Kleingartenrecht bezüglich Laubengröße

Hallo Gemeinde

Nur einmal so angenommen, meine Schwester besäße einen Schreber- oder auch Kleingarten. Den hat sie von Ihrem verstorbenen Mann geerbt.
In dieser Laube wären Ihre Schwiegereltern nach dem Krieg eingezogen und hätten dort auch gelebt.
Und nun gibt es ja diese Verordnung über die einzuhaltende Größe einer solchen Laube. Und obwohl diese Laube nur aus einem Wohnraum und einer Küche besteht ist sie zu groß.
Es ist noch eine kleine „Werkstatt“ angebaut. Toilettenhäuschen ist extra.
Jetzt kommt die Frage, bzw. die Fragen

Gibt es Bestandsschutz ? Die Hütte steht da ja schon über 50 Jahre.
Angeblich ist fließend Wasser und Strom verboten ??
Und ein Spitzdach wäre auch nicht erlaubt ? Das Spitzdach ist so hoch, daß man in der Mitte aufrecht stehen kann, ist aber nur ein Gerümpelboden.
Die ganze Kleingartenanlage ist momentan in Aufruhr, weil dort alles zu groß ist…

Wer weiß was wie man sich dagegen wehren kann ?

Danke an alle die Tips haben

Wie das mit dem Bestandsschutz nach 50 Jahren aussieht, weiß ich nicht. Für alles andere: mal im Bundeskleingartengesetz nachlesen - und in der Satzung des Kleingartenvereins.

Wie das mit dem Bestandsschutz nach 50 Jahren aussieht, weiß
ich nicht. Für alles andere: mal im
Bundeskleingartengesetznachlesen - und in der Satzung des
Kleingartenvereins.

Und in der Landesbauordnung und im kommunalen Bebauungsplan, falls vorhanden.