Hallo Roberta,
ich geh da jetzt nicht alle Krümelchen durch - es wäre noch einiges, was man aufgreifen kann -, aber folgendes bedarf in jedem Fall einer Korrektur:
Erkundigt Euch doch zunächst mal bei der Uni. Denn die
verbietet ja auch nicht, dass Studenten nebenher arbeiten. Die
kann mit Sicherheit nähere Angaben zu machen.
Das ist für die studentische Krankenversicherung sicherlich ein Ansprechpartner, der so gut ist, wie wenn man beim Sanitätshaus nach den Modalitäten für die Selbstbeteiligung bei Zahnersatz fragt - irgendwas haben die ja auch mit der Krankenkasse zu tun…
Noch eine Idee: Lasst das junge Unternehmen doch z. B. von
einem Eurer Eltern anmelden und Euch als 400 Euro-Mitarbeiter
ausbezahlen. Damit wäre das ‚Problem‘ doch sofort gelöst.
Und Probleme ohne Ende geschaffen. Das ist kein guter Ratschlag. Erstens sind da haufenweise andere Aspekte - Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht - angerissen, die allesamt durch eine Anmeldung, die nicht dem wirklichen Sachverhalt entspricht, arge Zores geben können. Bis hin zu Tatbeständen in Richtung Steuerhinterziehung, wenn es durch die betrügerische Gestaltung zu einer Minderung der Steuerlast kommen sollte. Wobei im gegebenen Fall eher das Gegenteil der Fall sein dürfte, also auch deswegen kein guter Ratschlag.
Was kommt nach der Anmeldung auf uns zu? Wir wissen nur, das
nach der Anmeldung Post vom Finanzamt ansteht.
Ja. Ihr erhaltet Eure Steuernummer, die Ihr in jeder Eurer
Rechnung abdrucken müsst (oder in den Eures übergeordneten
Unternehmens
)
Das „übergeordnete Unternehmen“ bleibt auch mit einem Augenzwinkern im gegebenen Sachverhalt eine Lüge.
Außerdem muss keine Steuernummer angegeben werden, wenn ein Unternehmer seine USt-ID-Nummer angibt.
Hier muss man
dann wohl auch wegen der Umsatzsteuerbefreiung schauen.
Umsatzsteuerbefreiung kann man bei Gründung nicht beantragen.
Und hier wirds gänzlich falsch - deswegen schreib ich den Sermon überhaupt:
Nicht nur bei Gründung - man kann überhaupt keine Steuerbefreiung beantragen, egal in wie vielen Foren das Märchen herumgezerrt wird.
Erstens ist ein Kleinunternehmer gem. § 19 I UStG nicht umsatzsteuerbefreit, sondern bei ihm wird keine USt erhoben. Es gibt genug Fälle, in denen dieser Unterschied entscheidend wichtig ist - abgesehen davon, dass man mit verschwiemelten Begriffen in der USt nicht weit kommt.
Und das:
Dies kann sich erst nach Abgabe der verbindlichen Unterlagen
des ersten Geschäftsjahres ergeben
ist noch fälscher.
Ein Kleinunternehmer ist zweitens Kleinunternehmer, wenn er die Umsatzgrenzen gem. § 19 I UStG nicht überschreitet. Er wird nicht plötzlich am Jahresende einer. Und beantragen muss er goarnix, um einer zu sein. Im Gegenteil, wenn er zur Regelbesteuerung optieren will - und nur dann - muss er diese Option explizit aussprechen. Und das kann er tun, wann er will, nicht erst am Ende des Jahres. Allerdings nicht später als bis zur Bestandskraft der USt-Anmeldung bzw. -Veranlagung für das Kalenderjahr.
Noch ein Nachteil: Wer Kleinunternehmer ist, kann auch nicht die
Vorsteuer abziehen
Das ist bloß dann ein Nachteil, wenn er für Unternehmer tätig ist. Wenn er für Endverbraucher tätig ist, ist es unterm Strich ein Vorteil. Rechne mal nach.
Nein. Früher war es mal so - wie damals als ich mein
Unternehmen gründete. Heute kann sich auch der
Kleinunternehmen irgendeinen Firmennamen ausdenken.
Das ist Quatsch.
Nur ein Kaufmann hat eine Firma. Wer kein Kaufmann ist, kann viele Girlanden um seinen Namen malen und viele Worte machen, aber das ist keine Firma. Außerdem muss er immer, auch heute, mit seinem Namen auftreten. Eine Rechnung von „Fixfertig PC-Doktor“ ist Unfug, wenn nicht draufsteht, von wem sie wirklich kommt - falls Fixfertig PC-Doktor keine eingetragene Firma ist.
Schaut
Euch doch nur mal um: Jeden Tag seht Ihr z. B. Fahrzeuge mit
mehr oder weniger witzigen Firmennamen versehen.
Ja, und an der Theke gibts auch immer die heißen Existenzgründertipps. Insbesondere von reisenden Vertriebsleuten. Bloß sie sind nicht immer so unendlich wertvoll.
Schöne Grüße
MM