Kleinere Baumaßnahme: Nachbars Baum u.a

Hallo,

folgende fiktive Konstellation: Frau Y hat einen Nachbarn Herrn X. Auf dem Grundstück von Frau Y steht eine große, ca. 40+ Jahre alte Kiefer im Abstand von ca. 2-3 Metern zum Grundstück von Hr. X. Herr X möchte nun auf seinem Grundstück parallel zur Grundstückgrenze etwas unterirdisch verlegen und dazu, ca. 20 cm breit und 1 m tief einen Schacht graben, Leitung rein und danach wieder zumachen. Das Grundstück von Frau Y muss dazu nicht betreten werden.

Herr X würde im Sinne des guten nachbarschaftlichen Verhältnisses Frau Y vorab informieren.

Vorab stellt sich ihm jedoch die Frage, wie das Vorhaben rechtlich zu bewerten ist. Hat Herr X im oben skizzierten Konstrukt auf seinem Grundstück Handlungsfreiheit und kann loslegen oder ist bzgl. des Baums (incl. Wurzeln) oder auch anderer Punkte etwas zu beachten / eine Genehmigung nötig / ein Antrag zu stellen etc. ?

Danke und Gruß,
max

Zunächst gilt das BGB, genauer der § 910:

„(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann Wurzeln eines Baumes oder eines Strauches, die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind, abschneiden und behalten. Das Gleiche gilt von herüberragenden Zweigen, wenn der Eigentümer dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat und die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgt.
(2) Dem Eigentümer steht dieses Recht nicht zu, wenn die Wurzeln oder die Zweige die Benutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigen.“

Dann wirft man einen Blick ins Nachbarrecht des jeweiligen Bundeslandes.

Dann wirft man einen Blick auf eine eventuell bestehende Baumschutzsatzung der Stadt oder Gemeinde.

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