Kleingewerbe anmelden? Photovoltaikanlage

Hallo, meine Schwester hat sich von ihrem Mann getrennt. Das Haus läuft nur auf sie. Allerdings gibt es auf dem Haus eine Photovoltaikanlage, die die ganze Zeit auf das Gewerbe des Mannes angemeldet war. Die Photovoltaikanlage soll nun auf meine Schwester umgemeldet werden. Ist hierfür eine Gewerbeanmeldung nötig? Wenn ja, welche Form wäre am besten? Danke für die Hilfe

Servus,

wenn die Anlage die „Bagatellgrenze“ von 30 m² oder 5 kWp nicht überschreitet: Kein stehendes Gewerbe, nichts muss angemeldet werden.

Wenn die Bagatellgrenze überschritten wird, muss die Eigentümerin und Betreiberin der Anlage ein Gewerbe anmelden. Es gibt keine verschiedenen Formen von Gewerbebetrieben von Einzelunternehmern.

Schöne Grüße

MM

Bei einer Anlage auf dem eigenen Hausdach ist sehr wahrscheinlich keine Gewerbeanmeldung nötig.
Steuerrechtlich dagegen sind die Einnahmen sehr wohl als Einnahmen aus gewerblicher Tätigkeit zu behandeln, wenn ins Netz eingespeist wird.
Ich würde also sinnvollerweise den Steuerberater kontaktieren. Der kann normalerweise sämtliche Aspekte wunderbar berücksichtigen (Gewerbeanmeldung, Gewinnermittlung, Umsatzsteuerpflicht, Abschreibungsmöglichkeiten, Selbstentnahme usw.)

Gruß
F.

Nein, das stimmt nicht (mehr):
http://www.sfv.de/artikel/keine_gewerbeanmeldung_fuer_pv-anlage_auf_privatem_hausdach.htm

Gruß
F.

Servus,

mir scheint die Reihenfolge umgekehrt - der von Dir verlinkte Artikel von Februar 2011 stammt noch aus der Zeit, als es zu diesem Thema ungefähr so viele verschiedene Regelungen gab wie Bundesländer in der BRD. Die halbwegs einheitliche Handhabung, die zuletzt (2017) in ganz anderem Zusammenhang auch im EEG auftaucht, ist meines Erachtens neuer. Aber eine konkrete Quelle kann ich jetzt dafür nicht benennen.

Schöne Grüße

MM

Möglicherweise gibt es dazu keine Rechtsprechung, weil es einfach niemanden interessiert und deswegen keinerlei Verfahren geführt werden. Gewerbeanmeldung ist außerhalb bestimmter Branchen (Gastronomie, Handwerk, Zuhältereibetriebe und sonstiges Prostitutionsgewerbe) für die Gallerie. Niemand interessiert sich dafür.

Zu ergänzen wären noch die (Finanz-/ Immobilien-) Makler, aber die können natürlich auch unter sonstiges Prostitutionsgewerbe subsumiert werden :slight_smile: