Kleinere Jobs neben Hauptarbeitsverhältnis

Hallo,

ich bin auf der Suche nach Informationen über Rechnungsstellung als Angestellter.
Ich arbeite als Grafiker bei einer Firma und habe die Erlaubnis in meiner Freizeit kleinere Jobs zu bearbeiten, die sich nicht mit dem Geschäftsfeld meiner Firma überschneiden - das ist geklärt.

Jetzt ist die Frage…

Wie muss ich das beim Finanzamt anmelden? Brauche ich eine extra Steuernummer? Gibt es Freibeträge, bis zu denen ich etwas dazuverdienen darf, ohne dass ich es irgendwo anmelden muss? Wie muss das ggf. in meiner Lohnsteuererklärung angegeben werden?

Wie stelle ich meinem „Kunden“ eine Rechnung? Wie muss so eine Rechnung aussehen? Müssen irgendwelche Steuern ausgewiesen sein? MwSt.? USt? usw…

Was gibt es noch wichtiges zu wissen?

Sorry - Neuland für mich.
Bin dankbar für jeden Hinweis.

Marc

Hallo Marco,

als was möchtest du denn arbeiten? Es gibt nämlich freie Berufe (z.B. Übersetzer), für die musst du kein Gewerbe anmelden. Wenn deine neue Tätigkeit nicht zu den freien Berufen gehört, musst du ein Gewerbe anmelden (kostet EUR 20). Du musst in die Anmeldung reinschreiben, was du machen willst. Schreib am besten auch gleich noch alle Tätigkeiten rein, die du vielleicht in Zukunft machen willst, denn eine Gewerbeummeldung kostet wieder EUR 20.

Wie muss ich das beim Finanzamt anmelden? Brauche ich eine
extra Steuernummer?

Wenn du umsatzsteuerpflichtig ist, brauchst du eine Umsatzsteuernummer. Google mal nach „Kleinunternehmerregelung“, da steht erstens der Betrag drin, bis zu dem du noch ein Kleinunternehmer bist (EUR 17.000/Jahr oder so), außerdem vielleicht, ob du da auch eine Umsatzsteuernummer brauchst. Ich glaube aber nicht.

Die Einkünfte aus der freiberuflichen Tätigkeit trägst du dann einfach in der Anlage GSE ein. Du brauchst also vom Finanzamt keine Genehmigung, umd selbständig tätig sein zu dürfen.

Wie stelle ich meinem „Kunden“ eine Rechnung? Wie muss so eine
Rechnung aussehen?

Guck dir eine Rechnung an, die du selber bekommen hast, und machs genauso.

Müssen irgendwelche Steuern ausgewiesen
sein? MwSt.? USt? usw…

MwSt = USt. Musst du nur angeben, wenn du umsatzsteuerpflichtig bist (siehe oben). Wenn du USt angibst, dann musst du sie allerdings auch ans Finanzamt abführen. Du kannst also nicht sagen "ok, ich stellt die Rechnungen nun mal mit Umsatzsteuer, und wenn ich unter der Grenze bin, dann bin ich ja umsatzsteuerfrei. Das geht nicht. Wenn die USt auf der Rechnung steht, dann gehört die auch dem Finanzamt. (Der Grund dafür ist, dass der Rechnungsempfänger sie als Vorsteuer geltend macht, und wenn du sie dann gar nicht abführst, dann würde das Finanzamt recht dumm aus der Wäsche schauen - tut das FA allerdings selten …)

Besorg dir doch mal ein Buch oder mach einen Kurs darüber, wie man sich selbständig macht. Nicht, dass nachher irgendwas schief geht, denn du stellst da schon einiges an Fragen.

Schöne Grüße und viel Erfolg

Petra