Kleingarten beschädigt

Hi,

Angenommen X hat einen Kleingarten, dieser liegt zu einer Seite hin zu einem öffentlichem Spazierweg.

Dieser Teil ist mit einer Hecke 2,20 hoch abgegrenzt, um vor neugierigen Blicken sowie leichtem Diebstahl zu schützen.

Hecke schneiden ist bis 01.07 untersagt wegen Brutschutz.

Nun ist bei X vor kurzem ein LKW der Stadt auf diesem Spazierweg, der so oder so eigentlich nur bis 3t geeignet ist langgefahren. Dieser LKW hatte ein Schredder/Hexel Gerät montiert, mit diesem hat er die gesamte Hecke von X zerstört, d.h. von 2,20 mal auf 1,80 mal auf 1 meter mal auf 2,20 stehen gelassen, zudem hat er in die Hecke reingeschnitten z.T. 20cm tief rein. Mehrere Vogelnester in der Hecke sind zerstört, die Hecke ist eigentlich tot.

X hat daraufhin die Polizei angerufen wegen Sachbeschädigung. Diese kam auch zu X, meinte aber sie können keine Strafanzeige aufnehmen, da dies der Stadtbedienstete bestimmt nicht mit absicht gemacht hat, und eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung nur aufgenommen werden kann wenn „Vorsaz“ vorliegt.

Soviel dazu, stimmt diese Aussage? Ich konnte X darauf nichts sagen, nur das ich das nicht glaube, da wenn ich „ausversehen“ ein Auto beim ausparken beschädige und abhaue, ich mich auch strafbar mache und das ist ja ähnlich.

Weiter, wohin muss X sich noch wenden? Die Hecke muss schnellstens ersetzt werden, bzw. ein Schutz eingebaut werden, da der Garten nun teilweise offen ist zu einem öffentlichem weg, da ist schnell mal die Grillkohle weg, ein Gartenstuhl, ein Sonnenschirm etc. etc.

Grüße
destiny

Angenommen X hat einen Kleingarten, dieser liegt zu einer
Seite hin zu einem öffentlichem Spazierweg.

Hallo Destiny,

zuerst sollte geklärt werden ob der Kleingarten zum Eigentum des X gehört. (Oder nur gepachtet)

Dann sollte geklärt sein auf wessen Grundstück die Hecke steht. Gehört es der Stadt oder steht sie auf dem Grundstück des Kleingartens.

Schönen Gruß

Hi,

das ist schon geklärt :smile:

Also X hat das Grundstück gepachtet, musste allerdings eine ablöse bezahlen, da sich die Pacht nur auf das Grundstück, nicht aber auf das was darauf steht bezieht. Die Hecke wurde z.B. bei 800€ angesetzt.

Die Hecke befindet sich auf dem Grundstück vom Kleingarten.

Grüße

Hallo,

Die Hecke befindet sich auf dem Grundstück vom Kleingarten.

Ich unterstelle, daß die Hecke wirklich irrtümlich „rasiert“ wurde.

Wie wäre es mit einem netten und vor allem sachlichen Gespräch mit der/dem Vorgesetzten des Arbeiters, der den Schaden angerichtet hat?

Gruß
Jörg Zabel

Hi,

das hat X am Freitag probiert, er ist folgendermaßen vorgegangen:

  1. Anruf bei Stadt --> Verweiss auf Land- und Forstwirtbehörde
  2. Anruf dort —> Wissen von nichts verweissen wieder an die Stadt
  3. Anruf dort —> Diesmal verweis auf Gartenbauamt
  4. Anruf dort —> Wissen von nichts, muss die Stadt gemacht haben, aber momentan ist Brutschutz darf nichts geschnitten werden, bitte um Info von X wer es war.
  5. Anruf dort —> Haben keinerlei Auftrag erteilt, verweiss auf Straßenbauamt
  6. Anruf dort —> Zuständige Person im urlaub, X soll in 2 Wochen nochmal anrufen, können keinerlei Auskünfte geben, fällt aber eigentlich so und so nicht in ihren zuständigkeitsbereich, sondern in den Bereich vom Gartenbauamt.

12 Uhr alle Ämter zu…

Und jetzt?

Hallo,

Und jetzt?

Zuerst mal die Zuständigkeit klären. (Bisher bin ich davon ausgegangen, daß es sich um einen gemeindlichen Geh- oder Fahrweg handelt.)

Wem gehört der angrenzende Weg und wer ist unterhaltungspflichtig?
Dann dort anrufen. Ich glaube beispielsweise nicht, daß die Land- und Fortwirtschaftsgbehörde für die Kommune Arbeiten ausführt …

Wer hat die „Arbeiten“ ausgeführt? Gibt es Zeugen, KFZ-Kennzeichen usw.?

Es mit diesen Informationen am Montag nochmal versuchen.

Gruß
Jörg Zabel

Der Weg gehört der Stadt!
Das Fahrzeug hatte groß „Stadt …“ draufstehen.
Kennzeichen ist leider nicht vorhanden.
Polizei sagte auch das der Weg der Stadt gehört, aber die wollen ja nichts unternehmen, weil es ihrer Meinung nach keine Sachbeschädigung im Strafrechtlichem Sinne ist, sonder dies ausversehen passiert sein muss.

Ich pers. glaube Stadt und Polizei arbeiten da Hand in Hand, jeder deckt jeden, keiner ist zuständig.

Ergo wird man wohl wieder einen Anwalt einschalten müssen :frowning: den Rat hab ich X jedenfalls jetzt mal gegeben, blöd nur, er hat keinen Rechtsschutz.

Hallo,

Der Weg gehört der Stadt!
Das Fahrzeug hatte groß „Stadt …“ draufstehen.

Dann wird es wohl auch eine „städtische Maßnahme“ gewesen sein.
Ich habe jetzt keine Ahnung wie groß die Stadt ist. Ich würde nochmal einen Versuch machen. Bauamt, Grundstücksamt, Gartenbauamt …

Ich pers. glaube Stadt und Polizei arbeiten da Hand in Hand,
jeder deckt jeden, keiner ist zuständig.

Das glaube ich nicht. Eher „Weg des geringsten Widerstandes“ oder sowas ähnliches.

Ergo wird man wohl wieder einen Anwalt einschalten müssen :frowning:
den Rat hab ich X jedenfalls jetzt mal gegeben, blöd nur, er
hat keinen Rechtsschutz.

Wenn es bei den „städtischen Ämtern“ keiner gewesen sein will, oder die sich den Ball immer wieder zuspielen, dann würde ich eine Stufe weitergehen und mir einen Termin beim „Chef“, dem Bürgermeister, geben lassen. Dazu braucht man erstmal keinen Rechtsschutz und keinen Anwalt. Ab einer gewissen Größe der Stadt kann es natürlich schwierig werden, direkt an den Chef ran zu kommen …

Gruß
Jörg Zabel

PS: Aber bitte sachlich bleiben. „Auf den Tisch hauen“ oder im ersten Satz das Wort „Dienstaufsichtsbeschwerde“ fallen lassen, ist möglicherweise nicht förderlich.

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Hallo,

wenn durch einen kommunalen Mitarbeiter mein Eigentum geschädigt wird, dann wende ich mich direkt an die Kommune und nicht an eine subalterne Behörde. Denn der Mitarbeiter wird für die Kommune tätig und bei Schäden haftet die Kommune, nicht der Mitarbeiter.
Die Mühe, mich von einer untergeordneten Institution zur anderen zu hangeln, mache ich mir nicht.
Also Schadenersatzforderung an die Kommunalverwaltung - sprich Schreiben an den Stadtdirektor, Bürgermeister oder wie er sich auch immer nennt. Die Beweisbarkeit des Schadens bzw des Verursachers setze ich natürlich vorraus.

Gruss

Iru

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Hallo destiny2006

X hat daraufhin die Polizei angerufen wegen Sachbeschädigung.
Diese kam auch zu X, meinte aber sie können keine Strafanzeige
aufnehmen, da dies der Stadtbedienstete bestimmt nicht mit
absicht gemacht hat, und eine Strafanzeige wegen
Sachbeschädigung nur aufgenommen werden kann wenn „Vorsaz“
vorliegt.

Soviel dazu, stimmt diese Aussage? Ich konnte X darauf nichts
sagen, nur das ich das nicht glaube, da wenn ich „ausversehen“
ein Auto beim ausparken beschädige und abhaue, ich mich auch
strafbar mache und das ist ja ähnlich.

In diesem Beispiel würde der Autofahrer sich aber nicht wegen der Beschädigung des Autos, sondern wegen der Entfernung vom Unfallort (Unfallflucht) strafbar machen.

In dem angesprochenen Fall mit der Hecke hätte sich der Stadtbedienstete (wegen fehlendem Vorsatz) nicht Strafbar gemacht. Aber trotzdem wäre der Auftraggeber Schadensersatz pflichtig.

Also könnte man im Extremfall zwar keinen Strafantrag (Anzeige) stellen, aber eine Klage auf Schadenersatz sollte schon möglich sein.

Gruß Horst