Hallo Lilou,
Hallo,
mal angenommen der Vermieter eines Mehrfamilienhauses hat
eine leichten Wasserschaden am Rohr und es läuft etwas Wasser
bis in die untersten Räume, in dem sich ein Geschäft
befindet.Die Versicherung (der Hausbesitzerin) zahlt die
Reparatur der Vermieterin (Hausbesitzerin). Nun hat der
Geschäftsinhaber (Mieter) angeblich sein Geschäft schließen
müssen. Könnte er hierfür Verdienstausfall geltend machen?
Grundsätzlich kann er, ja. Ob er ihn auch ersetzt bekommt, ist eine andere Frage. 
Müßte er nicht beweisen das das Geschäft geschlossen war? Und
wenn es wirklich zu war, wer müßte für den Schaden aufkommen,
die Versicherung der Vermieterin oder die des Mieters???
Die Gebäudeversicherung der Vermieterin kommt nur für den eigentlichen Wasserschaden am Gebäude auf.
Für etwaig beschädigtes Inventar gibt es Hausrat- (Privat) und Inhalts-Versicherungen (Gewerbe). In Letzterer ist häufig auch die sog. „Betriebsunterbrechung“ mitversichert. Hier könnte der Mieter seinen Schaden ersetzt bekommen.
Hat er keine solche Versicherung oder fehlt der entsprechende Einschluss im Versicherungsschutz, bliebe ihm noch der Weg, zu versuchen, seinen Vermieter haftbar zu machen. Dies hat aus meiner Sicht aber nur Aussicht auf Erfolg, wenn er nachweisen kann, dass die Vermieterin ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist (also z.b. die Rohre hat vergammeln lassen).
Ansonsten gilt in solchen Fällen die Verschuldenshaftung. Die bedeutet hier im Umkehrschluss: kein Verschulden = keine Haftung = kein Schadenersatzpflicht.
Grundsätzlich muss er dann natürlich nachweisen, dass er auch einen Schaden hatte, also dass das Geschäft wirklich geschlossen war (und wegen des Wassereinbruchs auch geschlossen sein musste.).
Danke und viele Grüße
Lilou
Viele Grüße
Frank Hackenbruch