Hi,
Angenommen X hat einen Kleingarten, dieser liegt zu einer Seite hin zu einem öffentlichem Spazierweg.
Dieser Teil ist mit einer Hecke 2,20 hoch abgegrenzt, um vor neugierigen Blicken sowie leichtem Diebstahl zu schützen.
Hecke schneiden ist bis 01.07 untersagt wegen Brutschutz.
Nun ist bei X vor kurzem ein LKW der Stadt auf diesem Spazierweg, der so oder so eigentlich nur bis 3t geeignet ist langgefahren. Dieser LKW hatte ein Schredder/Hexel Gerät montiert, mit diesem hat er die gesamte Hecke von X zerstört, d.h. von 2,20 mal auf 1,80 mal auf 1 meter mal auf 2,20 stehen gelassen, zudem hat er in die Hecke reingeschnitten z.T. 20cm tief rein. Mehrere Vogelnester in der Hecke sind zerstört, die Hecke ist eigentlich tot.
X hat daraufhin die Polizei angerufen wegen Sachbeschädigung. Diese kam auch zu X, meinte aber sie können keine Strafanzeige aufnehmen, da dies der Stadtbedienstete bestimmt nicht mit absicht gemacht hat, und eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung nur aufgenommen werden kann wenn „Vorsaz“ vorliegt.
Soviel dazu, stimmt diese Aussage? Ich konnte X darauf nichts sagen, nur das ich das nicht glaube, da wenn ich „ausversehen“ ein Auto beim ausparken beschädige und abhaue, ich mich auch strafbar mache und das ist ja ähnlich.
Weiter, wohin muss X sich noch wenden? Die Hecke muss schnellstens ersetzt werden, bzw. ein Schutz eingebaut werden, da der Garten nun teilweise offen ist zu einem öffentlichem weg, da ist schnell mal die Grillkohle weg, ein Gartenstuhl, ein Sonnenschirm etc. etc.
Grüße
destiny

den Rat hab ich X jedenfalls jetzt mal gegeben, blöd nur, er hat keinen Rechtsschutz.