Kleinere Reperaturen

Hallo,

Partei A wohnt seit ca. 3 Jahren zur Miete in der Wohnung der Partei B.

Einige Kleinigkeiten sorgen nun für Mißstimmung zwischen A und B:

  • im INNEREN der Wohnung ist bei einer Türe der Beschlag nicht mehr richtig befestigt / fällt ab. Dies führt dazu, dass die Türe nicht mehr zu schließen ist. Wer muss reparieren?

  • bei Umbauarbeiten einer anderen im Haus eingemieteten Partei wurde das Kellerabteil von A ohne Ankündigung verschmutzt. Ist die Reinigung Sache von B?

Danke,

samson

Hallo,

zu a): Sofern es keine Kleinreparaturklausel gibt: der VM.

zu b) Mit dem Nachbarn reden. Da er wahrscheinlich keinen Zutritt zum Keller der anderen Mietpartei hat, konnte er nicht reinigen. Na gut, er hätte sich natürlich melden müssen. Wenn es zu Schäden gekommen ist, muss der Nachbar als Verursacher diese ersetzen/beseitigen.

Gruß
Nita