Hallo,Verkäufer A möchte einen Kleingarten verkaufen und hat sich mit dem Käufer B schon auf 2000 Euro geeinigt. Jetzt wird aber erst noch eine Wertermittlung gemacht. Sollte die Wertermittlung weniger als 2000 Euro betragen, muß dann Käufer B nur diese Summe zahlen oder die abgemachten 2000 Euro?
Verkäufer A möchte auch gerne wissen, wie teuer so eine Wertermittlung sein könnte? Der garten ist 450 qm groß mit einer älteren Laube, Terrasse ,Obstbäumen und Pflanzen
Vielen Dank im voraus
Hallo,
also ich denke das der Käufer den Höherpreis oberhalb der Wertermittlung einklagen könnte zur Rückvergütung.
Es sei denn du machst dies im Kaufvertrag zunichte durch eine Klausel.
Aber sicher bin ich mir da nicht.
Frank
Hallo,in unserer Kleingartenanlage ist es so,dass sich Verkäufer und Käufer auf einen Preis einigen.Schätzungen oder Wertermittlungen gibt es nicht mehr.Deshalb kann ich die Frage nicht weiter beantworten.MfG Ingeborg 31.
Hallo,Verkäufer A möchte einen Kleingarten verkaufen und hat
sich mit dem Käufer B schon auf 2000 Euro geeinigt. Jetzt wird
aber erst noch eine Wertermittlung gemacht. Sollte die
Wertermittlung weniger als 2000 Euro betragen, muß dann Käufer
B nur diese Summe zahlen oder die abgemachten 2000 Euro?
Verkäufer A möchte auch gerne wissen, wie teuer so eine
Wertermittlung sein könnte? Der garten ist 450 qm groß mit
einer älteren Laube, Terrasse ,Obstbäumen und Pflanzen
Vielen Dank im voraus
Hallo, leider bin ich keine Rechtsexperte und kann somit keine verbindliche Antwort geben. Vielleicht nur soviel: Liegt der Kleingarten in einer Kleingartensiedlung ( Kleingartenverein ), so gibt es bestimmt in der Satzung Regeln zu einem Verkauf/Kauf.
Wenn Inventar übernommen wird, ist dies sicherlich gesondert zu betrachten.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Sollte dies tatsächlich ein Verkauf von Grundstück sein, so wäre Vertrag erst mit Notar.
Sollte es sich um Nießbrauch handeln (Miete o.ä.) so wäre es eine Abstandszahlung. Im Prinzip wäre dann ein mündlicher Vertrag entstanden. Den Durchzusetzen wäre schwierig.
hallo eckhart52,
ich kann dir leider nicht weiter helfen, eher schon ein jurist.
sorry
hallo eckhart52,
ich kann dir leider nicht weiter helfen, eher schon ein
jurist.
sorry
Hallo, trotzdem vielen Dank für die Antwort.Dem Verkäufer wurde schon im voraus gesagt, dass der Garten mehr als 2000 Euro wert ist. Damit hat sich die frage erledigt. Viele grüße Petra
Hallo,
also rein rechtlich kann ich leider nicht helfen!!! Aber aus Erfahrungswerten heraus würde ich sagen: von der Größe des Gartens mit der Laube ,der Terrasse und bleibende Pflanzen(Bäume,Sträucher) ist der Preis ok. Was mich noch interessieren würde ist, wer die Wertermittlung angeordnet hat?
Sorry das ich nicht richtig helfen kann!!!
Hallo, vielen Dank für die Antwort. Da der Garten in einem Kleingartenverein liegt, steht in der Satzung, dass bei Verkauf der Garten erst geschätzt werden muss. Viele grüße von Petra