Kleingewerbe = Berufstätig?

Hallo, ich noch mal…

für die Aufnahmevon Kindern in Krippen ist vielerorts Berufstätigkeit beider Eltern eine zwingende Voraussetzung.
Wenn man ein Kleingewerbe hat, ist das bereits als berufstätig zu verstehen?

Danke!

Wenn man ein Kleingewerbe hat, ist das bereits als berufstätig zu verstehen?

Ja.

ja
Hallo.

Hallo, ich noch mal…
für die Aufnahmevon Kindern in Krippen ist vielerorts
Berufstätigkeit beider Eltern eine zwingende Voraussetzung.
Wenn man ein Kleingewerbe hat, ist das bereits als berufstätig
zu verstehen?

Der kleine Gewerbetreibende ist ja uch ein Gewerbetreibender und hat ein Gewerbe angemeldet. Daher ist er gegenüber der Krippe einfach ein Gewerbetreibender. Ob dieser Gewerbetreibende am Tag 12 oder 2 oder mal gar keine Stunden arbeitet, ändert nichts und ist seine Sache. Denn er ist Selbständiger und entscheidet selbst, wann und was er arbeitet.

Es gibt nur ein Gewerbe! Kein Kleingewerbe, kein Nebengewerbe. Die Begriffe Klein- Neben- usw. komemn aus anderen Bereichen und werden von fast allen ahnungslosen Gewerbetreibenden durcheiander geschmissen. Man sollte den Gewerbeschein nur noch gegen nachgewiese Teilnahme am Existenzgründer- und Buchführungsseminar erteilen. Es wäre für die Gewerbetreiberlinge besser, aufgeklärt ins Gewerbe zu starten. Da erspart auch einigen Ärger hinterher, wenn es heißt: „das habe ich doch gar nicht gewusst, ja da hätte mir mal einer was sagen können“. Nein, der Gewerbetreibende ist Unternehmer und hat informiert zu sein.
MfG