Kleingewerbe Bezeichnung

Hallo,
ich habe ein Kleingewerbe im Bereich Veranstaltungen angemeldet. Auf Plakaten von meinen Events möchte ich jedoch nicht schreiben „Max Mustermann präsentiert“, sondern lieber „MM events“ (mit entsprechendem Logo) präsentiert. Ist das zulässig?

Hallo,
ich habe ein Kleingewerbe im Bereich Veranstaltungen
angemeldet. Auf Plakaten von meinen Events möchte ich

jedoch

nicht schreiben „Max Mustermann präsentiert“, sondern

lieber

„MM events“ (mit entsprechendem Logo) präsentiert. Ist

das

zulässig?

Also ich glaube schon,sofern es dann dein Firmenname
ist,müsste es gehn.Frag aber am besten mal beim Amt
nach,die müssten das wissen

Ich bin mir nicht sicher… aber, ich benutze bei Shooting-Ankündigungen auch meinen „Firmennamen“… bis jetzt hat keiner gemeckert…

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Hallo,

das könnte ein Problem sein, wenn es eine solche Firma bereits gibt. Lassen Sie diesen Namen doch einfach auf Ihrem Gewerbeschein eintragen, dann kann auch kein 2. mit diesem Logo kommen.

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Hallo Patrick,

da wäre ich mal vorsichtig. Meine Auskunft kann nicht rechtsverbindlich sein, aber so weit ich mich entsinne darf ein Firmenauftritt nicht irreführend sein. Also darfst du nicht vortäuschen eine große Agentur zu sein. Außerdem überleg mal, gerade als Kleinunternehmer kannst (und mußt) du mit deinem guten Namen für dein Geschäft bürgen, das weckt mehr Vertrauen als eine Fantasiebezeichnung. Große inhabergeführte Firmen haben meistens den Namen des Gründers, der dann zu einer Marke geworden ist. Zum Beispiel Porsche.

Solltest du aber weiter deine Vorstellung verfolgen wollen, so frag einfach mal bei der zuständigen IHK. Die haben Fachleute dafür und geben kostenlos verbindlichen Rat.

Viel Erfolg

Herbert

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Sorry, aber ich weiss es nicht sicher. Ich weiss das sogar Phantasienamen zulässig sind solange sie ZUSÄTZLICH zum Namen des Gesellschafters geführt werden. Wie das aber jetzt mit dem Anfangsbuchstaben in Verbindung mit dem Zusatz Events aussieht weiss ich leider nicht. Dem Gefühl nach würde ich sagen, dass es kein Problem ist, nichtsdestotrotz sollten Sie nochmals jemand anderes anfragen.

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Hallo,
das Problem hierbei ist, das sich in den Vorschriften rund um eine Gewerbegründung ständig etwas ändert, oft nur Kleinigkeiten, ich mich aber nicht damit beschäftige
Hier ein Auszug aus den IHK Seiten

  1. Wie darf ich mein Unternehmen nennen?
    Kleingewerbetreibende (hierzu zählt auch die gewerblich tätige Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)) sind nicht im Handelsregister eingetragen und dürfen keinen eigenen, verselbstständigten Firmennamen führen. Das bedeutet, dass sie im Geschäftsverkehr mit ihrem Vor- und Nachnamen auftreten müssen. Zulässig ist allerdings, daneben eine Geschäfts- bzw. Etablissementbezeichnung zu benutzen.

Ich denke also es ist erlaubt mit MM Events zu werben, es muss jedoch stete der Vor und Nachname in allen Geschäftspapieren auftauchen,bei Homepages bitte einen entsprechenden Experten befragen, da hier schnell Abmahnungen drohen

Gruss
Michael Geiger

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Hallo Patrick,

um ganz sicher zu gehen, solltest Du einen Juristen fragen. Manche geben in Businesswettbewerben kostenlos Auskunft.

Falls Du keine großen Probleme erwartest, ist folgende Vorgehensweise sicher eine schöne Lösung:

Auf dem Plakat schön mit „MM events“ und Logo werben, im Kleingedruckten dann kompletter Name mit Firmenanschrift verwenden. Dann bist Du auf der richtigen Seite.

Ich würde jedoch auch recherchieren, ob es nicht Eventfirmen mit ähnlichem Namen oder Logo bereits gibt. Das gibt immer Ärger. Zusätzlich würde ich die .de-Domain besorgen, um die („rechtliche“) Gewissenhaftigkeit zu unterstreichen.

Wenn das Ganze größer und erfolgreicher geworden ist, würde ich mir Gedanken über die Rechtsform machen. Kleingewerbe mit Gewerbeschein ist war nett, aber schließt Haftung aus, wirkt vorläufig oder befristet, usw. Ich empfehle dann immer eine UG.

Grüße & viel Erfolg,
Alban

(siehe Hinweis unten)

ich habe ein Kleingewerbe im Bereich Veranstaltungen
angemeldet. Auf Plakaten von meinen Events möchte ich jedoch
nicht schreiben „Max Mustermann präsentiert“, sondern lieber
„MM events“ (mit entsprechendem Logo) präsentiert. Ist das
zulässig?

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Ich bin kein Jurist und hafte nicht für die Antwort.

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Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…

Hallo,
ich habe ein Kleingewerbe im Bereich Veranstaltungen
angemeldet. Auf Plakaten von meinen Events möchte ich

jedoch

nicht schreiben „Max Mustermann präsentiert“, sondern

lieber

„MM events“ (mit entsprechendem Logo) präsentiert. Ist

das

zulässig?

nein herr mustermann, grins, es sind bei kleingewerben
immer vor- und zunamen zu nennen

NEIN!