Hallo zusammen!
Ich betreibe ein Kleingewerbe (Hausverwaltung) in der Stadt A (auch mein alter Wohnort, Büro war immer in der Wohnung).
Vor wenigen Tagen bin ich innerhalb Deutschlands in die Stadt B gezogen.
Das Gewerbe selbst werde ich kurzfristig nicht weiter betreiben. Da ich mich nun an meinem neuen Wohnort angemeldet habe, möchte das Finanzamt der Stadt A wissen, ob sich der Firmensitz ebenfalls verlagert hat.
Dies ist mit meinem Umzug eigentlich geschehen.
Nun meine Frage… ist das normale Prozedere wie bei „normalem Gewerbe“ bei einem Kleingewerbe überhaupt notwendig? Muss ich mich in der alten Stadt auch abmelden und an meinem neuen Wohn- und Betriebsort auch wieder anmelden?
Danke für eure Hilfe!
Mabeja