ich möchte mit freunden einen kleingarten pachten. es gibt dabei dann einen hauptmieter, ich wäre untermieterin.
muss ich einen untermietvertrag abschließen, um bei einer eventuellen kündigung das geld zurück zu bekommen?
ich möchte mit freunden einen kleingarten pachten. es gibt
dabei dann einen hauptmieter, ich wäre untermieterin.
muss ich einen untermietvertrag abschließen, um bei einer
eventuellen kündigung das geld zurück zu bekommen?
Hallo allelujah,
ein Untermiet-/Unterpachtvertrag für Ihren beschriebenen Fall ist nicht möglich, dass bestimmt das Bundeskleingartengesetz im §4.
Mein Vorschlag: Pachten Sie mit einem Freund (dem oben angedachten Hauptmieter)zusammen den Kleingarten, also zwei Personen schließen gemeinsam den Pachtvertrag und werden Mitglied im Kleingartenverein. Rechte und Pflichten haben Sie damit auch gemeinsam.
Herzliche Grüße
Peter B.
Hallo,
wir möchten zu dritt einen Kleingarten bewirtschaften und stehen nun vor der gleichen Frage, wie wir das vertraglich unter uns regeln, d.h. ob einer den Unterpachtvertrag unterschreibt oder alle 3 gemeinsam.
Was passiert denn, wenn einer aus dem Vertrag heraus möchte? Ist dann der gesamte Vertrag hinfällig und die verbliebenen beiden von uns müssen uns auf einer evtl. existierenden Warteliste neu anstellen und verlieren evtl. den Garten?
Danke für hilfreiche Antworten!
kueale