Kleingewerbe: Ab- Anmeldung bei Umzug notwendig?

Hallo zusammen!

Ich betreibe ein Kleingewerbe (Hausverwaltung) in der Stadt A (auch mein alter Wohnort, Büro war immer in der Wohnung).

Vor wenigen Tagen bin ich innerhalb Deutschlands in die Stadt B gezogen.

Das Gewerbe selbst werde ich kurzfristig nicht weiter betreiben. Da ich mich nun an meinem neuen Wohnort angemeldet habe, möchte das Finanzamt der Stadt A wissen, ob sich der Firmensitz ebenfalls verlagert hat.
Dies ist mit meinem Umzug eigentlich geschehen.

Nun meine Frage… ist das normale Prozedere wie bei „normalem Gewerbe“ bei einem Kleingewerbe überhaupt notwendig? Muss ich mich in der alten Stadt auch abmelden und an meinem neuen Wohn- und Betriebsort auch wieder anmelden?

Danke für eure Hilfe!

Mabeja

Hallo Mabeja,

bitte korrigiert mich, wenn ich jetzt einen Gedankenfehler habe.

Nun meine Frage… ist das normale Prozedere wie bei „normalem Gewerbe“ bei einem Kleingewerbe überhaupt notwendig? Muss ich mich in der alten Stadt auch abmelden und an meinem neuen Wohn- und Betriebsort auch wieder anmelden?

Meiner Meinung nach - bitte nur den Firmensitz verlegen.

Bei einer Abmeldung bin ich mir nicht sicher, ob das einer Gewerbeaufgabe nicht gleich kommt. Dieses kann unangenehme Folgen haben.

Zum Beispiel unnötige Verteuerung von stillen Reserven usw.

Beste Grüße
Timm Picker
FELICON