Hallo liebe wer-weiss-was-Experten,
folgende hypothetische Frage:
Angenommen ein ca. 70 jähriger Mann ist Miglied in einem Kleingartenverein. Seine Tochter ist Mitpächterin des Schrebergartens, jedoch kein Vereinsmitglied. Der ältere Herr ist leider nicht mehr so fit was die organisatorischen Abläufe im Garten betrifft, so dass er gern seine Tochter mit der Vertretung seiner Interessen im Verein bevollmächtigen möchte. Der Vereinsvorstand meint jedoch, dies kann er lediglich dann tun, wenn er behindert oder sonstwie nicht geschäftsfähig ist. Stimmt das? Eigentlich kann doch nach BGB so ziemlich jeder mit allem bevollmächtigen oder irre ich mich da? Das Bundeskleingartengesetz sagt m.E. hierzu auch nichts aus. Eine weitere Frage wäre auch noch, steht dem Vereinsmitglied ein Recht auf Einsichtnahme in den Rechenschaftsbericht des Vereins zu? Die gewünschten Zahlen wurde bei der Jahreshauptversammlung bereits verlesen, jedoch ist ein Mitschreiben nicht möglich, da die Zahlen nur „runtergerasselt“ werden. Das Vereinsmitglied möchte jedoch voll umfänglich hierüber informiert sein. Wenn ihm das Recht zusteht, muss dann der ganze Vereinsvorstand bei der Einsichtnahme anwesend sein? Und wenn nicht, wo steht das? Die Satzung sagt hierzu nichts aus.
Vielen lieben Dank fürs Lesen und ich würde mich über seine Antwort sehr freuen
Viele Grüße
Katrin