hallo,
ich beziehe momentan befristet Erwerbsunfähigkeitsrente
und mein Arbeitsvertrag ruht derweil.
Muss ich meinen Arbeitgeber trotzdem informieren, wenn ich einen Gewerbeschein beantrage um legal meine Hinzuverdienstgrenze von 400,-Euro ausschöpfen zu können
(Heimarbeit-Handarbeit über Internet und Kreativmärkte),
bzw. mir eine Erlaubnis der BfA holen?
Wäre schön, wenn jemand dazu etwas sagen könnte,weil die Frage zu speziell für Existenzberaterseiten ist.
Hallo Ilka,
Was machst Du für Handarbeiten?
Da haben wir was gemeinsam als Nebentätigkeit.
Ich mache das auch , darum weiß ich wie es abläuft mit den Ämtern & Behörden.
Also Du mußt die Nebentätigkeit beim Rententräger anmelden der muß sein OK geben, dazu schickst Du Ihnen die Kopie des Gewerbescheins, den Du Dir zuvor bei Deinem zuständigen Amt für Gewerbe geholt hast.
Dann mußt Du bei Deinem zuständigen Finanzamt anrufen und Ihnen dort sagen, daß Du einen Hinzuverdienst von 400 Euro zur Rente ab dem Zeitpunkt XY machen wirst, sie sollen dir bitte die für’s Finanzamt zuständigen Unterlagen zuschicken. Man berät Dich dort übrigens auch.
Den Antrag vom Finanzamt mußt Du ausfüllen und ans Finanzamt zurückschicken, eine Kopie davon geht mit der Gewerbescheinkopie an den Rententräger.
Und Deinem Arbeitgeber mußt Du nur informieren, WENN Du noch in einem Arbeitsverhältnis bist. Wenn Du allerdings eine befritstet EU-Rente hast, dürfte eigentlich kein Arbeitsverhälniss mehr bestehen, weil Du keine Rente bekommst wenn Du noch einen Arbeitsvertrag hast.
Grüße
Natascha
hallo Natascha,
vielen Dank erst mal für die ausführliche Antwort,
und dann auch noch von Jemandem, der das selbe macht!
Also: an Handarbeiten mache ich Stricksachen aus dem täglichen Leben wie Wärmflaschenhüllen,Handy/Tablettaschen,Kissenbezüge etc. und ein wenig Näherei (bin nicht gut an der Maschine…)
Ich bin nicht gekündigt, sondern mein Vertrag ruht im Moment und wenn ich wieder einsatzfähig werde, bekomme
ich entweder die alte Stelle aber zumindest EINE Stelle im Unternehmen…(will ich das ???)
Deshalb kann es denen ja eigentlich egal sein was ich zwischenzeitlich mache,weil es ja nicht die ,sowieso nicht vorhandene, Arbeitskraft beeinflußt!
Ob ich am 1.7.2013 wieder gehe, ist ja noch lange nicht klar und abmelden könnte ich das Kleingewerbe ja immer noch…
Mit der BfA sieht das ja anders aus: mir war eben nicht klar, ab wann die das wissen müssen, weil der Reinverdienst ja erst über die Steuer rauskommt, oder?
Was hast du auf deinem Géwerbeschein eintragen lassen?
Einzelhandel oder differenzierter? (z.B. „mit Textilien und Wohnaccessoires“)
Was machst du denn an Handarbeiten?
LG
Ilka
Tut mir leid, ich bin kein Experte
Guten Abend,
meines Wissens muss die RV Bescheid wissen das Sie einen 400Euro Job annehmen bzw den Gewerbeschein beantragen da die RV jederzeit die Verdienstsumme überprüfen kann um sicherzustellen das die Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten wird;
Welche Formulare dafür nötig sind erfahren sie entweder über die minijob-zentrale im Internet oder direkt bei der RV.
Ob der AG auch informiert werden muss obwohl Ihr AV ruht weiß ich leider nicht das würde ich bei der RV erfragen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen!
Fröhliche Ostern!
Gwynifer
Vielen Dank und Ihnen auch schöne Ostern!
Hallo Ilka,
Ok wenn Du einen ruhenden Arbeitsvertrag hast, sollte der AG schon informiert werden, den Gewerbeschein mit dem nebenverdienst kannst du auch behalten wenn Du wieder Halbtags , oder Vollzeit arbeitest.
Bei der BfA mußt Du bevor Du das erste Mal gewerblich etwas fertigst und verkaufst, den Nebenerwerb angemeldet haben mit Gewerbeschein.
Du mußt beim Gewerbeschein ganz differenziert angeben was Du machst. Also z.B. bei Dir Erstellung und Ferigung von Hadytaschen, Stricken von XYZ…was Du halt strickst.
Im Sektor Stricken und Häkeln mach ich an Handarbeiten alles von Kopf bis Fuß, bei der Bekleidung von Mensch und Spielzeug, dann noch Taschen und was mir so einfällt.
Ich hab damals so angefangen, das ich meine Sachen über eine eigene Homepage verkauft habe. Du kannst Dir das ja mal ansehen wenn Du willst.
www.wissen-kunst-handwerk.de ist meine gewerbliche Seite.
Und www.schilddruese-augsburg.de, das ist mein allererstes Websitenprojekt vor 12 Jahren gewesen. Dort erfährst warum ich Renterin geworden bin.
Wenn Du noch Tipps brauchst und Lust hast Dich übers stricken zu unterhalten, kannst du das gerne machen.
Grüße Natascha