Kleingewerbe eröffnen, Kindergeld trotzdem noch ?

Hallo,

Mein Bruder und Ich haben daran gedacht ein Kleingewerbe zu eröffnen, da ich noch nicht 18 bin hatten wir vor das auf meinen Bruder anzumelden (20), doch wir wollen das Umsatzlimit soweit unten halten, dass wir unser Kindergeld und unsere Halbweisenrente noch bekommen oder würde es sich eher lohnen auf meine Mutter das Kleingewerbe zu eröffnen ? (Witwenrente, 400€ Job)
Wo liegt das Umsatzlimit um das Kindergeld und die HWR nicht bzw. so wenig wie möglich zu verlieren ?

Danke schonmal im vorraus. :smile:

Hallo,

sorry, von sowas hab ich leider keine Ahnung. Das sind wohl eher Fragen für einen Experten für öffentliche Zuschüsse o.ä.
Bzgl. der Kindergeldfrage kann sicherlich die Familienkasse o.ä. weiterhelfen, bzgl. der Halbwaisenrente müsste man sich eher an die zuständige Rentenkasse wenden.

Viel Erfolg.

Hallo Ihr Zwei,

grundsätzlich gibt es eine wichtige Voraussetzung bei der selbständigen Tätigkeit. Man ist dann frei! Freiheit macht erstmal Angst. Deshalb wollt Ihr auch soviel Schutz wie möglich behalten. Das kann ich gut verstehen. Ebenfalls kann ich gut verstehen, dass man ja kein Geld verschenkt. Aber sieh es doch einmal so: Mit einer gut funktionierenden Geschäftsidee und der professionellen Umsetzung danach, solltest Du - und Dein Bruder ebenso - sehr viel Geld verdienen können.
Dann wäre die richtige Frage: Wie baue ich mein Geschäft so auf, dass ich schnellstmöglich raus aus allen staatlichen Hilfen bin? Die Übergangszeit kann man dann auch mit staatlicher Hilfe hinbekommen. Aber diese Fragestellung ist einfach erst dann dran.

Ansonsten gilt noch immer: Nur Gewinne sind anrechenbare Einnahmen. Man müsste also Eure finanzielle Planung kennen. Und Kindergeld endet mit dem Ende der Ausbildung, soweit ich weiß. Da hilft Dir die Anmeldung auf Deinen Bruder oder Deine Mutter auch nicht.

Antworten zu rechtlichen und steuerlichen Fragen bekommst Du verlässlich übrigens nur bei den dafür ausgebildeten Fachleuten.

Viele Grüße und viel Erfolg
Gründercoach

Hallo Lukas,

hier handelt es sich um zwei wesentliche Fragestellungen:

Frage 1) wieviel darf Eure Mutter / wieviel dürft ihr auf Grund der Witwenrentenbezüge dazu verdienen. So weit mir bekannt ist, gibt es da eine relativ niedrige Grenzen für Euch und die Mutter. Sobald diese Grenzen überschritten werden, wird die Rente gegen gerechnet. Hier kann Euch nur ein Experte / der zuständige Sachberabeiter beim Versicherungsträger genau weiter helfen. Lasst Euch alles schriftlich bestätigen!

Frage 2) Kindergeld: Auch hier gibt es Hinzuverdienstgrenzen für die Kinder. Wie hoch die genau sein dürfen (Umsatz/Gewinn) könnt Ihr bei einem Steuerexperten erfragen. Steuerliche Auskünfte darf ich nicht geben.

Erfragt bitte bei beiden Fällen jeweils Umsätze und Gewinn. Die Positionen können sich sehr voneinander unterscheiden.

Grüsse,
Alexandra Gerhardt-Botzian

Guten Morgen,

leider kann ich diese Frage nicht beantworten. Bitte wende dich an einen anderen User.
H.Rein

Hier kann ich leider nicht helfen, sorry.

Gruß

Sascha