Servus,
je länger vor wichtigen Terminen der Rücktritt bekannt gegeben wird, desto geringer sind die Möglichkeiten des Vereins bzw. des ihn vertretenden Vorstands, irgendwelche tatsächlichen oder vorgeschobenen „Schäden“ geltend zu machen - für den Geschädigten gilt nämlich im Zusammenhang Schadenersatz die Pflicht zur Schadensminderung. Je mehr Zeit er hat, kommissarisch einen anderen Schriftführer (oder einen Protokollanten ohne formale Funktion im Verein) zu bestellen, desto geringer, ggf. auch Null, ist der Schaden, der ihm unvermeidlich aus der Niederlegung des Amtes erwächst.
Die beschriebene Situation sieht übrigens ziemlich danach aus, dass dieser KGV nicht mehr lange selbständig existieren wird und demnächst, wenn nicht alle Funktionen besetzt werden können, ggf. auch per Gerichtsbeschluss aufgelöst und einem der anderen Kleingartenvereine angegliedert werden wird. Die Zwischenzeit bis hin müsst Ihr halt ertragen, ggf. dem Vorstand genau auf die Finger schauen: Bei solchen „Kumpelstrukturen“ gibt es fast immer eine Möglichkeit, wegen unsauberem Umgang mit Vereinsmitteln die Entlastung und in Folge auch die Wiederwahl zu verweigern. Vereine ohne Vorstand fallen beim Vereinsregister am Amtsgericht schnell auf.
Dabei braucht keiner Angst um seine Gartenparzelle zu haben - es geht hier wohl darum, eine marode Vereinsstruktur so zügig wie möglich in die Tonne zu kloppen, und dafür ist es notwendig, sie mit allen gegebenen Mitteln (u.a. auch Amtsniederlegung des Schriftführers) handlungsunfähig zu machen.
Viel Erfolg wünscht
Михаил Александрович Бакунин