Kleingewerbe:Einige offene Fragen?

Wir wollen ein Kleingewerbe anmelden!

Haben uns auch schon im Inet informiert.

Leider sind doch noch offene Fragen:

  1. Wieviel muss ich vom Gewinn bei der Einkommenssteuererklärung ans FA abführen ? (ca. %)

  2. Wie ist das mit Gewährleistung und Rückgaberecht, die stehen doch normalerweise in den AGB drin. Was für AGB nimmt man für Kleingewerbe ?

  3. muss ich beim Arbeitgeber die Nebentätigkeit anmelden ?

  4. Wie oft muss die EÜR gemacht werden.

  5. Wie oft muss die Steuer aus dem Gewinn ans FA abgeführt werden ?

Vielen Dank !

Hi !

  1. Wieviel muss ich vom Gewinn bei der
    Einkommenssteuererklärung ans FA abführen ? (ca. %)

0% - ~42% (möglicherweise + Gewerbesteuer)

  1. Wie ist das mit Gewährleistung und Rückgaberecht, die
    stehen doch normalerweise in den AGB drin. Was für AGB nimmt
    man für Kleingewerbe ?

AGB muss man nicht zwingend haben. Die wichtigsten Regeln stehen im BGB. Nur wenn man von diesen Regeln abweicht, schreibt man dies in die AGB.

  1. muss ich beim Arbeitgeber die Nebentätigkeit anmelden ?

was steht denn im Arbeitsvertrag?

  1. Wie oft muss die EÜR gemacht werden.

1x im Jahr

  1. Wie oft muss die Steuer aus dem Gewinn ans FA abgeführt
    werden ?

1x - 8x (ja nach Höhe des Gewinns und der Steuern fällt nur die Schlusszahlung oder quartalsweise Vorauszahlungen sowohl zur Einkommen- als auch zur Gewerbesteuer an)

BARUL76

  1. Wieviel muss ich vom Gewinn bei der
    Einkommenssteuererklärung ans FA abführen ? (ca. %)

Die Einkommensteuer hängt vom persönlichen Grenzsteuersatz ab.
http://www.klicktipps.de/gewerbe_faq.php#steuern_und…

Keine Ahnung

  1. muss ich beim Arbeitgeber die Nebentätigkeit anmelden?

Das hängt vom Arbeitgeber (z. B. öffentlicher Dienst) und vom Arbeits- oder Tarifvertrag ab.
http://www.klicktipps.de/gewerbe.php#anmeldung_arbei…

  1. Wie oft muss die EÜR gemacht werden.

jährlich i. d. Regel am Jahresende

Gruß JK

  1. Wie oft muss die Steuer aus dem Gewinn ans FA abgeführt
    werden ?

1x - 8x (ja nach Höhe des Gewinns und der Steuern fällt nur
die Schlusszahlung oder quartalsweise Vorauszahlungen sowohl
zur Einkommen- als auch zur Gewerbesteuer an)

Hmm, aber wenn man im Bereich der Gewerbesteuer angekommen ist, ist man doch schon längst kein Kleinunternehmer mehr?

Gruß JK

Gewerbesteuer als Kleinunternehmer
Hi !

Da ich nicht überzeugt bin, dass der Begriff in der Ausgangsfrage juristisch korrekt verwendet wird, musste die Ergänzung sein.

Daneben ist ja auch zu beachten, dass der Gewerbeertrag, also die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer, nach eigenen Vorschriften zu ermitteln ist. Es kann also wegen der Hinzurechnungen durchaus sein, dass ein umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer Gewerbesteuer zahlen muss.

BARUL76

Da ich nicht überzeugt bin, dass der Begriff in der
Ausgangsfrage juristisch korrekt verwendet wird, musste die
Ergänzung sein.

Stimmt: Oft ist nicht der umsatzsteuerliche Begriff, sondern eben nur „ein kleines Gewerbe“ gemeint.

Daneben ist ja auch zu beachten, dass der Gewerbeertrag, also
die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer, nach eigenen
Vorschriften zu ermitteln ist. Es kann also wegen der
Hinzurechnungen durchaus sein, dass ein umsatzsteuerlicher
Kleinunternehmer Gewerbesteuer zahlen muss.

Danke, wieder was gelernt.

Gruß JK