Kleingartenrecht

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine Frage zum Kleingarten. Ich bin Mitglied in einem Kleingartenverein in Leipzig. Ich möchte mir gern den Rechenschaftsbericht der letzten 2 Jahre ansehen und überprüfen, da ich mit einigen Zahlen nicht einverstanden bin. Ich bin berufstätig und habe somit wenig Zeit tagsüber ins Vereinsbüro zu gehen und die Berichte einzusehen. Kann ich verlangen, dass mir diese, natürlich gegen Kostenerstattung, in Kopie zugesandt werden?

Weiterhin frage ich mich, was in dem Rechnungsposten „Vereinsumlage“ enthalten ist. Dieser Posten ist mehr als doppelt so hoch wie die Pacht. Die Rechnung sowie die Satzung sagen hierüber nichts aus.

Können Sie mir vielleicht helfen. Unser Vorstand reagiert bei solchen Fragen eher unwirsch und unsachlich. Deswegen möchte ich mich vorher informieren und gut vorbereitet sein.

Vielen lieben Dank

Katrin

Hall0 Katrin,

ich würde ein einem kurzen Schreiben dann den 1.Vorsitzenden bitte, mir die Unterlagen in Kopie
zwecks Einsichtnahme zu zu senden.
Sollte dies dann nicht geschehen, würde ich mich an die Schiedsstelle wenden.
Umlage:
Von einer so hohen Umlage habe ich noch nie gehört.
Die muss aber auf jeden Fall bei der Jahreshauptversammlung beantragt und auch von den Mitgliedern beschlossen worden sein.
Da ich davon ausgehe, dass sie bei der Hauptversammlung nicht dabei waren, fragen sie doch einfach einen ihrer Gartennachbarn nach dem Zweck dieser Abgabe.

MFG
Peter