Hallo,
mein Mann und ich wollen einen Kleingarten pachten, bzw. ein Grundstück was mal zu einem Garten werden soll 
Darin liegt auch schon mein Problem:
Das Grundstück ist total verwildert, es steht lediglich eine Holzhütte und eine Blechhütte darauf und irgendwo zwischendrin sind noch Bäume gepflanzt. Der „Garten“ müsste also von Grund auf neu gemacht werden. Er hat keinen Zaun, muss entwildert werden, umgegraben und angelegt werden.
Wie sieht es denn nun aus, wenn nach kostspieliger Anlegung des Gartens, der Verpächter den Garten wieder haben will??? Kann ich dann irgendetwas von meine Kosten erstattet bekommen? Oder wenn wir den Garten dann doch noch kaufen wollen, kann man die Kosten für z.B. den Zaun oder das Anlegen, auf den Kaufpreis anrechnen??
Wie teuer ist denn so eine übliche Pacht in Bayern? Kenne Leute, die „nur“ 100 Euro/Jahr für einen angelegten Garten bezahlen?
Wer kennt sich da aus? Oder kann uns weiterhelfen, wo wir uns erkundigen können??
Der Garten ist nicht in einem Kleingartenverein, also den kann ich schon mal nicht fragen 
Ich hoffe auf schnelle Antworten und bedanke mich jetzt schon mal bei euch allen!!! DankeDankeDanke
Hallo,
leider kann ich ihnen hier nicht weiterhelfen, da wie sie selber berichten, der Garten nicht zu einem Kleingartenverein gehört.
Anmerken möchte ich aber, dass sie sich bezüglich dieses Grundstückes alles schriftlich geben lassen, damit es hinterher kein böses Erwachen gibt. In der Regel wird der Eigentümer mit ihnen einen Vertrag machen wollen, in dem alles geregelt werden sollte. Diesen Vertrag, sind sie unsicher, können sie sicher einem Anwalt zur Prüfung vor bösen Überraschungen, vorlegen, damit sie auch lange Freude an ihrem Kleinen Garten haben können.
Mfg.
BelRia
Hallo erst muß ich mal etwas richtigstellen. Sie wollen ein Stüch Land pachten in Bayern und daraus einen Garten machen.Wie die Pachtpreise für Gartenland in Bayern sin kann ich sagen da ich in Sachsen lebe aber im Internet bekommt man das sicher raus.
Auch wenn das Stück Land nicht groß ist so ist das was Sie daraus machen kein Kleingarten sondern ein kleiner Garten. Ein Kleingarten ist in einem Verein der durch das Kleingartengesetz an bestimmte Regeln gebunden ist und eine Gemeinnützigkeit nachweisen muß um günstige Pachtpreise zu erhalten.
Es ist also eine Sache zwischen Ihnen und dem Pächter was Sie bezahlen und wie in einem Vertrag es gereglt wird was passiert wenn Sie das Land wieder abgeben.
Ich empfehle Ihnen alles zu bedenken und schriftlich einen Vertrag aufzusetzen. Wenn Ihnen das nicht so liegt dann kann man sich Hilfe bei der Verbraucherzentrale holen oder einen Anwalt hinzuziehen.
Viel Glück und LG
Guten Tag,
in Ihrem Fall sollten Sie zuerst das Gespräch mit dem Verpächter suchen, um dessen Pläne für das Grundstück zu erfragen: für welche Zeit will er verpachten, welche Bedingungen knüpft er an einen Pachtvertrag, will er ggf. verkaufen etc. Alles andere ergibt sich erst aus seinen Antworten.
Mit freundlichem Gruß aus Thüringen
K.-D.G
Ich kann leider nur eine verindliche Antwort geben .
Ich kann leider keine verindliche Antwort geben. .