Hallo zusammen!
Wo nach richtet sich der Steuersatz bei einem Kleingewerbe (also wenn man
umsatzsteuerbefreit ist, Umsatz unter 17500,-EUR/Jahr)
Nehmen wir an ich bekomme 500,- EUR für eine Dienstleistung, dann muß ich doch den abzuführenden Steuernanteil schon mit einrechnen. Oder sehe ich das falsch?
Bin für jeden Hinweis dankbar
Walter
Hallo,
wie willst du was einrechnen? Versteh ich nicht ganz.
Hast du neben dem Kleingewerbe keine anderen Einkünfte, fallen nur wenig bis keine Steuern an.
Hast du andere Einkünfte werden die Gewinne aus dem Gewerbe diesem Einkommen zugerechnet, d.h. du kannst von den 500 € die monatlichen bzw. im Jahr enstehenden Unkosten abziehen und dein Gewinn wird dann mit versteuert. Es wird also nicht zwischen Einkünften aus nichtselbständiger und gewerblichen getrennt.
Unter www.abgabenrechner.de kannst du dir die Zahlen selbst holen.
Gruß
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Hallo zusammen!
Wo nach richtet sich der Steuersatz bei einem Kleingewerbe
(also wenn man
umsatzsteuerbefreit ist, Umsatz unter 17500,-EUR/Jahr)
Nehmen wir an ich bekomme 500,- EUR für eine Dienstleistung,
dann muß ich doch den abzuführenden Steuernanteil schon mit
einrechnen. Oder sehe ich das falsch?
Bin für jeden Hinweis dankbar
Walter
Hallo,
":
wie willst du was einrechnen? Versteh ich nicht ganz.
Hast du neben dem Kleingewerbe keine anderen Einkünfte, fallen
nur wenig bis keine Steuern an.
Hast du andere Einkünfte werden die Gewinne aus dem Gewerbe
diesem Einkommen zugerechnet, d.h. du kannst von den 500 € die
monatlichen bzw. im Jahr enstehenden Unkosten abziehen und
dein Gewinn wird dann mit versteuert. Es wird also nicht
zwischen Einkünften aus nichtselbständiger und gewerblichen
getrennt.
Unter www.abgabenrechner.de kannst du dir die Zahlen selbst
holen.
Gruß
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
„Die Gewinne aus dem Gewerbe werden dem Einkommen zugerechnet“ das wollte ich wissen, danke.
„wie willst du was einrechnen? Versteh ich nicht ganz“:
Wenn ich auf meinen Gewinn 10% Steuern zahlen muß habe ich 450,- EUR übrig und nicht 500,-.Also werde ich den Preis auf ca. 555,- EUR setzen.
Sehe ich das richtig?
Gruß
Walter
Hallo Walter
Wenn ich auf meinen Gewinn 10% Steuern zahlen muß habe ich
450,- EUR übrig und nicht 500,-.Also werde ich den Preis auf
ca. 555,- EUR setzen.
Sehe ich das richtig?
Wenn Du keine Unkosten hast, ist bei der Preis = Gewinn.
Mein Glückwunsch! Was machst Du?
Gruss
Heinz
Servus Walter,
Sehe ich das richtig?
mit dem Risiko, dass Du damit eventuell am Markt vorbei siehst. Dort ist für praktisch jede Leistung ein Preis etabliert, und wenn man zu sehr drüber liegt, macht sich das am Absatz bemerkbar. Umgekehrt ists natürlich auch nicht so nützlich, über niedrige Preise in den Markt reinkommen zu wollen. Heißt: Der Punkt, an dem ein Gründer wohl am allerwenigsten selber festsetzen kann, ist genau der Preis.
Schöne Grüße
MM
„wie willst du was einrechnen? Versteh ich nicht ganz“:
Wenn ich auf meinen Gewinn 10% Steuern zahlen muß habe ich
450,- EUR übrig und nicht 500,-.Also werde ich den Preis auf
ca. 555,- EUR setzen.
Sehe ich das richtig?
Gruß
Walter
Hallo
das ist eine tolle Rechnung. Wenn du statt 500,00 dann 555,00 einnimmst, musst du wieder mehr Steuer zahlen (je nach Umsatz)…
Wenn deine Verkäufer das natürlich auch zu einem höheren Preis kaufen hast du Glück gehabt.
Würde mich mal interessieren was du verkaufst…
Gruß
Hallo zusammen!
„Würde mich mal interessieren was du verkaufst…“:
Ich erstelle, hauptsächlich für Kleinbetriebe, Internetseiten und das entsprechende Werbematerial in Form von Visitenkarten, Broschüren usw.
Gerade bei der Erstellung von Internetseiten ist die Preisgestaltung schwierig, wie ich meine.
Grüße
Walter
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