Kleingewerbe

Hallo,

vieleicht kann jemand helfen.
Wenn jemand ein Kleingewerbe anmeldet und sich dafür entscheidet keine Mwst abzuführen, so darf man ja auch keine Mwst auf Rechnungen ausweisen.
Folgender Fall: Man kauft auf einer Plattform etwas von Händlern, die stellen eine Rechnung netto + steuern aus. Diese Steuer darf man bei Finanzamt nicht abführen. So nun verkauft man dieses Produkt an einen anderen Händler. Da man aber Kleingewerbetreibende ist und keine Steuern berechnen darf stellt man die Rechnung ohne Mwst aus, aber der Händler möchte doch Steuer ausgwiesen haben um diese abzuführen oder?

Danke für die Hilfe. Gruß

vieleicht kann jemand helfen.
Wenn jemand ein Kleingewerbe anmeldet und sich dafür
entscheidet keine Mwst abzuführen, so darf man ja auch keine
Mwst auf Rechnungen ausweisen.
Folgender Fall: Man kauft auf einer Plattform etwas von
Händlern, die stellen eine Rechnung netto + steuern aus. Diese
Steuer darf man bei Finanzamt nicht abführen. So nun verkauft
man dieses Produkt an einen anderen Händler. Da man aber
Kleingewerbetreibende ist und keine Steuern berechnen darf
stellt man die Rechnung ohne Mwst aus, aber der Händler möchte
doch Steuer ausgwiesen haben um diese abzuführen oder?

Wenn der Händler vorsteuerabzugberechtigt ist wird er das möchten. Wenn er jedoch wie der o.g. Jemand nicht vorsteuerabzugberechtig, weil z.B. Kleingewerbetreibender, wird’s dem Händler egal sein.

Allerdings wird der vorsteuerabzugberechtigte Händler dies vorher wissen wollen, da er dann i.d.R. „teuerer“ einkauft, da die „enthaltene MwSt.“ den Einkaufspreis erhöht.
Natürlich kommt das auf die gesamte Preiskalkulation an.

Steuer darf man bei Finanzamt nicht abführen. So nun verkauft
man dieses Produkt an einen anderen Händler.

Und jetzt rächt sich die Kleinunternehmerregelung, denn man ist 19 % teurer, als Verkäufer, die die MwSt ausweisen.

stellt man die Rechnung ohne Mwst aus, aber der Händler möchte
doch Steuer ausgwiesen haben um diese abzuführen oder?

Genau, und das kann der Kleinunternehmer eben nicht. Deswegen sollte man sich gut überlegen, ob man die Kleinunternehmer-Regelung nutzen möchte oder lieber nicht. Das ist nämlich eine Frage des Kundenkreises und nicht der Umsatzhöhe.

erstmal danke für die Antworten.

was ist denn nun in der Situation am besten? Der Kundenkreis ist noch nicht festgelegt. Es soll allgemein bleiben, verkäufe bei Ebay, Trödelmärkte, Internet Shop, kleine Boutiken. Sollte man also lieber nicht die Kleingewerberegelung wählen?
Was muss alles bei der Regelung als nicht Kleingewerbetreibender beachten?
Wo muss man sich alles melden? Welche Versicherungen abschließen?
Was ist wenn ich viel Ware kaufe, aber sie nicht los werde, hält das FA trotzdem die Hand auf? Bekomme man irgenwelche Hilfen auch wenn man nicht arbeitslos sondern Angestellter ist?

erstmal nebenbei fahren.
Das sind Fragen über Fragen.
Aber es ist richtig, das du jetzt klärst. Im Grunde soll das alles schon vorher geklärt, bevor man anfängt mit der Gewerberei.
Also was das Kleingewerbe anbelangt, so kannst hier mal anfangen dich einzuarbeiten: http://www.kleingewerbe.com/

was ist denn nun in der Situation am besten?

Kann man nicht verallgemeinern.

Der Kundenkreis ist noch nicht festgelegt.
Es soll allgemein bleiben, verkäufe
bei Ebay, Trödelmärkte, Internet Shop, kleine Boutiken.

Ja, aber wie ist die Konstellation? Verkauft der Jemand überwiegend an Verbraucher oder an Kaufleute? Und wo kauft der Jemand seine Ware ein; bei Verbrauchern Gebrauchtes oder bei Kaufleuten Neuware/Gebrauchtware?
Und wenn beides zutrifft; wie ist die Verteilung?

Sollte man also lieber nicht die Kleingewerberegelung wählen?

Kommt drauf an. Die Angst vor der Umsatzsteuererklärung ist jedenfalls unbegründet. Es kommt ganz auf die Geschäfte drauf an die der Jemand machen will; ob er die MwSt. „braucht“ oder nicht. Das ist ja auch eine Frage der Preiskalkulation.

Was muss alles bei der Regelung als nicht Kleingewerbetreibender beachten?

Siehe oben und weitere Quellen im Internet.

Wo muss man sich alles melden?

Erstmal Gewerbeamt. Dann melden sich die anderen Stellen von allein.

Welche Versicherungen abschließen?

Für welche Risiken?
Haftung? Warenbestand? PKW? Räume? Haus? Umsatzausfall? Krankheit? Berufsunfähigkeit? Unfall? usw.

Was ist wenn ich viel Ware kaufe, aber sie nicht los werde,

Das ist das unternehmerische Risiko.

hält das FA trotzdem die Hand auf?

Steuern sind natürlich zu entrichten, soweit sie fällig sind. Wen der jemand keine Umsätze tätigt und keinen Gewinn erzielt ist natürlich auch nichts fällig.
Aber bei einigen läuft es am Anfang sehr gut, die Steuererklärung wird aber erst am Jahresende gemacht, bis dahin wurdeen die Gewinne privat ausgegeben und vergessen, dass da ja eine Steueranteil drinsteckte, den das FA jetzt haben will.

Bekomme man irgenwelche Hilfen auch wenn man nicht arbeitslos sondern :Angestellter ist?

Welche Hilfen? Zuschüsse? Kann pauschal nicht beantwortet werden. Ist denn eine Existenzgründung?
Ansonsten soll der Jemand froh sein Angestellter zu sein und es bitte auch beleiben , um die ganze Geschichte erstmal nebenbei zu fahren.