Kleingartenvereinsrecht Hamburg

Moin Moin,

ich bin Schriftführer in unserem Verein, kann mir jemand sagen wie teuer es werden kann wenn ich den Job nicht mehr machen möchte?

Und eine Frage noch wenn bei der nächsten Jahreshauptversammlung kein neuer Schriftführer gefunden wird, bleibe ich dann solange Schriftführer bis jemand anderes sich gefunden hat?

Ich danke euch schon mal für die Antworten.

Hi Nadine,

Sowas habe ich ja noch nie gehört. Wie kommst Du den darauf das Dich ein etwaiger Rücktritt was kosten würde? Wie war das den bei Deinem Vorgänger?

Nö, wieso das den? Zwar wird in einem solchem Fall die Vereinsführung mit Sicherheit auf Dich zu kommen und versuchen Dich zum weiter machen zu überreden, aber wenn Du partout nicht möchtest kann Dich hierzu niemand zwingen.
Sollte Eure Vereinssatzung entsprechende Regelungen enthalten, könnte man sich ihnen immer noch durch den Austritt aus dem Verein entziehen.

Ich hoffe das hilft Dir weiter.

Dein
Ebenezer

Normalerweise ist es so, dass vor den neuen Wahlen der Vorstand entlastet werden muss. Du bist dann sozusagen deinen Job los. Wenn kein neuer Schriftführer gefunden wird, braucht dich das nicht mehr zu interessieren.

Ich schließe mich ebenezer an und frage mich, warum man „Strafe“ zahlen soll, wenn man nicht mehr weitermachen möchte. Wir sind ja hier wohl im Ehrenamt und nicht bei Arbeitsverträgen.

Vielleicht lohnt sich auch mal ein Blick in eure Satzung, wie das bei euch geregelt ist.

Data

Austritt aus dem Verein kommt nicht in Frage, da ich dann den Kleingarten verliere und dafür haben wir zuviel rein gesteckt und würden es nicht heraus bekommen.

Folgendes habe ich im Internet gefunden: Eine zur Unzeit erklärte Amtsniederlegung ist trotzdem wirksam. Der Vorstand kann aber verpflichtet werden, dem Verein den Schaden zu ersetzen, der durch den Rücktritt zur Unzeit entstanden ist.

Jetzt weiß ich nicht ob die sich jemanden nehmen können der die Protokolle schreibt und ich es zahlen muss. In der Satzung konnte ich nichts finden.

Ok, das mag vielleicht möglich sein, finde ich aber arg weit hergeholt. Ein Verein der so mit seinen Funktionären umspringt wird bald ein Nachwuchsproblem haben. Außerdem was ist zur „Unzeit“?
Ich halte Deine Bedenken für ein äußerst theoretisches Problem.

Praktisch würde ich folgendermaßen vorgehen:

  1. So früh wie möglich dem Vorstand erklären das man zur nächsten JHV zurücktreten möchte.
  2. Falls vorhanden: Stellvertreter informieren. Wenn er das Amt übernehmen möchte, dürfte das Problem gelöst sein
  3. Ansonsten kann man sich ja im Vorfeld umhören ob jemand anderes Interesse hat. Evtl. hat der Vorstand ja schon jemanden im Auge.

Ich hoffe das hilft Dir weiter.

Dein
Ebenezer

Hallo,

Wie hoch könnte denn der „Schaden“ sein?
Ich sehe ihn irgendwo in der Nähe von „Null“ …

Gruß
Jörg Zabel

1 Like

Guten Morgen,

  1. die nächste Jahreshauptversammlung ist im Frühjahr 2017 (es wird Mai denke ich). Wobei unsere JHV von diesem Jahr wohl nicht zulässig ist und wiederholt wird.

  2. Stellvertreter gibt es nicht da sehr kleiner Verein

  3. Leider ist die Stimmung nicht sehr gut und es wird keinen geben der das machen möchte bzw. Kann aus verschiedenen Gründen ( Sprache usw.)

Neu das eigentliche Problem ist, dass die beiden anderen Vorstandsmitglieder ein Paar sind und es gibt viele Probleme die durch den Job von einem der beiden entstehen, dieses wird meiner Meinung nach nicht mit genug Abstand betrachtet durch die Partnerschaft. Dazu kommt noch das ich das Gefühl habe sie können alles machen, da es immer 2 zu 1 steht. Und dazu kommt noch das meiner Meinung nach alles sehr sehr sehr unfair abläuft ( der eine bekommt einen Brief wegen bestimmten Punkten, der andere nicht ) usw. Der eine Teil des Pärchens zieht Sachen an den Haaren herbei und windet sich so wie man es braucht.

Servus,

der Schaden bestünde in der Entlohnung eines fremd angeworbenen Protokollanten, wenn der Schriftführer sein Amt mit sehr kurzer Frist vor einer Hauptversammlung oder einer anderen Sitzung (falls es sowas gibt - erweiterter Vorstand, Mitarbeiter usw.) niederlegt.

Um solche Spielchen zu vermeiden, steht diese Klausel in der Satzung.

Das Vereinswesen in der Kleingärtnerei ist ein ziemlich bizarres, eigenes Universum.

Schöne Grüße

MM

Das war meine Befürchtung.
Es könnte dann sogar sein das sich einmal die Woche getroffen wird und das auf dem Sonntag. Das geht zu sehr ins Geld.

Meinen Sie falls die Jahreshauptversammlung nochmal wiederholt wird,das ich dort dann ohne finanzielle Einbußen raus kommen könnte? ( ausser natürlich die Aufwandsentschädigung die zurück gezahlt werden muss, das ist Selbstverständlich) Und muss ich den Rücktritt vorher bekannt geben?

Servus,

je länger vor wichtigen Terminen der Rücktritt bekannt gegeben wird, desto geringer sind die Möglichkeiten des Vereins bzw. des ihn vertretenden Vorstands, irgendwelche tatsächlichen oder vorgeschobenen „Schäden“ geltend zu machen - für den Geschädigten gilt nämlich im Zusammenhang Schadenersatz die Pflicht zur Schadensminderung. Je mehr Zeit er hat, kommissarisch einen anderen Schriftführer (oder einen Protokollanten ohne formale Funktion im Verein) zu bestellen, desto geringer, ggf. auch Null, ist der Schaden, der ihm unvermeidlich aus der Niederlegung des Amtes erwächst.

Die beschriebene Situation sieht übrigens ziemlich danach aus, dass dieser KGV nicht mehr lange selbständig existieren wird und demnächst, wenn nicht alle Funktionen besetzt werden können, ggf. auch per Gerichtsbeschluss aufgelöst und einem der anderen Kleingartenvereine angegliedert werden wird. Die Zwischenzeit bis hin müsst Ihr halt ertragen, ggf. dem Vorstand genau auf die Finger schauen: Bei solchen „Kumpelstrukturen“ gibt es fast immer eine Möglichkeit, wegen unsauberem Umgang mit Vereinsmitteln die Entlastung und in Folge auch die Wiederwahl zu verweigern. Vereine ohne Vorstand fallen beim Vereinsregister am Amtsgericht schnell auf.

Dabei braucht keiner Angst um seine Gartenparzelle zu haben - es geht hier wohl darum, eine marode Vereinsstruktur so zügig wie möglich in die Tonne zu kloppen, und dafür ist es notwendig, sie mit allen gegebenen Mitteln (u.a. auch Amtsniederlegung des Schriftführers) handlungsunfähig zu machen.

Viel Erfolg wünscht

Михаил Александрович Бакунин

Vielen Dank