Hallo und guten tag,
folgende Situation: im Fahrzeugschein steht unter Bereifung:
175/65R14
Ich habe in der garage noch einen Satz Winterreifen mit der Bezeichnung: 165/65R14
Kann/darf ich diese Reifen anmontieren?
Über eine Antwort, vielleicht sogar mit Hinweis auf amtliche Quelle wäre ich äußerst dankbar
Gruß Jörg
Hallo Jörg,
wie Du schon andeutest haben die beiden Reifentypen einen unterschiedlichen Umfang. Und zwar recht deutlich, deswegen würde ich vom Gefühl her behaupten, dass die nicht genutzt werden dürfen.
Welche Reifen, außer die in den Papieren eingetragenen - gefahren werden dürfen, würde ich beim Fahrzeughersteller erfragen.
Oder schau mal hier nach: http://dunlop.tiremanager.eu/de_de/%28S%28yysrgxy13n…
Beste Grüße
Guido
Moin,
Bitte was ?
Dein Vergleich zeigt nur eine unterschiedliche Reifenbreite an.
So bedeutet die Aufschrift 185/65 R15 85H folgendes:
185 bedeutet
Die Gesamtbreite des Reifens unbelastet an der breitesten Stelle (nicht der Lauffläche!) beträgt 185 mm
65 gibt
das prozentuale Verhältnis von Flankenhöhe zu Reifenbreite an; in unserem Beispiel beträgt die Flankenhöhe 120 mm. Fehlt diese Zahl, also bei einer Reifenbezeichnung von 155 R 15, so ist dieses Verhältnis 82 % (was nur im 80er Bereich vorkommt).
R kennzeichnet
die radiale Bauweise der Reifenkarkasse.
- kennzeichnet
die diagonale Bauweise der Reifenkarkasse.
15 gibt
den notwendigen Felgendurchmesser für diesen Reifen in Zoll an.
85 ist; der Tragfähigkeitsindex, in diesem Beispiel 515 kg.
H ist
der Geschwindigkeitsindex und gibt die maximal erlaubte Geschwindigkeit an, in diesem Beispiel 210 km/h.
Zitat aus Wikipedia und zum Vergleich noch Reifentipps aus Kfz.de
folgende Situation: …
Über eine Antwort, vielleicht sogar mit Hinweis auf amtliche
Quelle wäre ich äußerst dankbar
Ohne eine Angabe zu Deinem Fahrzeug und den verwendeten Felgen,
kann dazu keine Aussage gemacht werden !
Der Tiremanager aus dem Link von @Guido,
hilft Dir daher am besten weiter.
Gruß Jörg
mfg
W.
Moin Guido,
wie Du schon andeutest haben die beiden Reifentypen einen
unterschiedlichen Umfang.
Reifengrößen: 175/65R14 vs. 165/65R14
Abrollumfang: 177.3cm vs. 173.3cm
Bei Fahrtgeschwindigkeit 100km/h,
Anzeige Geschwindigkeit auf dem Tachometer: 102km/h.
Geschwindigkeitsabweichung in Prozent, +2%
Und zwar recht deutlich, deswegen
würde ich vom Gefühl her behaupten,
dass die nicht genutzt werden dürfen.
Das Gefühl kann auch täuschen.
Die Reifen dürften noch innerhalb der gesetzlichen Toleranzen bleiben,
ohne das eine Tachoangleichung nötig ist.
http://www.reifensuchmaschine.de/reifen_rechner/reif…
Beste Grüße
Guido
mfg
W.
Danke an Guido und Wolfgang,
ich hatte inzwischen auch den Link zur reifensuchmaschine gefunden, demnach kann ich die Reifen nehmen, da ja lediglich die Reifenbreite geringer ist (was bei Winterreifen sicherlich von Vorteil ist).
Felge passt, also spar ich ein paar €`s für neue Reifen
Gruß Jörg
Weiß ja nicht, wie das in Deutschland gesetzlich geregelt ist, aber in Österreich sind nur die Reifen/Räderdimensionen zuläßig, die im Fahrzeugtypenschein angegeben sind, alle anderen sind behördlich typisieren zu lassen (TÜV in Deutschland); außerdem ergibt sich durch die geringere Reifenbreite ein verringerter Haftreibungskoeffizient (Bremswirkung wird schwächer) sowie eine erhöhte Reifenbelastung durch erhöhtes Auflagegewicht auf die Lauffläche, weshalb sich möglicherweise die Höchstgeschwindigkeit, für die der Reifen zugelassen ist verringert, also die entsprechende Kennzeichnung nicht mehr korrekt ist (Vorsicht bei Unfällen wegen Haftungspflicht der Versicherung).
Ich würde die Zuläßigkeit des kleineren Reifens erst durch eine unverbindliche Anfrage beim lokalen TÜV verifizieren…
Hallo Wolfgang,
Dein Vergleich zeigt nur eine unterschiedliche Reifenbreite
an.
Falsch! Da es sich bei beiden Reifen um /65er handelt, ist auch der Durchmesser und damit der Umfang unterschiedlich, da sich diese Angabe auf die Reifenbreite bezieht.
Beste Grüße
Guido
Hallo noch mal,
da ja lediglich die Reifenbreite geringer ist
Eben nicht!
Wenn für Dein Auto beide Reifen freigegeben sind, ist das was anderes. Aber pauschal kann man das nicht so sagen.
Beste Grüße
Guido
Hallo!
Das ist doch alles Glaskugel wenn man das Fahrzeug gar nicht kennt.
Vielleicht sind die 175er ja schon die kleinsten erlaubten Reifen?
Grüße