Kleingewerbe §19 USTG *HILFE* !

Hallo liebe Community,

ich würde gerne wissen, wie lange ich ein Kleingewerbe §19 USTG (ohne MwSt.auszeichnung) führen darf. Ich habe gehört nur 3 Jahre. Ist das wahr, oder darf ich so lange ein Kleingewerbe führen, wie ich lustig bin? Oder beziehen sich die drei Jahre nur auf die MwSt.auszeichnung?

Danke im Voraus.

mfg, Dennis

Hi Dennis,

solange du unter der Umsatzgrenze bleibst, kannst du bis zu deinem Lebensende Kleingewerbetreibender bleiben. Oder die Gesetze ändern sich.

Gruß
André

Antwort:

Momentan zeichne ich KEINE MwSt. aus, da ich im Jahr unter ca. 16000 Euro Gewinn bleibe. Kann ich dieses auch bis zu meinem Lebensende :smile: machen?

mfg, Dennis

Hi Dennis,

solange du mit dem Geld hinkommst…

Also, du kennst die Umsatzgrenze, halte die ein und du kannst Kleinunternehmer bleiben. Also ohne MwSt.-Ausweisung. Dies muß aber die einzige gewerbliche Einnahme bleiben! Also sozusagen zweites Standbein geht nicht, es sei denn die Summe beider Unternehmen ist unter der Grenze oder das zweite Standbein ist ein Arbeitnehmerverhältnis, also sozialversicherungspflichtig.

Wie aber schon gesagt, die Gesetze können sich ändern. Kann sein, das Finanzamt verlangt eine Jahresumsatzsteuermeldung. Nicht ignorieren, sonder dann eine große Null eintragen und denen schicken (Nullbescheid).

Gruß
André

Hallo Dennis,

die Schwellenwerte beziehen sich nicht auf den Gewinn, sondern auf den Umsatz und ein Umsatz von ca 16.000€ sprengt den Schwellenwert von 17.500€, denn 16.000€ zzgl. 16% Umsatzsteuer ergibt 18.560€ und dies liegt über dem Schwellenwert von 17.500€.

Die Schwellenwerte beziehen sich laut Gesetz immer auf den Umsatz zzgl. der darauf anfallenden Umsatzsteuer, d.h. die Besteuerung der Kleinunternehmer endet bei einem Umsatz von 15.086,21€ (17.500€ / 116 * 100)

MfG
M. Grigo
http://www.bebo-consulting.de

Hallo,

die etwas verknorpelte Formulierung bezieht sich auf die eingenommenen (bzw. fakturierten) Beträge, es ist nicht notwendig, den Dreisatz zu rechnen. 16 TEUR eingenommen (ich unterstelle Gesamtumsatz iSd 19/3 UStG, keine Verkäufe von Anlagegütern) sprengt den Rahmen 19/1 UStG nicht, das ist schon in Ordnung für einen, der Kleinunternehmer bleiben will.

Dass der Gewinn dabei nichts verloren hat: Einverstanden.

Schöne Grüße

MM

Hallo MM,

§ 19 (1) geht von einem „Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer aus“.

Tätigt unser Gewerbetreibender einen Umsatz von 16.000€, so fällt er aus der Besteuerung für Kleinunternehmer raus, weil der zur Bemessung herangezogene Umsatz 16.000€ zzgl. 16% USt. beträgt und dies sind 18.560€.

Dies übersteigt den unteren Schwellenwert von 17.500€, mit der Folge, dass der Gewerbetreibende im kommenden Geschäftsjahr nicht mehr unter die Besteueung der Kleinunternehmer fällt.

MfG
M. Grigo
http://www.bebo-consulting.de

Hallo nochmal,

dieses ist - akademisch betrachtet - schon richtig. Bloß: Wird unser Kleinunternehmer denn daran denken, dass er bei Einnahmen von 16.000 Euro gar nicht 16.000 Euro Umsatz gemacht hat, sondern 13.793,10 Euro Umsatz getätigt und 2.206,90 Euro nicht ausgewiesene und auch nicht erhobene USt eingenommen hat? Ich vermute aufs heftigste, dass er folgendermaßen denken wird: „Ich bin Kleinunternehmer, also gibt es für mich keine Umsatzsteuer. Meine Einnahmen sind mein Umsatz“. Ich halte es daher für angemessen, einem nicht mit der Materie Vertrauten entweder den ganzen Sachverhalt zu erzählen, oder vereinfachend nur von Einnahmen zu sprechen. Es kann sogar sein, dass die Information, die für ihn von Bedeutung ist, besser ankommt, wenn man seinen (streng genommen nicht richtigen) Umsatzbegriff stehen lässt, als wenn man sich darauf konzentriert, das Abstraktum der eingenommenen nicht erhobenen USt zu erläutern - diese ist für den Kleinunternehmer nicht wichtig, für ihn zählt, was er in die Kasse bzw. aufs Konto bekommt.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

was genau bedeutet der Begriff Umsatz…heißt das, dass ich in einem ganzen Jahr nicht mehr als 15.000 Euro Geldeingang auf meinem Konto haben darf um ein Kleingewerbe weiterhin betreiben zu dürfen? Wenn ich das richtig verstanden habe, würde das bedeuten, dass ich bei einem Umsatz von 15.000 Euro dann nur ca. 3000 Euro Gewinn machen würde!!! Ich darf sowieso nicht über 7188 Euro kommen (Gewinn…!!!). Bitte um kurze Erklärung…da ich jetzt erst sehr durcheinander bin…

Dennis

Hallo Bucki,

was genau bedeutet der Begriff Umsatz…heißt das, dass ich in
einem ganzen Jahr nicht mehr als 15.000 Euro Geldeingang auf
meinem Konto haben darf um ein Kleingewerbe weiterhin
betreiben zu dürfen?

Es geht um Geldeingang aus Warenverkäufen. Einnahmen aus dem Verkauf von Gegenständen des Anlagevermögens (z.B. Dein Schreibtisch, wenn Du einen neuen gekauft hast) nicht mitgerechnet. Geld, welches nicht Betriebseinnahmen sind, auch nicht mitgerechnet. Dazugerechnet aber alle Betriebseinnahmen, die nicht als Überweisung, sondern als Bargeld hereinkommen. Die Grenze hierfür ist 17.500 Euro im jeweiligen Vorjahr - vgl. die Diskussion im gleichen Thread „was bedeutet Umsatz zuzüglich USt iSd 19/1 UStG?“.

Wenn ich das richtig verstanden habe,
würde das bedeuten, dass ich bei einem Umsatz von 15.000 Euro
dann nur ca. 3000 Euro Gewinn machen würde??!!

In diesem Thread stehen lauter Beispiele. Dein Gewinn kann, je nach Betriebsausgaben, auch viel weniger ausmachen, mehr ist eher unwahrscheinlich. So grob übern Daumen kommt das schon hin. Unabhängig von der Umsatzsteuer ist es sicher sinnvoll, wenn Du Dir eine möglichst genaue Idee von Deinem wahrscheinlichen Gewinn in Abhängigkeit vom geplanten Umsatz machst, sonst kanns garstig enden.

Ich darf
sowieso nicht über 7188 Euro kommen (Gewinn…!!!).

Warum nicht? Ein Gehalt von 75.000 Euro im Jahr wirst Du auch nicht ablehnen, bloß weil Du dann Einkommensteuer bezahlen musst.

Zusammenfassend ist das schon richtig: Als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer auf Dauer von seinen Erträgen leben kann allenfalls einer mit ganz wenig Betriebsausgaben, für den Handel ist die Regelung nur eine Art „Einstiegshilfe“. Wenn Du Dir einen Friseur vorstellst, der mit seinem Handwerkszeug in der Tasche ins Haus kommt, hast Du ein Beispiel für einen Betrieb, der auf Dauer auch innerhalb der 19/1-Grenzen leben kann.

Andererseits: Woher kommt Deine Angst vor der Umsatzsteuer? Wenn Du Dein Unternehmen in einem Umfang aufziehst, dass Du davon leben kannst, wirst Du mit oder ohne USt nicht um irgendeine Art von Rechnungswesen herumkommen. Und sowie regelmäßige Aufzeichnungen gemacht werden, ist die Umsatzsteuer einer der harmloseren Aspekte der Buchhalterey, von Einzelfragen zum Vorsteuerabzug mal abgesehen.

Vorschlag: Geh die Sache als Kleinunternehmer iSd 19/1 UStG an, behalte Die Entwicklung Deiner Umsätze im Auge und gehe zur (je nach Struktur Deiner Kundschaft und Deiner Betriebsausgaben unter Umständen sowieso rentableren) Regelbesteuerung über, wenns angesagt ist.

Schöne Grüße

MM