Kleingew.: Umsatzm. Behandlung von Bankbuchungen

Hallo,

kurze Frage:
Als Kleingewerbebetrieb darf Herr ABC ja im laufenden Jahr die 50.000 € an Umsatz nicht überschreiten.
Jedoch legt er von seinem Hauptgeschäftskonto Gewinnrücklagen auf ein anderes seiner Geschäftskonten zurück. Sprich Hauptkonto A überweist einmal pro Monat 30 % des Gewinnes auf ein Hauptkonto B, wo es gesammelt wird.

Zahlt diese Buchung auch als „Umsatz“? Oder ist es egal, wie oft und wohin Herr ABC sein erwirtschaftetes Geld überweist?

Hallo

das zählt natürlich nicht als Umsatz!!! Das wird in der Buchhaltung unter Geldtransfer (oder sowas gebucht) und kommt da nicht rein.
Auch wenn du 500€ auf dem Dachboden wiederfindest und diese dann auf dein Konto einzahlst wird es nicht als Umsatz gebucht

Servus,

damit:

Als Kleingewerbebetrieb darf Herr ABC ja im laufenden Jahr die
50.000 € an Umsatz nicht überschreiten.

hast Du was falsch verstanden. Herr ABC darf im laufenden Jahr selbstverständlich gerne 5.000.000.000 Umsatz machen, das freut ihn und auch seine Freundin, die dann endlich mal was aus Platin bekommen kann. Es ist keinem Unternehmer verboten, Umsätze zu erzielen.

Zahlt diese Buchung auch als „Umsatz“?

Da hab ich mal beim Dr. Schäuble angerufen, und dabei ist dieses herausgekommen:

http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__1.html

Wenn Du Abs. 1 Nr. 1 gelesen hast - der Rest ist hier nicht so sehr wichtig - kannst Du zu § 19 I UStG übergehen:

http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html

Dort ist beschrieben, welche Umsätze zur Bestimmung der Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer (die Du wahrscheinlich meinst) hergenommen werden.

Wenn dann noch Fragen offen sind, melde Dich bitte nochmal.

Schöne Grüße, auch von Dr. Schäuble

MM

Hallo,

kurze Frage:
Als Kleingewerbebetrieb darf Herr ABC ja im laufenden Jahr die
50.000 € an Umsatz nicht überschreiten.

Und wenn damit die Grenze, bis zu der jemand Kleinunternehmer blieben kann, gemeint ist-die liegt bei 17.500 €, und nicht bei 50.000 €.

(1) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

??? Im laufenden Jahr ist doch gemeint

Servus,

es gelten immer beide Grenzen: 17,5 k€ im Vorjahr und voraussichtlich 50 k€ im laufenden Jahr. Wobei die zweite nicht so arg ernst zu nehmen ist, weil in den allermeisten Fällen eine plausible Begründung gefunden werden kann, warum eben voraussichtlich 50 Kilo nicht überschritten werden sollten, und dann isses halt unvorhergesehen doch passiert.

Schöne Grüße

MM