kommende Woche habe ich einen Termin beim Gewerbeamt und möchte ein Kleingewerbe im Bereich Elektroarbeiten und IT-Dienstleistungen anmelden. Es ist mir bewusst, dass hier Einkommensteuer auf mich zu kommen. Wie kann ich den Steuersatz berechnen? Wenn ich zB. Material für 100,-€ einkaufe, was müsste ich drauf schlagen, damit die Steuern berücksichtigt sind?
Richtig, alle deine Einnahmen - die Ausgaben sind dein Gewinn und der wird versteuert.
Wie hoch das ist hängt von deinem Steuersatz ab (falls Du noch hauptberuflich irgendwo arbeitest, wird es auf dein Gehalt draufgerechnet)
So verhält sich das in etwa mit den Steuern.
Hallo,
du darfst von deinem Erlös (120) alle deine Kosten die diesem Kleingewerbe zuzuordnen sind abziehen. Dann zieht noch ein Freibetrag - rund 450 Euro/Monat - der ebenfalls abzuziehen ist. Der Betrag der darüber hinaus geht, ist zu versteuern. (Einkommensteuer, Gewerbesteuer (?)) Wenn das Material teurer verkaufst als eingekauft, ist noch Mehrwertsteuer zu zahlen, wobei die selbst bezahlte Mehrwertsteuer als Vorsteuer abziehen kannst.
Hä? Kannst du bitte dein Posting einrahmen mit Bemerkungen wie: „Obwohl ich davon nichts verstehe, versuche ich mich hier einmal mit einer Antwort“ oder „Was ich vom Hörensagen zu berichten habe, ist Folgendes:“
da sich deine Kenntnisse im Bereich null bewegen, empfehle ich dringend, einen Existenzgründerseminar bei einer IHK zu belegen.
Ebenso empfehle ich, den Einwurf von x-strom ernst zu nehmen und rechtssicher zu klären, was du anbieten darfst und was nicht.
Sorry, das ist falsch. Was du wahrscheinlich meinst ist, dass ein Minojob bis 450€ im Monat normalerweise nicht steuerpflichtig ist (wobei auch das nicht immer stimmt). Ansonsten gibt es den Grundfreibetrag, der in diesem Jahr bei 8820€ liegt. Bis zu diesem Freibetrag ist das zu versteuernde Einkommen steuerfrei.
Es gibt eine ganze Menge an Freibeträgen oder -grenzen, aber jemand mit Ahnung nennt solche nur, wenn er ein Mindestmaß an Informationen hat. Bei der Ausführlichkeit des geschilderten Sachverhalts gibt es wohl keinen „richtigen“ Freibetrag. Insbesondere keinen, der irgendwie mit
korrespondiert.
P.S.: Wenn man keine Ahnung hat, ist Klappehalten eine Option, die manchmal für alle Beteiligten nicht schädlich ist.
ohne Eintragung in ein Installateurverzeichnis eines deutschen Netzbetreibers darfst du keine Arbeiten ausführen, die den Festanschluss ans Niederspannungsnetz umfassen.
Diese Eintragung wird dir als EFK, oder gar als EFKffT oder EUP, nicht gewährt werden.
Handwerkrechtlich kannst du mal versuchen, Auslegungen und Urteile zum §1, Abs. 2 der HWO zu finden und zu verstehen.
Aber da bereits der Anschluss ans Stromnetz verboten ist und deine Kunden sicherlich nicht mit einem nicht angeschlossenen Schalter zufrieden wären, dürfte sich das sowieso erledigt haben, wenn man Verordnungen und Gesetze nicht ignorieren will.
Es reicht die Fachkraft, wenn am Fenster bereits ein Stromanschluss vorbereitet ist und man den nun nutzen kann.
So wie ein speziell unterwiesener Küchenmonteur den Herd der neuen Küche an vorh. Herdanschlussdose anschließen darf. Gibt’s noch keinen Anschluss, dann darf er es auch nicht.
Gibt es noch keinen Anschluss, dann darfst Du es nicht machen. Nicht allein, es muss ein zugelassener Elektriker dir den Anschluss erst mal hinlegen. Mindestens anschließen am Sicherungskasten.