Jemand kauft von einem Pächter in einer Kleingartenkolonie ein Häuschen, das Grundstück soll gepachtet werden. Der Verein stimmt dem Pachtvertrag zu, kann aber erst im nächsten Jahr eine Schätzung veranlassen. Vor der Schätzung ist kein Vertrag möglich. Nun verlangt der Verein sämtliche Kosten für die Parzelle schon vor Vertragsunterzeichnung. Ist das der übliche Werdegang? Zu den vielen Vereinskosten werden 200€ Kaution für den Garten fällig? Das ist kein Bestandteil des Berliner Kleingartengesetzes. Kann ein Verein dieses Gesetz selbst bestimmen?
Außerdem verlangt der Verein die Kosten „Bar auf die Hand“ der Einwand dass unbare Zahlung vorgezogen wird, wird vom Verein nicht akzeptiert. Ist das auch üblich?
Muss der neue Pächter wirklich alle Kosten für den Pachtvertrag bezahlen ehe der Vertrag zustande kommt? Also noch in diesem Jahr, obwohl der Vertrag nach Aussage des Vereins erst im April/Mai 2013 zustande kommt?
Servus,
der Verein kann als Verpächter Dinge wie Barzahlung und Hinterlegung einer Barkaution im Rahmen des Pachtvertrages oder auch seiner Satzung festlegen.
Welche „Kosten für die Parzelle“ sollen vor Vertragsschluss fällig sein?
Unabhängig davon riecht die Ablehnung von bargeldloser Zahlung nach Schlamperei in den Aufzeichnungen und „beleglosem Zahlungsverkehr“. Der Vorgang ist eine Anfrage beim Landesverband wert:
Landesverband der Gartenfreunde Berlin e. V.
Spandauer Damm 274 (Ecke Wiesendamm)
14052 Berlin
Telefon 0 30 / 30 09 32-0
Fax 0 30 / 30 09 32-69
Schöne Grüße
Dä Blumepeder