Kleingewerbe Anmeldung

Hallo,

ich habe ein paar Fragen zu der Anmeldung eines Gewerbes. Ich und zwei Freunde würden gerne gemeinsam einige Frästeile und evtl. Elektronikkomponenten verkaufen. Wir sind alle drei Studenten und noch über unsere Eltern versichert.
Ist es nun möglich eine solches Gewerbe auf mehrere Personen anzumelden? Auch wegen dem Maximalbetrag der Versicherungen? (350€ Gewinn pro Monat).
Was kommt nach der Anmeldung auf uns zu? Wir wissen nur, das nach der Anmeldung Post vom Finanzamt ansteht. Hier muss man dann wohl auch wegen der Umsatzsteuerbefreiung schauen. Was erwartet uns sonst noch? Wie sieht es mit einem Firmennamen aus? Das Gewerbe läuft nach meinem Wissensstand ja nur auf den Name der Gesellschafter.
Wir haben auch gelesen, dass bei Handwerklichen Tätigkeiten eine Anmeldung bei der Handwerkskammer nötig ist. Wie sieht das aus, wenn wir mit einer CNC Fräse Teile produzieren wollen?

Für eure Antworten möchte ich mich schonmal im Voraus bedanken.

Gruss: Christopher

Hallo,

ich habe ein paar Fragen zu der Anmeldung eines Gewerbes. Ich
und zwei Freunde würden gerne gemeinsam einige Frästeile und
evtl. Elektronikkomponenten verkaufen. Wir sind alle drei
Studenten und noch über unsere Eltern versichert.

Generell: Sicher habt Ihr die Möglichkeit, Euch neben dem Studium selbständig zu machen. Und mit der Aussage, dass Ihr noch über die Eltern versichert seit, meint Ihr wohl u. a. die Krankenkasse.

Erkundigt Euch doch zunächst mal bei der Uni. Denn die verbietet ja auch nicht, dass Studenten nebenher arbeiten. Die kann mit Sicherheit nähere Angaben zu machen.

Dann fragt mal die IHK wie es mit der Selbständigkeit nebenberuflich (ähnlich wie bei Euch) aussieht. Denn auch den Angestellten kann ja nicht die doppelte Zahlung von Beiträgen für die Krankenkasse abverlangt werden.

Noch eine Idee: Lasst das junge Unternehmen doch z. B. von einem Eurer Eltern anmelden und Euch als 400 Euro-Mitarbeiter ausbezahlen. Damit wäre das ‚Problem‘ doch sofort gelöst. Aber aufgepasst: Dies ist zulässig aber gefährlich, wenn der Unternehmer und seine Mitarbeiter die Gegebenheiten nicht berücksichtigen.

Ist es nun möglich eine solches Gewerbe auf mehrere Personen
anzumelden? Auch wegen dem Maximalbetrag der Versicherungen?
(350€ Gewinn pro Monat).

Was meint Ihr mit dem Maximalbetrag in Höhe von 350,- Euro Gewinn? Bedenkt noch mal die Idee, welche oben steht. Daraus lässt sich einiges entwickeln.

Was kommt nach der Anmeldung auf uns zu? Wir wissen nur, das
nach der Anmeldung Post vom Finanzamt ansteht.

Ja. Ihr erhaltet Eure Steuernummer, die Ihr in jeder Eurer Rechnung abdrucken müsst (oder in den Eures übergeordneten Unternehmens :wink:)

Hier muss man

dann wohl auch wegen der Umsatzsteuerbefreiung schauen.

Umsatzsteuerbefreiung kann man bei Gründung nicht beantragen. Dies kann sich erst nach Abgabe der verbindlichen Unterlagen des ersten Geschäftsjahres ergeben weil die Umsatzgrößenklasse unter dem Limit liegt.

Noch ein Nachteil: Wer befreit ist, kann auch nicht die Vorsteuer abziehen - also das, was man selbst beim Einkauf an Mwst bezahlt.

Was

erwartet uns sonst noch? Wie sieht es mit einem Firmennamen
aus? Das Gewerbe läuft nach meinem Wissensstand ja nur auf den
Name der Gesellschafter.

Nein. Früher war es mal so - wie damals als ich mein Unternehmen gründete. Heute kann sich auch der Kleinunternehmen irgendeinen Firmennamen ausdenken. Schaut Euch doch nur mal um: Jeden Tag seht Ihr z. B. Fahrzeuge mit mehr oder weniger witzigen Firmennamen versehen.

Wir haben auch gelesen, dass bei Handwerklichen Tätigkeiten
eine Anmeldung bei der Handwerkskammer nötig ist. Wie sieht
das aus, wenn wir mit einer CNC Fräse Teile produzieren
wollen?

Eingangs hattet Ihr geschrieben, dass Ihr damit handeln wollt. Wenn es darüber hinaus geht, dann solltet Ihr Euch einmal direkt an die adäquate Handwerkskammer wenden. Das kostet bestimmt keine Gebühr und Ihr seid fachlich fundiert schlauer.

Für eure Antworten möchte ich mich schonmal im Voraus
bedanken.

Gruss: Christopher

Hi Christopher,

ich habe ein paar Fragen zu der Anmeldung eines Gewerbes. Ich
und zwei Freunde würden gerne gemeinsam einige Frästeile und
evtl. Elektronikkomponenten verkaufen.

Elektronik? Wenn du an Privathaushalte verkaufst, erwischt dich das Elektro Altgeräte Register:
http://www.stiftung-ear.de/faq/b2c_geraete/index_ger…
Wenn ja, dann verabschiede dich schon mal von den ersten Hundertern.

Frästeile?
Keinen Schimmer, das könnte als Handwerk ausgelegt werden.
http://www.baulinks.de/webplugin/2003/0549.php4

Studenten und noch über unsere Eltern versichert.

http://www.klicktipps.de/gewerbe3.php?x=5

Ist es nun möglich eine solches Gewerbe auf mehrere Personen
anzumelden?

Meist wird eine GbR gegründet. Aber Vorsicht! Jeder GbR Gesellschafter haftet
aus: http://www.berlin.ihk24.de/produktmarken/recht_und_f…
_Haftung

Für die Verbindlichkeiten der GbR haftet grundsätzlich sowohl das Gesellschaftsvermögen als auch das Privatvermögen jedes Gesellschafters._

Oder jeder werkelt für sich alleine.

Was kommt nach der Anmeldung auf uns zu?

unser Klassiker: http://www.klicktipps.de/gewerbe.php

Wie sieht es mit einem Firmennamen aus?

Dazu aus meinem Link der IHK:
Da die GbR nicht im Handelsregister eingetragen wird, führt sie auch keine Firma. Jedoch kann die GbR eine geschäftliche Bezeichnung führen. Führt die GbR eine Geschäftsbezeichnung, muss sie auf Geschäftsbriefen zusätzlich zur Geschäftsbezeichnung auch die Vor- und Zunamen ihrer Gesellschafter angeben.

Wir haben auch gelesen, dass bei Handwerklichen Tätigkeiten
eine Anmeldung bei der Handwerkskammer nötig ist.

Die HWK will naturgemäß viele, viele Mitglieder:wink: Ich würde an eurer Stelle zunächst mal die IHK befragen. Der Meisterzwang ist etwas gelockert worden.
Aber in diesem Bereich kenne ich mich nicht gut aus.

Ulrich

Hi,

ergänzend zu dem, was Ulrich sagte:

Du bist hoffentlich mit den Themen RoHS, WEE und ähnlichen vertraut?

Gruß
Christian

Hi, ich bin bin einer der Freunde. :wink:
also die Platinen sind nur eine Überlegung für später und wir wollen diese auch nicht selbst fertigen sondern diese fertigen lassen und dann verkaufen - war etwas missverständlich formuliert.

Hi,

also die Platinen sind nur eine Überlegung für später und wir
wollen diese auch nicht selbst fertigen sondern diese fertigen
lassen und dann verkaufen - war etwas missverständlich
formuliert.

Nein. Das EAR bestimmt ganz klar, dass ihr die Erstinverkehrbringer seid. Ich bin z.B. Lohnbestücker und fertige im Auftrage meiner Kunden. Daher falle ich nicht unter EAR.

aus:
http://www.stiftung-ear.de/faq/hersteller/index_ger…
Nach § 3 Abs. 11 ElektroG jeder, der, unabhängig von der Verkaufsmethode, einschließlich der Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312b Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches, gewerbsmäßig,
Elektro- und Elektronikgeräte unter seinem Markennamen herstellt und erstmals in Deutschland in Verkehr bringt (s. dort),
Geräte anderer Anbieter unter seinem Markennamen in Deutschland weiterverkauft, wobei der Weiterverkäufer nicht als Hersteller anzusehen ist, sofern der Markenname des Herstellers gemäß Nummer 1 auf dem Gerät erscheint,
Elektro- und Elektronikgeräte erstmals nach Deutschland einführt und in Verkehr bringt oder
in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ausführt und dort unmittelbar an einen Nutzer abgibt (sog. Fernkommunikation - s. dort)

Wenn ihr also ein elektronisches Gerät entwickelt, es von einem anderen bauen lasst, aber unter eurem Namen verkauft wird, dann seid ihr diejenigen, die es in den Verkehr bringt.

Erschwerend noch die Geschichte mit den privaten Haushalten:
aus: http://www.stiftung-ear.de/faq/b2c_geraete/index_ger…
b2c-Geräte sind Geräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können (§ 6 Abs. 3 Satz 1 ElektroG). Maßgebend ist nicht, ob die Geräte tatsächlich in einer privaten Haushaltung genutzt werden, sondern ob die Möglichkeit hierzu besteht (Begründung zu § 6 Abs. 3 Satz 1 ElektroG).

Was die Juristen unter „ob die Möglichkeit besteht“ verstehen, muß ich dir hoffentlich nicht extra erklären.
Bei einer komplexen Kraftwerkssteuerung wäre ich fast sicher, daß sie nicht unter b2c fällt, aber ansonsten traue ich den Anwälten einiges zu.
Im Zweifel müßt ihr also prüfen lassen, ob es unter EAR fällt oder nicht.

Ulrich

Hallo Roberta,

ich geh da jetzt nicht alle Krümelchen durch - es wäre noch einiges, was man aufgreifen kann -, aber folgendes bedarf in jedem Fall einer Korrektur:

Erkundigt Euch doch zunächst mal bei der Uni. Denn die
verbietet ja auch nicht, dass Studenten nebenher arbeiten. Die
kann mit Sicherheit nähere Angaben zu machen.

Das ist für die studentische Krankenversicherung sicherlich ein Ansprechpartner, der so gut ist, wie wenn man beim Sanitätshaus nach den Modalitäten für die Selbstbeteiligung bei Zahnersatz fragt - irgendwas haben die ja auch mit der Krankenkasse zu tun…

Noch eine Idee: Lasst das junge Unternehmen doch z. B. von
einem Eurer Eltern anmelden und Euch als 400 Euro-Mitarbeiter
ausbezahlen. Damit wäre das ‚Problem‘ doch sofort gelöst.

Und Probleme ohne Ende geschaffen. Das ist kein guter Ratschlag. Erstens sind da haufenweise andere Aspekte - Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht - angerissen, die allesamt durch eine Anmeldung, die nicht dem wirklichen Sachverhalt entspricht, arge Zores geben können. Bis hin zu Tatbeständen in Richtung Steuerhinterziehung, wenn es durch die betrügerische Gestaltung zu einer Minderung der Steuerlast kommen sollte. Wobei im gegebenen Fall eher das Gegenteil der Fall sein dürfte, also auch deswegen kein guter Ratschlag.

Was kommt nach der Anmeldung auf uns zu? Wir wissen nur, das
nach der Anmeldung Post vom Finanzamt ansteht.

Ja. Ihr erhaltet Eure Steuernummer, die Ihr in jeder Eurer
Rechnung abdrucken müsst (oder in den Eures übergeordneten
Unternehmens :wink:)

Das „übergeordnete Unternehmen“ bleibt auch mit einem Augenzwinkern im gegebenen Sachverhalt eine Lüge.

Außerdem muss keine Steuernummer angegeben werden, wenn ein Unternehmer seine USt-ID-Nummer angibt.

Hier muss man

dann wohl auch wegen der Umsatzsteuerbefreiung schauen.

Umsatzsteuerbefreiung kann man bei Gründung nicht beantragen.

Und hier wirds gänzlich falsch - deswegen schreib ich den Sermon überhaupt:

Nicht nur bei Gründung - man kann überhaupt keine Steuerbefreiung beantragen, egal in wie vielen Foren das Märchen herumgezerrt wird.

Erstens ist ein Kleinunternehmer gem. § 19 I UStG nicht umsatzsteuerbefreit, sondern bei ihm wird keine USt erhoben. Es gibt genug Fälle, in denen dieser Unterschied entscheidend wichtig ist - abgesehen davon, dass man mit verschwiemelten Begriffen in der USt nicht weit kommt.

Und das:

Dies kann sich erst nach Abgabe der verbindlichen Unterlagen
des ersten Geschäftsjahres ergeben

ist noch fälscher.

Ein Kleinunternehmer ist zweitens Kleinunternehmer, wenn er die Umsatzgrenzen gem. § 19 I UStG nicht überschreitet. Er wird nicht plötzlich am Jahresende einer. Und beantragen muss er goarnix, um einer zu sein. Im Gegenteil, wenn er zur Regelbesteuerung optieren will - und nur dann - muss er diese Option explizit aussprechen. Und das kann er tun, wann er will, nicht erst am Ende des Jahres. Allerdings nicht später als bis zur Bestandskraft der USt-Anmeldung bzw. -Veranlagung für das Kalenderjahr.

Noch ein Nachteil: Wer Kleinunternehmer ist, kann auch nicht die
Vorsteuer abziehen

Das ist bloß dann ein Nachteil, wenn er für Unternehmer tätig ist. Wenn er für Endverbraucher tätig ist, ist es unterm Strich ein Vorteil. Rechne mal nach.

Nein. Früher war es mal so - wie damals als ich mein
Unternehmen gründete. Heute kann sich auch der
Kleinunternehmen irgendeinen Firmennamen ausdenken.

Das ist Quatsch.

Nur ein Kaufmann hat eine Firma. Wer kein Kaufmann ist, kann viele Girlanden um seinen Namen malen und viele Worte machen, aber das ist keine Firma. Außerdem muss er immer, auch heute, mit seinem Namen auftreten. Eine Rechnung von „Fixfertig PC-Doktor“ ist Unfug, wenn nicht draufsteht, von wem sie wirklich kommt - falls Fixfertig PC-Doktor keine eingetragene Firma ist.

Schaut
Euch doch nur mal um: Jeden Tag seht Ihr z. B. Fahrzeuge mit
mehr oder weniger witzigen Firmennamen versehen.

Ja, und an der Theke gibts auch immer die heißen Existenzgründertipps. Insbesondere von reisenden Vertriebsleuten. Bloß sie sind nicht immer so unendlich wertvoll.

Schöne Grüße

MM

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