Kleingewerbe Einkommensteuer

Hallo,

ich betreibe ein Kleingewerbe

ich habe im 2011 etwa 11.000 Einkommen

1.wie viel Einkommensteuer muss ich zahlen? wie berechnet man das?

2.muss ich noch welches Steuer zahlen?

  1. Ich habe 2 Rechnungen im 2011 gestellt, das Geld erst im 2012 bekommen, muss ich dieses Geld auch als Einkommen 2011 berechnen oder bleibt das fuer 2012??

danke

Hallo,

das kann man leider nicht so pauschal sagen, denn es kommt noch auf die weiteren Einkünfte an.

Am besten die Steuererklärung über ELSTER erfassen und dann ausrechnen lassen.

Wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt noch Gewerbsteuer (fällt aber unter 24.500 nicht an) und ggf. Umsatzsteuer. Wurde bei den Rechungen die Umsatzsteuer offen ausgewiesen?

Ich denke Du machst eine Einnahmen- Überschuss- Rechnung, da gehören alle Einnahmen und Ausgaben von 2011 hinein die geflossen sind. Wenn der Geldeingang erst 2012 war, wird dieser auch in 2012 versteuert.

Bitte

Hallo,

danke fuer deine schnelle Antwort

ich habe gefunden, wie ich Einkommensteuer berechnen kann

Gewerbesteuer muss ich nicht zahlen, weil ich nicht so viel verdient habe

ich muss kein Umsatzsteuer zahlen da ich ein Kleingewerbe betreibe und nicht umsatzsteuerpflichtig bin

nun weiss ich nicht ob ich die 2 Rechnungen, die ich in 2011 gestellt habe als 2011 Einkommen berechnen muss

ich habe schon im Internet gesucht aber nichts konktetes gefunden

HEY, BEI DEM THEMA BIN ICH LEIDER NICHT TOP-INFORMIERT,
ABER 'ICH KANN VERBINDLICH FOLGENDES DAZU SAGEN:

WENN DUE IM JAHR 2011 MEHR ALS 17500 Euro
UMSATZ (nicht Einkommen) GEHABT HAST, BIST
DU EIN KLEINUNTERNEHMER.

DANN MUSST DU AUCH UMSATZSTEUER ZAHLEN.

WIE HOCH DIE EINKOMMENSTEUER IST, DIE DU ZAHLEN MUSST,
KANN ICH SO NICHT SAGEN, ABER…

DEINEM EINKOMMEN STEHEN DOCH AUCH AUSGABEN GEGENÜBER.
DIE MÜSSEN DANN VOM EINKOMMEN ABGEZOGEN WERDEN.
ERST DANN ERGIBT SICH EINE SUMME, DIE EVTL. DAZU
FÜHRT, DASS EINKOMMENSTEUER ZU ZAHLEN IST.
ABER IN DIESEM FALL GIBT ES AUCH NOCH EINEN FREIBETRAG,
DER ABZUZIEHEN IST, BEVOR DIE EINKOMMENSTEUER ANFÄLLT.

FALLS ICH NOCH WEITER HELFEN KANN, SO MELDE DICH.
GRUSS
Helmut

Hallo.
An den Gesetzen ändert sich jährlich etwas.
Deshalb würde ich auf Nummer Sicher gehen: gleich beim Finanzamt fragen - auch was man abschreiben darf…!
Dann kann nichts passieren.
Gruß - Helena
P.S. ich glaube, hier sind am Ende keine Setuern fällig…
Viel Glück…!

Hallo,

die beiden Rechnungen die 2011 gestellt worden sind und 2012 gezahlt wurden, werden bei Anwendung von §4/3 bei Zahlung als Einnahme verbucht, heißt 2012. Bei §4/5 (Bilanzierung) sind es Einnahmen in 2011.

Ich hoffe ich konnt helfen.

Hallo Werchen,

da du ein Kleingewerbe betreibst, kommt für dich der §11 EStG in Betracht. Also Zufluss und Abflussprinzip. Es spielt keine Rolle, wann du die Rechnung stellst, nur wann du das Geld erhältst.

Bitte google doch einfach Einkommensteuertabelle 2011 bzw 2012 und gebe zusätzlich noch ein, ob du die Grundtabelle (Single) oder Splittingtabelle (Ehepaare) benötigst. In Steuerlinks sind die downloads auch verzeichnet. zvE bedeutet zu versteuerndes Einkommen und du musst immer die nächst Höhere Zahl nehmen. Ich gebe mal eine Schätzung bei Grundtabelle von 500-€ ab. Zur Planung eher schlechter als besser rechnen. Es kommen bei Firmengründung auch mal schlechte Zeiten.

Mein persönlicher Tip. Wenn du für USt optiert hast, dann nimm von allen Einnahmen 20% auf die Seite und gib diese auf ein Sparbuch. Dann gibst du noch deinen monatlichen Verdienst in einen Brutto-Netto-Lohn-Rechner mit der LSt-Kl VI (schlechteste Klasse). Das daraus ausgerechnete Geld lege auch auf die Seite.

Im ersten Jahr der Steuerzahlung passiert nämlich Folgendes:

  1. Steuerbescheid mit Nachzahlung
  2. Festsetzung der Vorauszahlungen
  3. Bei Gewerbe mit über 25.000 EUR Gewinn auch noch eine Gewerbesteuer fällig. Je nach Hebesatz run 400% auf den ersten Euro darüber. Hinzu- und Abrechnungen vernachlässigt.

Denke auch daran, dass von deinem Gewinn eine Krankenkasse zu bezahlen ist (Pflicht). Wenn du später in eine Kasse dazugehst, muss du die ausstehenden Jahre nachzahlen und das kann zum Bankrott führen.

Viel Erfolg bei Deiner Selbständigkeit

Hallo,
was da so alles passieren kann, kann ich auf Grund dieser Angaben nicht beurteilen.

Zu 1: Ist das Einkommen das zu versteuernde Einkommen, dann einfach mal nach Einkommensteuertabellen googeln. Ist es nicht das zu versteuernde Einkommen dann können evtl noch Betriebsausgaben, Versicherungen, außergewöhnliche Belastungen ,etc abgezogen werden. Dazu kommen aber dann noch die anderen Einkünfte (Nichtselbständige Arbeit, Kapitalvermögen, Renten, etc)

Zu 2: Wurden die Rechnungen incl USt gestellt, dann muss die USt ans Finanzamt abgeführt werden, ggf fällt Einkommensteuer an (s. 1.)

Zu 3: Wurde die Besteuerung nach vereinbarten Entgelten gewählt (= Standard) sind die Einnahmen im Moment der Rechungsstellung zu versteuern, bei vereinbarten Entgelten erst im Moment der Zahlung.

Da man hier einiges falsch machen kann, würde ich vorschlagen, einen Fachmann zu Rate zu ziehen. Das kann sich durchaus lohnen.

Viele Grüße
hjs

Hallo,

danke fuer deine Hilfe

ich weiss schon fast alles. Nun bin ich mit meiner letzten Frage nicht sicher, ich habe einige Antworten bekommen, die aber unterschiedlich sind. Ich glaube ich muss einen Steuerberater fragen.

viele Grüße

Hallo,

danke fuer deine Antwort

da ich einige Antworten bekommen habe, die nicht gleich sind, muss ich noch einen Steuerberater fragen

mfg

Hallo,

danke fuer deine Antwort

da ich einige Antworten bekommen habe, die nicht gleich sind, muss ich noch einen Steuerberater fragen. Der muss das wissen:smile:

mfg

Hallo,

danke fuer deine Antwort

da ich einige Antworten bekommen habe, die nicht gleich sind, muss ich noch einen Steuerberater fragen

nochmal danke

mfg

Hallo,

danke fuer deine Antwort

da ich einige Antworten bekommen habe, die nicht gleich sind, muss ich noch einen Steuerberater fragen

mfg

In der Größenordnung, die du angibst, zahlst du dann Ertragssteuer, wenn du das Geld erhältst. Gleich verhält es sich mit der USt. Da sollten keine unterschiedlichen Antworten kommen. Das ist eindeutig.

Hallo,
Umsatz ist nicht gleich Einkommen. Vom Umsatz sind die
entstanden Kosten (Fahrgeld, Telefon, Material,Schreib-
material usw.) abzusetzen, wenn dann etwas übrig bleibt
ist zu versteuerndes Einkommen. Bei 11.000 € Umsatz oder
Einkommen ist man im Bereich Kleingewerbe.
Es ist schwer zu sagen und auch kompliziert die Steuer
zu berechnen, die man zahlen muß oder wiederbekommt.
Hier spielen vile Faktoren eine Rolle, z.B. müssen alle
Einahmen angegeben werden, dann alle absetzbaren Kosten
wie z.B. Krankenkasse, Pflegeversicherung, Lebens-,
Unfall-, Haftpflichtversicherung, Werbekosten, sowie
außergewohnliche Belastungen usw. dagegengerechnet.
Dann spielen die Freibeträge, Zusammenveranlagung,
usw. eine Rolle, z.B. Grundfreibetrag 8004 €, Werbungs-
kosten 1.000 € usw. und wenn dann etwas übrig bleibt
das wird dann versteuert mit dem niedrigsten Satz und
danach beginnt die Progression. Bei Ihnen fällt nur
die Einkommensteuer an.
Die Rechnungen aus 2011 und bezahlt in 2012gilt als
Einnahme 2012.
Es dürfte bei Ihnen kaum Einkommensteuer anfallen.

Gruß tilgba

hallo,

hier eine einfache und pauschale Antwort zu geben wird schwierig…

Zuerst muss man wissen, ob diese 11.000,-- Eur GEWINN sind, oder „nur“ Umsatz (also Einnahmen). Danach muss man wissen, welcher Familienstand vorliegt und ob es noch andere Verpflichtungen (z.B. Ehegattenunterhalt) gibt. Ferner muss man wissen, ob irgendwelche sonstigen Einnahmen (aus einem Arbeitsverhältnis) vorliegen und wieviele Kosten diesen Einnahmen entgegenstehen.

Die Steuerzahlung richtet sich nach so vielen einzelnen Dingen, dass eine pauschale Aussage nicht wirklich getroffen werden kann.

Zu der zweiten Frage ob die in 2011 gestellen Rechnungen (wenn das Geld erst in 2012 fließt) in die Steuererklärung 2011 müssen - NEIN. Hier gilt das Prinzip des Geldflusses - das heisst Geldeingang in 2011, dann muss diese Rechnung auch in die Steuererklärung 2011. Bekommt man das Geld erst in 2012, dann sind das Einnahmen für 2012 und somit erst nächstes Jahr anzugeben.

Grüße,
Bea

Hallo,

danke fuer deine Antwort

ich habe die Frage an Finanzamt weitergeleitet, die haben mir gesagt, dass wenn die Rechnungen 2011 gestellt wurden, dann ist das 2011 Einkommen…

Hallo werchen,

1.wie viel Einkommensteuer muss ich zahlen? wie berechnet man das?

Als Unverheirateter müssen Sie auf 11.000 € Einkommen etwa 500 € Steuern und 50 € Kirchensteuer zahlen. Diese Werte lassen sich aus den Einkommensteuertabellen für das jeweilige Jahr ablesen. Solche Tabellen finden Sie ganz schnell mit Hilfe von Google oder einer anderen Suchmaschine.

Achten Sie aber darauf dass es sich bei den 11.000 € wirklich um Ihr Einkommen, also Ihren Gewinn, handelt. Also stark vereinfacht dargestellt:

  1. alle Einnahmen zusammenzählen
  2. davon alle Ausgaben abziehen, die Ihnen durch das Kleingewerbe entstanden sind (z. B. Fahrtkosten, Telefonkosten, Materialkosten etc.)
  3. Die Differenz zwischen den Einnahmen und den Ausgaben ist das, was sie versteuern müssen.

2.muss ich noch welches Steuer zahlen?

Als Gewerbetreibender sind Sie sicherlich gewerbesteuerpflichtig. Das heißt, sie müssen zusätzlich zu Ihrer Einkommensteuererklärung eine Steuererklärung für Ihr Gewerbe abgeben. Die Höhe der Gewerbesteuer wird von Ihrer Gemeinde festgesetzt.
Denken Sie auch daran, Ihrer Einkommensteuererklärung die Anlage G beizufügen, in der Sie Ihre Einnahmen aus dem Gewerbe darstellen können.

Umsatzsteuer müssen Sie nicht zahlen, solange Ihr Umsatz nicht höher als 50.000 € und Ihr Gewinn nicht höher als 17.500 € ist.

  1. Ich habe 2 Rechnungen im 2011 gestellt, das Geld erst im 2012 bekommen, muss ich dieses Geld auch als Einkommen 2011 berechnen oder bleibt das fuer 2012??

Hier gilt meines Wissens das Zuflussprinzip: Sie versteuern das Geld in dem Jahr, in dem es bei Ihnen eingegangen ist. Also Zahlungseingang in 2012 >> Versteuerung in 2012.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen erst einmal weiter.

Viele Grüße
tinastar

Hallo,

die Aussage vom Finanzamt ist falsch. Als Kleinunternehmer hat man eine sogenannte Istversteuerung - es werden VEREINNAHMTE Entgelte versteuert - das heißt, dass die Versteuerung erst eintritt, wenn die Gelder geflossen sind - das Rechnungsdatum ist unerheblich.

Nur wenn es sich um einen „normalen“ Unternehmer handelt, gilt die Sollversteuerung - dann wäre das Rechnungsdatum ausschlaggebend und nicht der Geldfluss.

Grüße,
Bea

danke fuer deine Hilfe, kennst du vielleicht den Rechtsgrund?

als ich diese 2 Rechnungen als 2012 Einkommen qualifizieren moechte, brauche ich bestimmte Rechtsvorschriften.Ansosten kann es schwer sein.