Hallo liebe Experten,
Ab 10.07. darf ich mich mit Erhalt meiner Abschlusszeugnisse „Informationstechnischer Assistent“ nennen. Leider Gottes gehe ich direkt und nahtlos in die Arbeitslosigkeit über. Durch eine der Ausbildung zum ITA voranstehende betriebliche Erstausbildung zum Fachangestellten für Arbeitsförderung habe ich noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von ca. einem Jahr.
Nun möchte ich mich selbständig machen, zu Beginn erstmal in Form eines Kleingewerbes, als Zweck des Gewerbes gedenke ich „EDV-Dienstleistungen“ anzugeben, um sowohl für jede Eventualität gerüstet zu sein als auch legitim die von mir angedachten Tätigkeiten durchführen zu können, als da wären: Verkauf, Pflege und Installation von Hard- und Software, Web-Programmierung, Web Design und eventuell auch Web Hosting. Das ganze soll zuerst parallel zum Arbeitslosengeldbezug laufen, ich bin also von den Einnahmemöglichkeiten recht eingeschränkt, möchte ich nicht das mir zustehende Arbeitslosengeld gekürzt sehen.
Folgende Fragen stellen sich mir nun in den Weg, zu denen ich bisher keine ausreichenden Antworten finden konnte:
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Übernimmt das Arbeitsamt weiterhin meine Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung oder muß ich mich aufgrund des angemeldeten Kleingewerbes privat versichern?
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Ich beabsichtige, das Gewerbe vorerst von zuhause aus zu führen. Das Gewerbeamt wird mir womöglich mitteilen, mir stehe kein ausreichender Lagerraum zur Verfügung bzw. mir würde ein Ladenlokal oder gar Stellplätze für Kunden-PKWs fehlen (mehrfach im Familien- und Freundeskreis erlebt). Wie kann ich diese Problematik umgehen und trotzdem meinen Gewerbeschein erhalten? Ich habe daran gedacht, das ganze offiziell als Online Business zu deklarieren, wäre das eine Möglichkeit?
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Zum Thema „Finanzamt und Liebhaberei“: Um nicht vom FA der Liebhaberei beschuldigt zu werden muß meine Unternehmung ja gewinnorientiert arbeiten (was ja auch geplant ist): Was habe ich nun unter „gewinnorientiert“ zu verstehen: Als krasses Beispiel: Reicht es, wenn ich auf den Einkaufspreis z.B. für einen Prozessor 5,- ? aufrechne und diesen verkaufe oder ist das FA erst zufrieden, wenn ich 50,- ? an eben diesem Prozessor verdiene? Ich frage, da ich bereits jetzt einen recht großen „Kundenstamm“ besitze, für den ich passende Hardware im Laden um die Ecke kaufe und z.B. deren Rechner damit aufrüste etc pepe. Darunter fallen natürlich auch Familie, Freunde, Bekannte und Omis Neffe dessen Schachclubpartnerins Tante um drei Ecken, die alle schon auf günstige Preise bei mir spekulieren.
Entschuldigt, falls ich zu ausführlich geschrieben haben sollte, aber ich wollte denjenigen, die mir eventuell mit einer brauchbaren Antwort helfen können und wollen, bereits zu Beginn möglichst alle notwendigen Informationen mitteilen.
Danke schonmal für jede Hilfe! 
Mit freundlichem Gruß,
Sven
