veranstaltungen (z.b. kunzerte, kirmes, märkte etc.) darfst du trotz kleinem waffenschein keine gaswaffe führen!

näheres findest du im waffengesetz § 10 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 WaffG-neu.

aber auch mit kleinem waffenschein ist das schießen in der öffentlichkeit verboten (ausnahme: notwehr)! dies gilt auch an silvester! verstöße werden als ordungswidrigkeit mit bis zu 5000 euro strafe geahndet!

übrigens:
auch wer an silvester auf öffentlichem gelände mit einer gaswaffe und ohne kleinem waffenschein angetroffen wird begeht eine straftat!

und beim führen der waffe immer den kleinen schein und personalausweis oder pass dabeihaben!

gruß,
tinchen

Hallo Tinchen,

heißt das also, daß man den seit x Jahren üblichen Brauch, zu Silvester neben normalen Böllern auch gängiges und (zumindest letztes Jahr) frei verkäufliches Pistolenfeuerwerk zu verschießen, ersatzlos in die Tonne stecken kann?

CU
Christian

Hallo Christian,

das heisst, dass du dich ohne Kleinen Waffenschein auf keinen Fall an Silvester auf einer öffentlichen Fläche mit einer Schreckschußwaffe erwischen lassen solltest. Auf privatem Grund (sog. „befriedetes Besitztum“) mit Erlaubnis des Eigentümers brauchst du selbst für das Führen einer scharfen Waffe keinen Waffenschein!

Selbst wenn du einen Kleinen Waffenschein hast darfst du mit den entsprechenden Schreckschußwaffen nur auf zugelassenen Schießständen und auf dem befriedeten Besitztum schießen (Ausnahme: Notwehr). Und beim Schießen auf befriedetem Besitztum muss gewährleistet sein, dass kein Schuß (an Silvester -> Leuchtkugel etc.) das befriedete Besitztum verlassen kann!

Auch weiterhin wird das Pistolenfeuerwerk zu Silvester frei an Personen ab 18 Jahren verkauft werden.
Und auch weiterhin wird sicher an Silvester fleissig damit geböllert werden. Nur dass es nicht erlaubt ist! Und auch hier: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Sorry, so langsam dämmert es auch „Otto-Normalverbraucher“, dass auch ihn das WaffG was angeht. Und wenn´s „nur“ die Schreckschusswaffen an Silvester betrifft…

Trotzdem viele Grüße,
Tinchen

Hallo Tinchen,

bürokratisch geht das Land zu Grunde… :confused:

Trotzdem danke schön für die Erläuterung
Christian

bürokratisch geht das Land zu Grunde… :confused:

hallo christian,

recht hast du!

-((((

trotzdem (im voraus) recht schönes silvester wünscht
tinchen

Kleiner Zusatz
Das schießen war schon lange verboten - das wußte bloß oft nicht mal die Polizei. Im Falle eines Verstoßes beim schießen in der öffentlichkeit wird Abgesehen von der Ordnungswidrigkeitenanzeige wird auch noch die Pistole eingezogen - ein teures Vergnügen.

M.

Hallo Mike,

du hast natürlich Recht. Der Unterschied seit dem 01.04.2003 liegt nur darin, dass du für das Führen einer Gaswaffe den Kleinen Waffenschein benötigst. Und das illegale Führen einer Waffe ist nun mal keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine STRAFTAT!

Viele Grüße,
Tinchen

Hallo Mike,

du hast natürlich Recht. Der Unterschied seit dem 01.04.2003
liegt nur darin, dass du für das Führen einer Gaswaffe den
Kleinen Waffenschein benötigst. Und das illegale Führen einer
Waffe ist nun mal keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine
STRAFTAT!

Genau! :wink: Und das schießen trotz Waffenschein eine Owi… Auch noch interessant: Der Besitz von sogenannter „Vogelschreckmunition“ mit PM II Kennzeichnung ist ohne amtl. Berechtigung (das war mal Munitionserwerbschein - wie heißt das jetzt?) auch eine Straftat.
Also am besten Silvester die Dinger mit Lunte im offiziellen Laden kaufen, das kommt am Ende billiger.

Ich glaub jetz ham wir alles…

Gruß,

M.

noch ein klitzekleiner Zusatz :wink:
Und wieder hast du Recht, Mike.
Allerdings war der ERWERB von sog. „Starenschreck“ auch vor dem 01.04.2003 erlaubnispflichtig (das heisst noch immer Munitionserwerbschein). Durch z.B. Fund erworbene Munition war legal, da der Besitz nicht erlaubnispflichtig war. Nun ist aber auch der BESITZ erlaubnispflichtig…

Nun aber genug gefachsimpelt.
Sonst wird´s zu sehr off-topic. :wink:

Grüße von
Tinchen

Nun ja, dann hat sich das ja auch erldedigt, ich wollte die Gaspistole nämlich für Sylvester haben und wollte deswegen den Schein haben, um keine Ordnungswiederiggkeit zu begehen. Aber das kann ich mir dann ja trotz Schein dann abschminken…Naja muss ich halt wieder die „normalen“ Böller kaufen.

Fazit:
Ich darf also so eine Daspistole geladen nur mit zum Spazierengehen, Angeln usw. bei mir haben, richtig?

hallo,

Fazit:
Ich darf also so eine Daspistole geladen nur mit zum
Spazierengehen, Angeln usw. bei mir haben, richtig?

erfasst!
unter der voraussetzung, dass du den kleinen waffenschein hast.
schießen: nur in notwehr, nothilfe oder notstand!

grüße von
tinchen