Kleingewerbe anmelden - Verpackungsverordnung

Hallo,
ich habe nun stundenlang im Internet gesucht und gelesen und finde nicht die passenden Antworten.
In meiner Freizeit befasse ich mich mit der Perlenschmuckherstellung und sonstigen Handarbeiten.
Die Sachen möchte ich nun, da sich doch so einiges angesammelt, hat auf Verkaufsplattformen anbieten.
Soweit ich gelesen habe muss ich dazu ein Kleingewerbe anmelden, was auch kein Problem wäre.
Meine Frage ist nun: Wie verhält es sich mit der Verpackungsverordnung? Versenden würde ich in gepolsterten Umschlägen.
Ist das in Ordnung und muss nirgendwo angemeldet werden?
Eine Bekannte erzählte mir, daß die Entsorgungsunternehmen vom Gewerbeamt (???) eine Meldung erhalten würden und ganz automatisch mit einer Mülltonne ankommen würden.
Ich möchte jedoch lediglich meine selbsthergestellten Arbeiten ohne Angst vor Abmahnungen gegen einen geringen Obulus verkaufen, aber rechtl. auf der sicheren Seite sein.
Vielen Dank für die Antworten
LG Flash

Hallo,

ich habe gerade deine Anfrage entdeckt. Ich habe im Prinzip das gleiche Problem. Ich habe - bzw. im Moment eher „hatte“ - ein kleines Internet-Gewerbe. Als das mit der Verpackungsverordnung los ging, habe ich „den Laden“ erstmal aus dem Netz genommen, weil ich auch nicht das Risiko einer Abmahnung eingehen wollte.

Soweit ich das nämlich - auch nach Erkundigung bei verschiedenen Stellen - verstehe, muss man sich auch als Kleinstgewerbetreibender Lizensieren. D.h, sobald man Versandmaterial (Umschläge, Füllmaterial o.ä.) benutzt, braucht man schon ein Lizensierung, wenn man nicht 100-ig belegen kann, dass die Sachen schon lizensiert sind. Füllmaterial wären aber z.B. auch schon zerknüllte Zeitungen. Bei Umschlägen müßte man - auch im Nachhinein ohne Lizensierung immer nach weisen können, dass die schon vom Hersteller entsprechend „angemeldet“ waren, was nach Wegfall der Kennzeichnungspflicht (grüner Punkt) nicht mehr so einfach ist. Im Ergebnis kommt man also um eine Lizensierung also kaum rum.

Und dabei war dann - zumindest Anfang 2009 - als ich mich zuletzt intensiv mit der Sache befasst habe, das Problem, dass die diversen Entsorgungsanbieter nur dann einen Vertrag abschließen wollten, wenn man auch eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hat und die hat man als Kleingewerbetreibender ja gerade nicht. Und wenn man sich eine vom Finanzamt geben läßt, muss man wieder den ganzen Umsatzsteuer-Quatsch machen, der sich für einen Kleinsthändler ja garnicht lohnt…Und kosten tut die Lizensierung ja auch einiges…

Vielleicht findet sich hier ja doch noch jemand, der sich das besser auskennt und eine pfiffige Lösung für uns „Kleinkrämer“ kennt?

LG
DieSilli

Leider weiss ich da auch nicht Bescheid. Grüße von Anne
Hallo,
ich habe nun stundenlang im Internet gesucht und gelesen und
finde nicht die passenden Antworten.
In meiner Freizeit befasse ich mich mit der
Perlenschmuckherstellung und sonstigen Handarbeiten.
Die Sachen möchte ich nun, da sich doch so einiges
angesammelt, hat auf Verkaufsplattformen anbieten.
Soweit ich gelesen habe muss ich dazu ein Kleingewerbe
anmelden, was auch kein Problem wäre.
Meine Frage ist nun: Wie verhält es sich mit der
Verpackungsverordnung? Versenden würde ich in gepolsterten
Umschlägen.
Ist das in Ordnung und muss nirgendwo angemeldet werden?
Eine Bekannte erzählte mir, daß die Entsorgungsunternehmen vom
Gewerbeamt (???) eine Meldung erhalten würden und ganz
automatisch mit einer Mülltonne ankommen würden.
Ich möchte jedoch lediglich meine selbsthergestellten Arbeiten
ohne Angst vor Abmahnungen gegen einen geringen Obulus
verkaufen, aber rechtl. auf der sicheren Seite sein.
Vielen Dank für die Antworten
LG Flash