Kleingewerbe (auch während Arbeitslosigkeit)

Hallo liebe Experten,

Ab 10.07. darf ich mich mit Erhalt meiner Abschlusszeugnisse „Informationstechnischer Assistent“ nennen. Leider Gottes gehe ich direkt und nahtlos in die Arbeitslosigkeit über. Durch eine der Ausbildung zum ITA voranstehende betriebliche Erstausbildung zum Fachangestellten für Arbeitsförderung habe ich noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von ca. einem Jahr.

Nun möchte ich mich selbständig machen, zu Beginn erstmal in Form eines Kleingewerbes, als Zweck des Gewerbes gedenke ich „EDV-Dienstleistungen“ anzugeben, um sowohl für jede Eventualität gerüstet zu sein als auch legitim die von mir angedachten Tätigkeiten durchführen zu können, als da wären: Verkauf, Pflege und Installation von Hard- und Software, Web-Programmierung, Web Design und eventuell auch Web Hosting. Das ganze soll zuerst parallel zum Arbeitslosengeldbezug laufen, ich bin also von den Einnahmemöglichkeiten recht eingeschränkt, möchte ich nicht das mir zustehende Arbeitslosengeld gekürzt sehen.

Folgende Fragen stellen sich mir nun in den Weg, zu denen ich bisher keine ausreichenden Antworten finden konnte:

  1. Übernimmt das Arbeitsamt weiterhin meine Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung oder muß ich mich aufgrund des angemeldeten Kleingewerbes privat versichern?

  2. Ich beabsichtige, das Gewerbe vorerst von zuhause aus zu führen. Das Gewerbeamt wird mir womöglich mitteilen, mir stehe kein ausreichender Lagerraum zur Verfügung bzw. mir würde ein Ladenlokal oder gar Stellplätze für Kunden-PKWs fehlen (mehrfach im Familien- und Freundeskreis erlebt). Wie kann ich diese Problematik umgehen und trotzdem meinen Gewerbeschein erhalten? Ich habe daran gedacht, das ganze offiziell als Online Business zu deklarieren, wäre das eine Möglichkeit?

  3. Zum Thema „Finanzamt und Liebhaberei“: Um nicht vom FA der Liebhaberei beschuldigt zu werden muß meine Unternehmung ja gewinnorientiert arbeiten (was ja auch geplant ist): Was habe ich nun unter „gewinnorientiert“ zu verstehen: Als krasses Beispiel: Reicht es, wenn ich auf den Einkaufspreis z.B. für einen Prozessor 5,- ? aufrechne und diesen verkaufe oder ist das FA erst zufrieden, wenn ich 50,- ? an eben diesem Prozessor verdiene? Ich frage, da ich bereits jetzt einen recht großen „Kundenstamm“ besitze, für den ich passende Hardware im Laden um die Ecke kaufe und z.B. deren Rechner damit aufrüste etc pepe. Darunter fallen natürlich auch Familie, Freunde, Bekannte und Omis Neffe dessen Schachclubpartnerins Tante um drei Ecken, die alle schon auf günstige Preise bei mir spekulieren.

Entschuldigt, falls ich zu ausführlich geschrieben haben sollte, aber ich wollte denjenigen, die mir eventuell mit einer brauchbaren Antwort helfen können und wollen, bereits zu Beginn möglichst alle notwendigen Informationen mitteilen.

Danke schonmal für jede Hilfe! :smile:

Mit freundlichem Gruß,
Sven

Hallo Sven,

Folgende Fragen stellen sich mir nun in den Weg, zu denen ich
bisher keine ausreichenden Antworten finden konnte:

  1. Übernimmt das Arbeitsamt weiterhin meine Beiträge zur
    gesetzlichen Sozialversicherung oder muß ich mich aufgrund des
    angemeldeten Kleingewerbes privat versichern?

  2. Ich beabsichtige, das Gewerbe vorerst von zuhause aus zu
    führen. Das Gewerbeamt wird mir womöglich mitteilen, mir stehe
    kein ausreichender Lagerraum zur Verfügung bzw. mir würde ein
    Ladenlokal oder gar Stellplätze für Kunden-PKWs fehlen
    (mehrfach im Familien- und Freundeskreis erlebt).

In welcher Stadt ist das denn passiert, die verstehen sich wohl als Gewerbeverhinderungsamt.
Ich hab so ein EDV-Gewerbe schon in zwei Städten problemlos angemeldet, ich bin auch auf soetwas nie angesprochen worden.

Trotzdem ein Lösungsvorschlag:
Lager bruchst Du nicht, da direkte Lieferung vom Distributor an den Kunden. Ladenlokal und PKW-Stellplätze eben so wenig, weil Die Ware und Du direkt zum Kunden kommen.

  1. Zum Thema „Finanzamt und Liebhaberei“: Um nicht vom FA der
    Liebhaberei beschuldigt zu werden muß meine Unternehmung ja
    gewinnorientiert arbeiten (was ja auch geplant ist): Was habe
    ich nun unter „gewinnorientiert“ zu verstehen: Als krasses
    Beispiel: Reicht es, wenn ich auf den Einkaufspreis z.B. für
    einen Prozessor 5,- ? aufrechne und diesen verkaufe oder ist
    das FA erst zufrieden, wenn ich 50,- ? an eben diesem
    Prozessor verdiene? Ich frage, da ich bereits jetzt einen
    recht großen „Kundenstamm“ besitze, für den ich passende
    Hardware im Laden um die Ecke kaufe und z.B. deren Rechner
    damit aufrüste etc pepe. Darunter fallen natürlich auch
    Familie, Freunde, Bekannte und Omis Neffe dessen
    Schachclubpartnerins Tante um drei Ecken, die alle schon auf
    günstige Preise bei mir spekulieren.

Liebhaberei ist für das FA erst ein Thema wenn Du durch Deine gewerbliche Tätigkeit Verluste erzielst, welche Du mit anderen steuerpflichtigen Einkünften verrechnen möchtest. Das Arbeitslosengeld ist im Prinzip steuerfrei (nur Progressionsvorbehalt). Das FA kann sich nur weigern einen Verlustvortrag festzustellen, ich denke aber nicht dass Du Dir einen Verlust leisten kannst.

Grüße
Chris

HI Sven

Folgende Fragen stellen sich mir nun in den Weg, zu denen ich
bisher keine ausreichenden Antworten finden konnte:

  1. Übernimmt das Arbeitsamt weiterhin meine Beiträge zur
    gesetzlichen Sozialversicherung oder muß ich mich aufgrund des
    angemeldeten Kleingewerbes privat versichern?

Wenn du anfangs als Nebenerwerb selbständig tätig bist, bist du weiterhin über das AA versichert.

  1. Ich beabsichtige, das Gewerbe vorerst von zuhause aus zu
    führen. Das Gewerbeamt wird mir womöglich mitteilen, mir stehe
    kein ausreichender Lagerraum zur Verfügung bzw. mir würde ein
    Ladenlokal oder gar Stellplätze für Kunden-PKWs fehlen
    (mehrfach im Familien- und Freundeskreis erlebt). Wie kann ich
    diese Problematik umgehen und trotzdem meinen Gewerbeschein
    erhalten? Ich habe daran gedacht, das ganze offiziell als
    Online Business zu deklarieren, wäre das eine Möglichkeit?

Also das da jemand wegen Lager etc. fragt, habe ich noch nie gehört. Du läßt einfach deine Tätigkeit eintragen und dazu den Vermerk, daß das ganze über Internet stattfindet. Das interessiert kein Sch… wo du deine Sachen lagerst. Jedenfalls nicht in deinem Fall.

  1. Zum Thema „Finanzamt und Liebhaberei“: Um nicht vom FA der
    Liebhaberei beschuldigt zu werden muß meine Unternehmung ja
    gewinnorientiert arbeiten (was ja auch geplant ist): Was habe
    ich nun unter „gewinnorientiert“ zu verstehen: Als krasses
    Beispiel: Reicht es, wenn ich auf den Einkaufspreis z.B. für
    einen Prozessor 5,- ? aufrechne und diesen verkaufe oder ist
    das FA erst zufrieden, wenn ich 50,- ? an eben diesem
    Prozessor verdiene? Ich frage, da ich bereits jetzt einen
    recht großen „Kundenstamm“ besitze, für den ich passende
    Hardware im Laden um die Ecke kaufe und z.B. deren Rechner
    damit aufrüste etc pepe. Darunter fallen natürlich auch
    Familie, Freunde, Bekannte und Omis Neffe dessen
    Schachclubpartnerins Tante um drei Ecken, die alle schon auf
    günstige Preise bei mir spekulieren.

Also du kannst auch 1 Cent auf den Einkaufspreis draufschlagen, daß interessiert niemanden, außer dein Bankkonto.

Wenn du bei dem Formular vom FA, daß du nach deiner Gewerbeanmeldung bekommst, reinschreibst das du 0 Euro Gewinn machen wirst, dann ist das überhaupt kein Problem und auch nicht unüblich im Gründungsjahr.
Aber wenn dieser Zustand sich über Jahre hinzieht, so könnte hier der Verdacht auftauchen, daß du gar keinen Gewinn machen möchtest oder nie beabsichtigt hast.

Liebhaberei liegt also vor, wenn die Tätigkeit nicht aus wirtschaftlichem sondern aus persönlichen Gründen, d.h. ohne Gewinnerzielungsabsicht, betrieben wird.

Gruß
Novalee

  1. Ich beabsichtige, das Gewerbe vorerst von zuhause aus zu
    führen. Das Gewerbeamt wird mir womöglich mitteilen, mir stehe
    kein ausreichender Lagerraum zur Verfügung bzw. mir würde ein
    Ladenlokal oder gar Stellplätze für Kunden-PKWs fehlen
    (mehrfach im Familien- und Freundeskreis erlebt).

In welcher Stadt ist das denn passiert, die verstehen sich
wohl als Gewerbeverhinderungsamt.
Ich hab so ein EDV-Gewerbe schon in zwei Städten problemlos
angemeldet, ich bin auch auf soetwas nie angesprochen worden.

Die Städte nennen sich Bergkamen bzw. Kamen. :wink:

Leider ist das Ganze nicht „nur“ bei Gewerbeanmeldungen im EDV-Bereich so oder ähnlich vorgekommen. Meist konnte das Problem halt über die Anmeldung als „Online-Gewerbe“ beseitigt werden.

Trotzdem ein Lösungsvorschlag:
Lager bruchst Du nicht, da direkte Lieferung vom Distributor
an den Kunden. Ladenlokal und PKW-Stellplätze eben so wenig,
weil Die Ware und Du direkt zum Kunden kommen.

So habe ich mir das Gedacht, Danke für die Bestätigung.

Danke Novalee und Chris für die Antworten, Ihr habt mir sehr geholfen!

MfG,
Sven

hallo Sven, durch meine ehrenamtliche Tätigkeit in einer Arbeitsloseninitiative höre ich hier und da so einiges zu deiner Thematik. Die Kombination von Arbeits- plus Gewerbe- plus Genossenschafts - plus Finanzamt (ich hab noch was vergessen -?) hat sich in der Lebenspraxis als manchmal sehr problematisch herausgestellt. Ich will mal vorsichtig nachfragen, du mußt ja nicht drauf eingehen:
Bist du ganz sicher, dass du sofort richtig Geld verdienen kannst? NmW sind doch nur 165 € ohne Abzug drin. Das ist nix.

Könnte sich deine angestrebte Tätigkeit bei genauem Hinsehen nicht als eine reine Beratungstätigkeit herausstellen, für die man womöglich keinen Gewerbeschein braucht, die also unter freiberuflich fällt? Damit fielen schon mal 80 % der involvierten Behörden weg, mit denen man zu tun bekommt.
Oder, da haben wir hier gemeinnützige Vereine (zB Senioren-Internet-Café), die immer tageweise Betreuung der Teilnehmer brauchen - ganz ehrenamtlich, ganz ohne Geld. Viele brauchen zuhause eine Beratung oder Einweisung, was ja dauern kann. Kostet auch nichts - oder?

Dann gibt es Volkshochschulen, die dringend Dozenten für solch Zeug brauchen. Solche Tätigkeit wird bis zu einer bestimmten Jahressumme nicht versteuert, denn es handelt sich hier um Aufwandsentschädigung, nicht um Honorar. Es sei denn der Dozent besteht auf ein „Honorar“.
Dann gibt es noch die Nachbarschaftshilfe. Wenn man Freunden mal beraterisch unter die Arme greift, ist das auch nicht als richtige Erwerbstätigkeit zu werten.

Ich will damit andeuten, dass ein Schein schnell geholt ist, aber auch eine Menge Theater damit eingehandelt wird, und dass es für ein Jahr auch noch andere Sichtweisen geben könnte. Selbstverständlich darf man dabei niemals den Rahmen der Legalität verlassen. Selbstverständlich nie! Das ist doch ganz klar. Das habe ich auch deutlich angesprochen, nicht wahr? Schließlich sind die gezahlten Steuern doch eine der Säulen des Staates, und das Arbeitslosengeld nicht zahlen zu müssen rechtfertigt die Existenz des Arbeistamtes (entschuld. wie heißen die jetzt??)

hallo Sven

Hallo Joy & Geris!

Die Kombination von Arbeits- plus Gewerbe-
plus Genossenschafts - plus Finanzamt (ich hab noch was
vergessen -?) hat sich in der Lebenspraxis als manchmal sehr
problematisch herausgestellt.

Könntest Du mir das vielleicht anhand eines Beispiels näher erläutern?

Ich will mal vorsichtig nachfragen, du mußt ja nicht drauf eingehen:
Bist du ganz sicher, dass du sofort richtig Geld verdienen
kannst? NmW sind doch nur 165 ? ohne Abzug drin. Das ist nix.

Wie gesagt, ich beende soeben meine zweite Ausbildung und gehe leider direkt in die Arbeitslosigkeit über, was wohl nicht an fehlender Qualifikation liegen dürfte, die habe ich mir trotz meiner jungen Jahre (knappe 24) seit Mitte der 80er zuhauf erworben. Seit Jahren schon bin ich Ansprechpartner Nummer 1 sowohl für Familienmitglieder als auch für Freunde und Bekannte, wenn es z.B. um Belange in Sachen Hard- und Software geht. Wo sich momentan noch meine örtlichen Fachhändler an satten Gewinne erfreuen, wenn ich denn wiedereinmal einen Großeinkauf an Hardware sowohl für Privat- als auch Firmen"kunden" tätige, denke ich mir, das für mich doch ein größeres Stück vom Kuchen abfallen könnte als nur das übliche „Taschengeld“ für meine „freundschaftlichen“ Tätigkeiten. Ähnliches gilt z.B. für Web-Design und -Programmierung.

Ich traue mir durchaus zu, erfolgreich eine Unternehmung im IT-Bereich aufzubauen, das Kleingewerbe nebenbei zur Arbeitslosigkeit soll für mich eine erste vorsichtige Sondierung meines potentiellen Marktes sein. Trotz aller Vorhaben und Träume bin ich mir doch bewußt, das gerade der EDV-Markt seine Tücken birgt und ich möchte mich nicht Hals über Kopf in ein „Abenteuer“ stürzen, ohne zumindest gewisse Grundabsicherungen getroffen zu haben.

Lange Rede, kurzer Sinn: Ja, ich bin mir recht sicher.

Könnte sich deine angestrebte Tätigkeit bei genauem Hinsehen
nicht als eine reine Beratungstätigkeit herausstellen, für die
man womöglich keinen Gewerbeschein braucht, die also unter
freiberuflich fällt?

Leider nein. Auch wenn ich oftmals beratend für oben genannte Personenkreise tätig bin würde es dabei alleine nicht bleiben.

Ich will damit andeuten, dass ein Schein schnell geholt ist,
aber auch eine Menge Theater damit eingehandelt wird, und dass
es für ein Jahr auch noch andere Sichtweisen geben könnte.

Ja, mögliche Sichtweisen gibt es viele. Momentan überdenke ich einfach jede mir offenstehende Möglichkeit, alleine schon aus dem Grunde, das ich die Zeit der Arbeitslosigkeit auf ein absolutes Minimum beschränken möchte.

Dank auch an Dich für Deinen Beitrag!

Gruß,
Sven

Hallo Joy & Geris!

Die Kombination von Arbeits- plus Gewerbe-
plus Genossenschafts - plus Finanzamt (ich hab noch was
vergessen -?) hat sich in der Lebenspraxis als manchmal sehr
problematisch herausgestellt.

Guten Morgen, Sven,

Könntest Du mir das vielleicht anhand eines Beispiels näher
erläutern?

Da ich nicht aus der Technik-Branche bin, kann ich kein Beispiel für dich heranziehen. Bei mir war es der eigene Verlag. Bevor ich eine Mark gesehen habe, landeten schon die ersten Rechnungen von der Berufsgenossenschaft auf dem Tisch. Es war eine lange nervenaufreibende Geschichte, die zu überzeugen, dass ich nicht unter eine Zahlungs-Verpflichtung falle.
In unserem Kreis wird übereinstimmend erzählt, dass AA diejenigen ständig herzitiert, die Ich-AG angemeldet hatten (auf dringendes Anraten), wo sie die Beweisnot haben, dass noch kaum Einnahmen sind. Es scheint uns eher ein Nervenkrieg zu sein, als dass man konkret und vernünftig mit ihnen reden könnte. Es läuft darauf hinaus, dass die Ämter eine Phobie zu entwickeln scheinen, jemand könnte einen euro an ihnen vorbei verdienen, und das vergiftet den Umgangston. Aggressionen auf beiden Seiten des Tisches, was für einen Arbeitslosen und/oder Existenzgründer eine Energie- und Vertrauensvernichtung darstellt.

Seit Jahren schon bin ich Ansprechpartner Nummer 1
sowohl für Familienmitglieder als auch für Freunde und
Bekannte, wenn es z.B. um Belange in Sachen Hard- und Software
geht.

Da könnte man also an Aufwandsentschädigung iSv großzügigem Benzingeld
denken. Hat kein Amt zu interessieren.

Wo sich momentan noch meine örtlichen Fachhändler an
satten Gewinne erfreuen, wenn ich denn wiedereinmal einen
Großeinkauf an Hardware sowohl für Privat- als auch
Firmen"kunden" tätige, denke ich mir, das für mich doch ein
größeres Stück vom Kuchen abfallen könnte

Jede Firma, die im Leben steht, hat eine Kasse für ein Dankeschön an Kundenvermittler. Die darf durchaus 5-10 % des Verkaufspreises betragen. Wer als Firma dazu nicht in der Lage ist, sowas zu regeln, hat etwas Wichtiges nicht verstanden. Das muß vorher geklärt werden, was du von ihnen erwartest. Hinterher ists rum. Für jede vermittelte Verdienstmöglichkeit ist eine Spanne als Dank drin, das gehört zur Pflege der allgemeinen Geschäfts-Beziehungen. Darüber wird nicht gesprochen. Das kann auch unbar ablaufen, indem man zB ebenfalls vermittelt und empfohlen wird, was wiederum Bares wert ist.

Ich traue mir durchaus zu, erfolgreich eine Unternehmung im
IT-Bereich aufzubauen, … nicht ohne zumindest gewisse
Grundabsicherungen getroffen zu haben.

Das kann ich mir für dich und bei laienhafter Kenntnis des Marktes auch vorstellen. Für Anfänger kann es wertvoll sein, sich mehr oder weniger eng eine zeitlang mit einem Praktiker zusammenzutun, der etwas Arbeit abgeben muß. Es gibt so viele Kleinigkeiten, die erst in der Praxis auftauchen und einen Neuling ziemlich fertigmachen können. Erfahrungen von anderen sind viel wert. Ich würde dafür auch meine Arbeitskraft günstig ins Geschäft werfen.

Ja, mögliche Sichtweisen gibt es viele. Momentan überdenke ich
einfach jede mir offenstehende Möglichkeit, alleine schon aus
dem Grunde, das ich die Zeit der Arbeitslosigkeit auf ein
absolutes Minimum beschränken möchte.

Da tust du ganz sicher recht dran. Und „Arbeitslosigkeit“ bedeutet nicht zwangsläufig Einkommenslosigkeit. Es kann eine Zeit der ruhigen Orientierung sein, bei der man nicht unter Existenzangst steht. Deshalb meine Gedanken, sich nicht unbedingt (in dem löblichen Wunsch, alles sehr legal abzuziehen)das Leben schwer zumachen. Man hat schnell die volle Aufmerksamkeit von Ämtern und wird von ihnen beschäftigt - nicht unterstützt. So kann es sein. Muß ja nicht.
Dies kann nur ein Gedankenaustausch sein, weil ich da nicht vom Fach bin. Vielleicht paßt es ja ein bißchen in deine sehr vernünftige Informationssammlung.

Dank auch an Dich für Deinen Beitrag!

Gern geschehen. Ich wünsche dir viel Freude und Erfolg!

Gruß,

Geris

Hallo Joy & Geris!

hallo nochmal von Geris -
mir fällt noch was ein, was du nicht gefragt hast. Egal wies läuft, tu dich nicht als „Schuldner“ mit Banken zusammen! Keine Kredite! Das zu begründen fehlt mir jetzt bei der Fülle des Materials die Zeit. Es kommt meist anders als man dachte. Und irgendwann mußt du Steuern zahlen. Mehr als du dachtest. Plötzlich steigen die Bankzinsen - höher als gedacht. … Es gibt immer eine andere Möglichkeit, als die Bank! ciao

Hallo Geris,

Und nochmals Danke für deine Antworten!

Einen Kredit aufzunehmen hatte ich eh nicht beabsichtigt. Für die geplante „Schnupperphase“ steht ausreichend Kapital zur Verfügung und „für die Zeit danach“ arbeite ich momentan an einer kreditlosen Finanzierung.

MfG,
Sven

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