Hallo @ all,
zu allererst: Diese Anfrage bezieht sich auf einen fiktiven Fall.
Seit vorgestern gibt es da ja scheinbar ein neues Urteil:
Siehe: http://www.focus.de/immobilien/mieten/wohnflaeche-fu…
und
http://www.focus.de/panorama/welt/urteile-wohnung-zu…
Ich möchte nur sicher gehen, dass ich das nicht falsch verstehe…
Angenommen die Wohnung ist lt. Mietvertrag 45 m² groß.
Nun kommt jemand vom Mieterbund, dessen Messungen vor Gericht anerkannt werden, misst die Wohnung aus (Kostenpunkt 90 Euro) und stellt fest, dass die Wohnung nur 38 m² groß ist.
Demnach würde doch auch das o.g. Urteil gelten, oder?
Würde es dann noch irgendeine Möglichkeit für den Vermieter geben, seinen „Kopf aus der Schlinge zu ziehen“ ?
(Bestimmte Formulierungen im Mietvertrag zum Beispiel)
Bedeutet dies, dass der Mieter, wenn er seit 3 Jahren in der Wohnung lebt, das zuviel gezahlte Geld zurückfordern kann und es auch bekommt?
Würde der Mieter die 90 Euro Messungsgebühr zurückbekommen oder zurückfordern können, wenn er im Recht liegt?
Ich weiß, dass das viele Fragen sind, aber vielleicht erbarmt sich ja jemand… 
Danke und Gruß