Hallo Bucki,
was genau bedeutet der Begriff Umsatz…heißt das, dass ich in
einem ganzen Jahr nicht mehr als 15.000 Euro Geldeingang auf
meinem Konto haben darf um ein Kleingewerbe weiterhin
betreiben zu dürfen?
Es geht um Geldeingang aus Warenverkäufen. Einnahmen aus dem Verkauf von Gegenständen des Anlagevermögens (z.B. Dein Schreibtisch, wenn Du einen neuen gekauft hast) nicht mitgerechnet. Geld, welches nicht Betriebseinnahmen sind, auch nicht mitgerechnet. Dazugerechnet aber alle Betriebseinnahmen, die nicht als Überweisung, sondern als Bargeld hereinkommen. Die Grenze hierfür ist 17.500 Euro im jeweiligen Vorjahr - vgl. die Diskussion im gleichen Thread „was bedeutet Umsatz zuzüglich USt iSd 19/1 UStG?“.
Wenn ich das richtig verstanden habe,
würde das bedeuten, dass ich bei einem Umsatz von 15.000 Euro
dann nur ca. 3000 Euro Gewinn machen würde??!!
In diesem Thread stehen lauter Beispiele. Dein Gewinn kann, je nach Betriebsausgaben, auch viel weniger ausmachen, mehr ist eher unwahrscheinlich. So grob übern Daumen kommt das schon hin. Unabhängig von der Umsatzsteuer ist es sicher sinnvoll, wenn Du Dir eine möglichst genaue Idee von Deinem wahrscheinlichen Gewinn in Abhängigkeit vom geplanten Umsatz machst, sonst kanns garstig enden.
Ich darf
sowieso nicht über 7188 Euro kommen (Gewinn…!!!).
Warum nicht? Ein Gehalt von 75.000 Euro im Jahr wirst Du auch nicht ablehnen, bloß weil Du dann Einkommensteuer bezahlen musst.
Zusammenfassend ist das schon richtig: Als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer auf Dauer von seinen Erträgen leben kann allenfalls einer mit ganz wenig Betriebsausgaben, für den Handel ist die Regelung nur eine Art „Einstiegshilfe“. Wenn Du Dir einen Friseur vorstellst, der mit seinem Handwerkszeug in der Tasche ins Haus kommt, hast Du ein Beispiel für einen Betrieb, der auf Dauer auch innerhalb der 19/1-Grenzen leben kann.
Andererseits: Woher kommt Deine Angst vor der Umsatzsteuer? Wenn Du Dein Unternehmen in einem Umfang aufziehst, dass Du davon leben kannst, wirst Du mit oder ohne USt nicht um irgendeine Art von Rechnungswesen herumkommen. Und sowie regelmäßige Aufzeichnungen gemacht werden, ist die Umsatzsteuer einer der harmloseren Aspekte der Buchhalterey, von Einzelfragen zum Vorsteuerabzug mal abgesehen.
Vorschlag: Geh die Sache als Kleinunternehmer iSd 19/1 UStG an, behalte Die Entwicklung Deiner Umsätze im Auge und gehe zur (je nach Struktur Deiner Kundschaft und Deiner Betriebsausgaben unter Umständen sowieso rentableren) Regelbesteuerung über, wenns angesagt ist.
Schöne Grüße
MM