Kleingewerbe Anmeldung und Freibetrag

Hallo,
anbei haette ich eine Frage zu einer fiktiven Geschichte.
Angenommen Person A wuerde gerne ein Kleingewerbe eroeffnen. Hauptthematik waeren Webdesign und Programmierung. Diese Person haette zu dem speziellen Thema einige Fragen:

  1. Angenommen Person A wuerde sich unmittelbar vor dem Studium befinden und somit keinen Job o.Ä. haben. Gilt das Kleingewerbe somit als Nebenerwerb?

  2. Person A wuerde gerne weiterhin alle Versicherungen ueber die Eltern laufen lassen. Aus diesem Grunde gibt es ja einen sogenannten Freibetrag, der komplett frei von Steuern ist und den Kleinunternehmer zu keiner eigenen Krankenversicherung etc. zwingt. Die Frage waere: Bei wieviel € Gewinn im Jahr liegt dieser Freibetrag? Existiert eine Grenze fuer monatliches Einkommen, oder geht man tatsaechlich vom Jahresgewinn aus?

  3. Angenommen Person A beginnt sein Studium und ist berechtigt Bafög zu beziehen. Ist es richtig, dass dieser Bafögbetrag vom Freibetrag subtrahiert wird um die Endsumme der steuerlichen Freiheit zu erlangen?

Ich wuerde mich wirklich sehr freuen, wenn ihr mir mit der kleinen Fragestunde helfen koenntet.

Im vorraus schon vielen herzlichen Dank!

MFG Tim

  1. Angenommen Person A wuerde sich unmittelbar vor dem Studium
    befinden und somit keinen Job o.Ä. haben. Gilt das
    Kleingewerbe somit als Nebenerwerb?

Bei unter 20 Wochenstunden dürfte es ein Nebenerwerb sein

  1. Person A wuerde gerne weiterhin alle Versicherungen ueber
    die Eltern laufen lassen. Aus diesem Grunde gibt es ja einen
    sogenannten Freibetrag, der komplett frei von Steuern ist und
    den Kleinunternehmer zu keiner eigenen Krankenversicherung
    etc. zwingt. Die Frage waere: Bei wieviel € Gewinn im Jahr
    liegt dieser Freibetrag? Existiert eine Grenze fuer
    monatliches Einkommen, oder geht man tatsaechlich vom
    Jahresgewinn aus?

Student wähernd des Semesters: Bei der KK existiert für die Familienversicherung bei Gewerbe eine Gewinngrenze von 355€/Monat und 20 Wochenstunden,
bei der Steuer gibt es den Grundfreibetrag als Grenze.

  1. Angenommen Person A beginnt sein Studium und ist berechtigt
    Bafög zu beziehen. Ist es richtig, dass dieser Bafögbetrag vom
    Freibetrag subtrahiert wird um die Endsumme der steuerlichen
    Freiheit zu erlangen?

Bafög ist steuerfrei, aber wenn man zu viel verdient, mindert sich das Bafög.
Beim Bafög geht es um EInkünfte während des Bewilligungszeitraums, nicht ums Kalenderjahr.

Vorsicht: Auch beim Kindergeld gibt es eine Einkunftsgrenze.

Bitte geh doch mal zu http://www.klicktipps.de und schau dort in die Seiten
Bafög, Kindergeld, Gewerbe und Einkommensteuer.
Dadurch werden die o. g. Fragen beantwortet.

Was nicht, kann hier ins jeweils passende Forum.

Gruß JK