Hallo,
na da kommen wir der Sache doch schon näher.
Sie müssen in Ihrer Umsatzsteuererklärung 2011 die Einnahmen aus der Rechnung Dezember 2011 erklären, da es für Kleinunternehmer nach § 19 UstG keine Istversteuerung gibt.
Theoretisch können Sie als Kleinunternehmer ja freiwillig Umsatzsteuer zahlen, weil das für Sie bedeutet, dass Sie auch Vorsteuern abziehen können. Das kann vorteilhaft sein.
Wenn Sie das aber nicht gemacht haben, sind Sie mit Ihrem Umsatz nicht umsatzsteuerpflichtig.
[Als Kleinunternehmer sind Sie von der Umsatzsteuer befreit, wenn Sie im Jahr 2011 weniger als 17.500 € Umsatz und im Jahr 2012 voraussichtlich weniger als 50.000 € Umsatz haben.]
Das bedeutet dann: Sie müssen gar nichts machen.
Machen Sie Ihre Einkommensteuererklärung für 2011, indem Sie alle Einkünfte berücksichtigen, die Sie 2011 erhalten haben.
Die Umsatzsteuererklärung machen Sie nicht, wenn Sie nicht umsatzsteuerpflichtig sind.
Die Information des Finanzamtes, dass es für Kleinunternehmer keine Istversteuerung gibt, ist für mich etwas überraschend, da in Absatz 3 ausdrücklich auf die Möglichkeit hingewiesen wird, dass der Unternehmer die Steuer nach vereinnahmten Entgelten (also Istversteuerung, im Gegensatz zu Sollversteuerung = nach vereinbarte Entgelte)berechnen kann.
Wenn Sie auf Grund der Kleinunternehmerregelung nicht umsatzsteuerpflichtig sind, kann Ihnen das aber zum Glück egal sein.
Viel Erfolg bei der Erklärung!
Viele Grüße
tinastar