Kleingewerbe Dienstleistungsservice anmelden?

hallo,

mein vater ist vor kurzem in rente gegangen und möchte sich gerne ein bisschen was dazu verdienen.

er würde gerne einen dienstleistungsservice durchführen.

-minibaggerarbeiten und verleih
-baumfällung
-grünflächenpflege
-entrümpelung

  • evtl noch handwerksservice.

mein vater hat maurer gelernt und 30 jahre in dem beruf gearbeitet.nebenbei hat er die landwirtschaftsschule besucht.
ich bin gelernter elektriker.

wir wissen leider nicht ob wir diese arbeiten ohne meisterbrief so wie angegeben durchführen dürfen.
reicht es aus, wenn wir bei unserer gemeinde nur einen dienstleistungsservice anmelden oder müssen alle tätigkeiten mit aufgeführt werden?
ist eine eintragung bei der handwerkskammer nötig?

würden uns sehr auf hilfe von euch freuen,bzw an wen wir uns wenden sollen.

mfg

Hallo Johann,
grundsätzlich darf man alles machen, es ist nur darauf zu achten wie man das „Kind“ nennt. Ein Beispiel wo vieles erlaubt ist, ist der Hausmeisterservice.

Muster - http://www.olis-hausmeisterservice.de/

Ich denke, damit deckt ihr vieles ab. Man muss ja nicht alles machen.
Beim Finanzamt sollte dein Vater sich auch noch von der Mehrwertsteuer befreien lassen. Das ist möglich bis zu einem Jahreseinkommen von ca.18.000,- Euro.

Ich hoffe, dass ich dir weiterhelfen konnte.

Gruss Uwe

Hallo,

ich würde Ihnen raten, vor jeglicher Anmeldung mit der zuständigen Handwerkskammer ein Gespräch zu führen. Dort kann dann auch die Frage des Meisterbriefs geklärt werden.

Die Anmeldung des Gewerbes kann dann bei der Stadt oder der Gemeinde erfolgen.

Sollten Finanzierungen für den Start des Gewerbes nötig sein, so kann die regionale Wirtschaftsförderung, die Landesbank oder aber auch unser Unternehmen - die Fördermittel Plus GmbH - dazu Auskunft geben.

Sollte es weitere Fragen geben, stehe ich gerne zur Verfügung. Viel Erfolg.

Sven Nuener

danke für deine antwort!
ich wollte eigentlich den hausmeisterservice vermeiden.
hab da im internet den mathea dienstleistungsservice gefunden.
genau so in etwa hab ich mir das auch vorgestellt,nur nicht in der größe.
würde das reichen,wenn ich bei der gemeinde nur dienstleistungsservice angebe oder müssen dann meine arbeiten auch mit drauf?wenn ich schaue ,was der mit der bezeichnung alles für arbeiten durchführt.
kann mir nicht vorstellen das man dazu einen meisterbrief braucht.oder was meinst du?
danke. J.H.

Hallo…

Ich kann euch da nicht viel weiter helfen. Am besten über das Amt gehen und es mit denen klären. Kann sein, dass er einen kleinen Gewerbeschein braucht. Aber das können die auf dem Amt erläutern.

Gruß
H. Oschmann

Hallo!
Bei rechtlichen Fragen kann ich leider keine Auskunft anbieten, ist nicht mein Fachgebiet.
Mfg. Robert

Hallo, also ich würde da mal unverbindlich bei der Handwerkskammer nach fragen. Besser einmal zu viel als zu wenig. Denn ganz sicher bin ich mir nicht. Aber ich glaube Die Handwerkskammer muss schon bescheid wissen.

Gruss

Hallo Johann,

es gibt hierzu gute Infos und vor allem Checklisten auf der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums unter existenzgruender.de

Viel Erfolg
Markus

Das klärt sich bei der Stadt, wenn Sie die Gewerbeanmeldung machen.

Hallo,

fragen Sie lieber Handwerkskammer, dort sollten Sie die richtige Antwort bekommen. FG

hallo,

mein vater ist vor kurzem in rente gegangen und möchte sich
gerne ein bisschen was dazu verdienen.

er würde gerne einen dienstleistungsservice durchführen.

-minibaggerarbeiten und verleih
-baumfällung
-grünflächenpflege
-entrümpelung

  • evtl noch handwerksservice.

mein vater hat maurer gelernt und 30 jahre in dem beruf
gearbeitet.nebenbei hat er die landwirtschaftsschule besucht.
ich bin gelernter elektriker.

wir wissen leider nicht ob wir diese arbeiten ohne
meisterbrief so wie angegeben durchführen dürfen.
reicht es aus, wenn wir bei unserer gemeinde nur einen
dienstleistungsservice anmelden oder müssen alle tätigkeiten
mit aufgeführt werden?
ist eine eintragung bei der handwerkskammer nötig?

Hallo,

die Entrümpelung ist sicher als einfache Dienstleistung möglich. Bei den anderen Arbeiten, insbesondere Bäume fällen und Handwerksservice sollte man mit der zuständigen Handwerkskammer sprechen. Handwerkliche Tätigkeiten können in vielen Fällen nur mit Meisterbrief selbstständig ausgeführt werden, alternativ kann ein Meister angestellt werden. Im Zweifelsfall sollte immer mit der jeweiligen Behörde Rücksprache gehalten werden. Ein paar Beispiele für ähnliche Fälle können auch unter [EDIT by Team: Werbung entfernt]nachgelesen werden.

Guten Morgen Johann,
bei der Gewerbeanmeldung ist darauf zu achten das man so vielseitig ist wie eben möglich ohne sich direkt festzulegen. Es ist besser, wenn man bei der IHK angemeldet wird und nicht bei der Handwerkskammer.
Bei den Tätigkeiten muss man darauf achten, das man keine meisterpflichtigen Tätigkeiten ausübt. Es gibt aber nur noch 41 Meisterberufe.
Ansonsten ist alles egal.

Grüße Uwe

hallo,

Bei Grünflächenpflege sehe ich noch die geringeren Fehler, aber an den Gehölzschnitt / Baumschnitt würde ich allgemein nur sehr vorsichtig herangehen.

mein vater ist vor kurzem in rente gegangen und möchte sich
gerne ein bisschen was dazu verdienen.

er würde gerne einen dienstleistungsservice durchführen.

-minibaggerarbeiten und verleih
-baumfällung
-grünflächenpflege
-entrümpelung

  • evtl noch handwerksservice.

mein vater hat maurer gelernt und 30 jahre in dem beruf
gearbeitet.nebenbei hat er die landwirtschaftsschule besucht.
ich bin gelernter elektriker.

wir wissen leider nicht ob wir diese arbeiten ohne
meisterbrief so wie angegeben durchführen dürfen.
reicht es aus, wenn wir bei unserer gemeinde nur einen
dienstleistungsservice anmelden oder müssen alle tätigkeiten
mit aufgeführt werden?
ist eine eintragung bei der handwerkskammer nötig?

würden uns sehr auf hilfe von euch freuen,bzw an wen wir uns
wenden sollen.

Lass` die Fällarbeiten weg und Dein Paps kann sich noch etwas zur Rente zuverdienen. Aber auch Gehölzschnitt sollte er hinschtlich Schnittzeit und Naturschutz nicht vergessen.

mfg

mfg

ennlo