Kleingewerbe §19 USTG *HILFE* !

Hallo,

Ich darf im Jahr nicht mehr als 7188 Euro GEWINN machen, da ich mich sonst selbst versichern muss und meine Eltern kein Kindergeld mehr bekommen würden. Des Weiteren habe ich es so verstanden, dass ich im Jahr nicht mehr als 15000 Euro UMSATZ, zzgl. MwSt. haben darf, um ein Kleingewerbe zu führen.
Meine Frage ist, ob diese 15000 Euro UMSATZ auch etwas damit zu tun haben, ob ich ein Kleingewerbe betreibe, oder nicht, oder ob sie nur aufweisen, dass ich keine MwSt. auf den Rechnungen aufweisen muss.
DANKE

mfg, Dennis

Hallo Dennis,
jetztv noch einmal ganz langsam.
Ich weiss nicht, was du sonst noch so machst, ob du in der Ausbildung bist oder studierst.

Hier erst einmal die aktuelle Nebeneinkommensgrenzen fuer Kindergeld:
Quelle BA

„Nachdem der Nachwuchs bislang nur bis zu einem Einkommen in Höhe von 7.188 Euro kindergeldberechtigt war, wurde dieser Betrag jetzt auf 7.680 Euro erhöht. Vom Einkommen des Kindes wird aber noch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro (2003: 1.044 Euro) abgezogen, womit ab 2004 bis zu einem Bruttoeinkommen von 8.600 Euro ein Anspruch auf Kindergeld besteht (bisher 8.233 Euro).“

Die Familienversicherung ist ein anderes Thema, hat nichts mit dieser Freigrenze zu tun. Wenn du da Fragen hast, unbedingt zu deiner Krankenkasse marschieren und alle Fragen klaeren.

Zur Kleinunternehmerregelung:
Die USt-Befreiungsmoeglichkeit gilt so lange, wie du die 17 500 Jahresumsatz nicht ueberschreitest. Wenn du mehr Umsatz hast, musst du keine USt nachzahlen, sondern erst im Folgejahr USt zahlen (vereinfacht ausgedrueckt).
So, und bevor du ganz nervoes wirst, lies dir noch sehr genau den ratgeber E-Lancer durch. Findest du auf der seite

http://www.GoetzBuchholz.de

Gruss,IP

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