Hallo Nils!
ich möchte mich gerne beim Gewerbeamt als
Kleingewerbetreibender eintragen lassen und einem
Nebenverdienst (sonst bin ich Schüler) nachgehen!
Meine Frage ist nun erstmal welches Gewerbeamt für mich
zuständig ist, das wo ich vom Wohnsitz her gemeldet bin oder
das wo ich das Gewerbe betreiben will?
Das wirst Du bei den Gewerbeämtern erfahren. Ein Anruf sollte dafür genügen. Es kann aber sein, so wie bei dem an meinem Wohnort: die haben, meine ich, nur von 8:00 bis 12:00 Uhr geöffnet für Publikumsverkehr…
Weiter würde ich gerne ein bisschen mehr über diese
Unternehmensform wissen…
Unternehmensform: das kommt darauf an, was Du unternehmen willst und in welchen Bereichen sich der voraussichtliche Jahresumsatz und der anzunehmende Gewinn bewegt.
Kleingewerbe: Rechtsform dort ist üblicherweise „Natürliche Person“ (= Einzelunternehmer) oder GbR (bzw. auch GdBR: Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts); aber Einzelunternehmer/GbR ist nicht auf den Umfang vom Kleingewerbe beschränkt - man darf auf mehr verdienen
. Andere Rechtsformen erfordern bestimmte Formalitäten bei Buchführung usw., gehe ich also nicht darauf ein…
…wie hoch z.B. der umsatz der gewinn
sein darf, damit es als kleingewerbe gilt, ob ich steuern an
das FA abführen muss, inwiefern ich buchhalterisch tätig sein
muss und ob ich sowas wie eine steuererklärung oder sowas
Mit dem Beantragen des Gewerbescheins macht das Gewerbeamt automatisch eine Kontrollmeldung an das Finanzamt. Danach dürftest Du innerhalb von 4-6 Wochen vom FA aufgefordert werden, Angaben zum Gewerbe, voraussichtl. Umsatz und dem Gewinn zumachen - und genau die Zahlen, die Du da angibst, sind sehr wichtig über die steuerliche Einstufung deines Gewerbes. (Ich bin mir jetzt nicht sicher, diese FA-Anfrage heisst irgendwie etwas mit „-voranmeldung“ oder zumindest so in diesem Sinne.) In jedem Falle hängt davon ab, welche Art von Buchführung aussreicht:
- Einnahmen-/Überschuss-Rechnung (einfache Auflistung aller Einnahmen und Ausgaben, die Du in Verbindung mit dem Gewerbe hast; Gewinn/Verlust wird durch einfache Addition ermittelt: „Strich drunter - fertig!“)
- Einfache Buchführung (ein bisschen mehr als EÜ-Rechnung)
- Doppelte Buchführung (Vollkaufleute, OHG, KG, GmbH, AG, auch: Ltd.)
Ich will jetzt meine Hand für diese Aussage nicht ins Feuer legen, ist wieder ein paar Tage her, dass ich mich damit beschäftigt habe…
Für Kleingewerbe mit Einnahmen-/Überschuss-Rechnung im ersten Geschäftsjahr: Der erwartete Jahres-Umsatz darf nicht über 24.000 Euro (waren x 50.000.- DM), der erwartete Gewinn p.a. darf nicht über 12.000.- Euro (waren x ca. 25.000.- DM) liegen.
Das FA prüft dann im 2. Geschäftsjahr (und auch später), ob Du weiterhin als Kleingewerbetreibender gelten darfst… So Du zum Beispiel eine Umsatzgrenze von ca. 240.000 Euro (500.000.- DM) in einem Geschäftsjahr überschreitest, musst Du als Einzelunternehmer (Freiberufler wie Ärzte, Künstler/Musiker, Anwälte… sind da ausgenommen) eine andere Rechtsform wählen/doppelte Buchführung machen usw… Das kommt zwar erst wohl nicht in Frage, aber so und so ähnlich sind Bestimmungen wie das mit Gewerbe- und Umsatzsteuer gehandhabt wird.
Steuerlich darfst Du noch von folgendem ausgehen:
Bei geschätzten jährlichen Einnahmen (Umsatz) aus Gewerbebetrieb von weniger als 16.620.- Euro bist Du normalerweise nicht verpflichtet, Umsatzsteuer abzuführen. Im Gegenzug darfst Du dann selbstverständlich auch keine MwSt. ausweisen! (Sollte - und das ist schon passiert - jemand auf die Idee kommen, Mehrwertsteuer auszuweisen, dann muss er sie als Umsatzsteuer auch an das FA abführen! Also Vorsicht mit so Sachen.)
Bei dieser Umsatzgrenze (16.620.-) musst Du berücksichtigen, dass wir bereits im 2. Halbjahr von 2003 sind. Da reduziert sich der Betrag IMHO auf die Hälfte.
Ob Gewerbesteuer anfällt, weiss ich nicht. In jedem Falle muss der Gewinn nach Steuern (also betrieblichen Steuern) wiederum dem Einkommen für Dich als Privatperson hinzugezählt werden… was sich auf Deine Einkommensteuererklärung auswirkt/auswirken kann.
würde mich über tipps erklärungen und vorschläge sehr freuen,
Vielleicht auch noch ein paar Tipps:
Du kannst jetzt bereits mit Belege-sammeln anfangen, wenn Du bereits Ausgaben hattest, die mit dem kommenden Gewerbe in Verbindung stehen (Telefon, Fahrtkosten, auch kleinere Anschaffungen, Büromaterial, Online-Kosten usw.). Ohne weiteres wird eine Vorlaufzeit von 1 Monat anerkannt, wenn Zweck und Zielausrichtung für solche Kosten ganz eindeutig für das Gewerbe zugeordnet werden können auch - sicher mit zwei, drei Worten Erklärung - auch bis zu 3 Monate. 
Man kann sogar z.B. zum 1.10. ein Gewerbe anmelden mit der Massgabe, dass man erst ab dem 1.1. des kommenden Jahres offiziell tätig wird. Dabei kannst Du die Kosten, die vom 1.10. bis 31.12. anfallen, bereits geltend machen - wohlgemerkt: ohne 1.- Euro Einnahmen gehabt zu haben - sehr vorteilhaft! - Aber bitte unbedingt FA/Gewerbeamt fragen, wie das „bürokratisch realisiert wird“!!
Neben IHK oder Handwerkskammer helfen auch die Gewerbeämter, das FA, je nach dem auch das Arbeitsamt weiter. Frag’ vielleicht auch x bei Deiner Stadt-/Gemeindeverwaltung, ob es so etwas wie eine „Existenzgründer-Agentur“ bei Euch gibt. Das sind meistens gemeinnützige Vereine, die für relativ wenig Geld weiterhelfen, aber auch richtig gut Geld/Steuern und unnötige Aktivitäten sparen können; wenn Du zudem noch 'ne gute Geschäftsidee hast…
Also, viel Erfolg!
CU DannyFox64