Kleingartenanlage

Hallo alle zusammen,
es besteht eine bis jetzt privatgeführte Kleingartenanlage mit ca. 30 Grabelandpazellen. Dieses Grundstück wurde nun verkauft und der neue „Eigentümer“ möchte nun einen eingetragenen Kleingartenverein daraus machen. Eigentlich besteht eine 1-jährige Kündigungsfrist. Nun wird zur Vereinsgründung aufgerufen. Besteht wohl nun, durch den Verkauf und neuen Eigentümer, die Möglichkeit zu sofort aus dem bis dato bestehenden
Pachtverhältnis auszuscheiden?
Person X war sehr froh darüber eine privatgeführte Gartenanlage zu bewirtschaften und möchte auf keinen Fall in einen Kleingärtnerverein eintreten. Person X möchte eh so schnell wie möglich seinen Garten aufgeben.
Sofort oder erst in einem Jahr kündigen???
Vielen Dank

Servus,

da der einzige denkbare Vorteil für den Eigentümer ist, daß er dann später nur noch einen Pächter und keine dreißig mehr hat, ist es völlig ausreichend, dem zu gründenden Verein nicht beizutreten. Also wird ihn jeder Pächter stören, der nicht dem Verein beitritt.

Demnächst werden dann die Lautsprecherwagen vorfahren: „Gärtner Pachulke, erkenne die Zeichen der Zeit! Du kannst allein auf Dich gestellt den Schwengel der Pumpe nicht zurückdrehen! Die Runkelrübe in ihrem Lauf hält weder Ochs noch Esel auf!“ - das muß man halt eine Weile ertragen. Erzwingen kann der Eigentümer die von ihm angestrebte Gestaltung nicht, daher wird er liebend gerne bereit sein, zu reden.

Der Rest ist dann ruckzuck und ohne jede Frist als Win/Win-Lösung per Einigung mit dem Eigentümer zu erreichen.

Schöne Grüße

MM