Kleingewerbe Anhängerkupplung von der Steuer absetzen

Hallo,
ich habe ein Kleingewerbe Hausmeisterservice und arbeite mit der Einnahmen Überschuss Berechnung.
Für die Aufträge des Kleingewerbes nutze ich mein Privatfahrzeug und nehme hierfür die 30 Cent Regelung in Anspruch.
Da auch häufiger Gartenabfälle zu transportieren sind und auch Rasenmäher und Gartenwerkzeuge, habe ich mir überlegt mir einen Anhänger zuzulegen.
Eine Anhängerkupplung müsste dann angebracht werden.
Kann ich diese Anhängerkupplung dann als Ausgabe für das Gewerbe angeben?
Vielen Dank

Hi

ja kannst du …

Gruß h.

Ich habe nur Bedenken, da die Anhängerkupplung ja an meinem Privatfahrzeug montiert wird.

Hallo

wenn du das Fahrzeug gewerblich (als Selbständiger) nutzt, ist es kein reines Privatfahrzeug mehr. Den Anhänger wirst du dann wohl auch steuerlich geltend machen und du kannst den Anhänger ja schlecht von Hand ziehen - d.h. die AHK und der Anhänger sind dazu da deinem Kleingewerbe nachgehen zu können…

Gruß h.

Die Bedenken sind nicht falsch. Die AHK hängt ja am Fahrzeug. Die kann also auch nicht als eigenständiges Wirtschaftsgut aktiviert werden, sondern würde die Anschaffungskosten nachträglich erhöhen, was aber mangels aktiviertem PKW ausfällt.
Da hilft auch eine abnehmbare nicht, weil da trotzdem ein Teil am Auto verbaut ist und das Teil auch nicht eigenständig nutzbar ist.
Wenn Du tankst oder neue Reifen kaufst, kannst Du auch nicht anteilig Kosten geltend machen. Kannst Du zwar, aber nicht wenn Du Dich für die Pauschale von 30 ct entscheidest. Ist eben eine Pauschale, die für den kleinsten Dacia Sandero genauso hoch ist wie für den teuersten SUV am Markt und auch unabhängig davon, ob da eine AHK schon dran ist oder nicht.
Letztlich auch eine Frage des Aufwandes der dafür betrieben werden muss.

Grüße