Hallo!
Mal endlich ein fiktiver Fall…
Kleingartenverein „Gut Grün“ e.V. ist ein netter kleiner Verein, der in den vergangenen Jahren prosperiert. Mittlerweile findet sich auf jedem Grundstück eine Gartenlaube, natürlich mit den erlaubten 24 qm…nun beginnen die Schumi-Fans, sich Sonntags das Rennen anzusehen. Leider benötigen sie dafür Sat-Schüsseln, die sie an ihre Lauben schrauben. Dem Vorsitzenden Rudi Ratlos ist das ein Dorn im Auge. Er meint, eine Sat-Schüssel habe mit der kleingärtnerischen Nutzung nichts mehr zu tun. Sollen die dicken faulen Gärtner doch zu Hause Schumi schauen. In seiner Anlage will er jedenfalls keine Parabolantennen sehen, sondern viel lieber schwitzende Unkraut-Zupfer. Die Roten könnten ja auch DVB-t benutzen…
Was kann Rudi tun? Gibt es eine Hadhabe gegen die Sat-Schüsseln?
Nein, in der imaginären Satzung findet sich keine besondere Sat-Klausel…Rudi hat überlegt, ob man nicht einfach durch Beschluss des erweiterten Vorstandes ein Sat-Verbot verhängen kann.
Wie ist die Rechtslage?
Gruß,
Florian.