Kleingartenrecht

Hallo liebe Rechtskundler,

wie sieht die Rechtslage bei einem Kleingarten aus, wenn z.B. ein Kleingarten aufgrund eines Vereinsbeschlusses zum Zweck des Wegebaus verkleinert wird?
Kann der betroffene Kleingartenpächter in solchem Fall außerordentlich kündigen? Hat er Anspruch auf Ersatz oder Wiederherstellung von z.B. Sichtschutz?
Hat er Vetorecht bezüglich der Verkleinerung seines Gartens?

Danke für Tips und Hinweise, Hovke

Hallo,

wie sieht die Rechtslage bei einem Kleingarten aus, wenn z.B.
ein Kleingarten aufgrund eines Vereinsbeschlusses zum Zweck
des Wegebaus verkleinert wird?

Kann man nur mit „keine Ahnung“ beantworten.

Kann der betroffene Kleingartenpächter in solchem Fall
außerordentlich kündigen? Hat er Anspruch auf Ersatz oder
Wiederherstellung von z.B. Sichtschutz?
Hat er Vetorecht bezüglich der Verkleinerung seines Gartens?

Von wem ist das Grundstück gepachtet?
Was steht im Pachtvertrag?
Welche Rolle spielt der Verein dabei überhaupt?
Was sagt die Vereinssatzung?

Gruß

S.J.

Hallo,

erstmal Danke für ünerhaupt eine Antwort.
Gepachtet ist, wie üblich, von einem Standart-Kleingartenverein, Satzung unbekannt, es gilt das Bundeskleingartengesetz, dass sich über solche Ausnahmen aber auch nicht so ausläßt, dass ich es verstehen würde.

Der Pachtvertrag bezieht sich auf die ursprüngliche Fläche, ansonsten enthält er keine Angaben zu diesem Thema.
Sorry, mehr Angaben gibt es leider nicht.

Gruß, Hovke