Kleingewerbe eröffnen

Hallo,

ich möchte gerne ein Kleingewerbe eröffnen.

Nun habe ich eben folgende Fragen:

  1. Bei einem Kleingewerbe ist es doch so, das ich keine MWST. ausweisen muss, oder? Heisst doch im Klartext, ich kaufe einen Artikel bsp. für 100 € ein, und verkaufe ihn für 120 € weiter. Aus diesen 20 € Gewinn zieht sich das FA dann die 16 oder nächstes Jahr die 19 %, habe ich das soweit richtig verstanden?

  2. Da ich selber gerne am „rumbasteln“ bin, würde ich dann auch gerne ein paar Artikel günstig für den Eigengebrauch kaufen. Sagt das Finanzamt da irgendwas zu?

Ich bin zur Zeit noch Arbeitslos und darf sowieso „nur“ 165 € dazu verdienen. Ich denke aber nicht mal das ich in den ersten Monaten da überhaupt hin komme.
Meine Absichten sind es auch nicht VOLL einzusteigen, sondern einfach nur mal 100 € im Monat dazuzuverdienen.

Hi Julian,

  1. Bei einem Kleingewerbe ist es doch so, das ich keine MWST.
    ausweisen muss, oder?

Tip: http://www.traum-projekt.com/forum/94-steuer-recht-a…

  1. Da ich selber gerne am „rumbasteln“ bin, würde ich dann
    auch gerne ein paar Artikel günstig für den Eigengebrauch
    kaufen. Sagt das Finanzamt da irgendwas zu?

Üblicherweise gehört das nicht zu den betrieblichen Kosten. Du mußt allerdings nicht für jeden Meter Klebeband nachweisen, daß er ausschließlich gewerblich benutzt wurde.

Meine Absichten sind es auch nicht VOLL einzusteigen, sondern
einfach nur mal 100 € im Monat dazuzuverdienen.

Klasse. Das meine ich wirklich ernst. Du scheinst geringe Kosten zu erwarten und gehst diew Sache klein an.

mfg Ulrich

Servus,

die von Ulrich verlinkte Seite ist in einem Punkt absoluter Müll, und jedesmal, wenn ich sie hier im Forum sehe, ärgert es mich noch mehr!

Ein Kleinunternehmer ist ein Kleinunternehmer ist ein Kleinunternehmer.

Er muss goarnix beantragen, und wenn er USt ausweist (wie ihm dort geraten wird), aber nicht zur Regelbesteuerung optiert, muss er sie als unberechtigt ausgewiesene USt abführen.

Ein Kleinunternehmer, der zur Regelbesteuerung optieren will, kann das tun. Aber wie gesagt: Er muss keinerlei Antrag stellen, damit er die Eigenschaft „Kleinunternehmer“ hat. Dann wird bei ihm auch keine USt erhoben. Keine, Nada.

Wir könnens besser als traumprojekt oder wie das heißt.

Bedingung allerdings: Man muss die Regeln einhalten, darf nicht persönlich in steuerlichen Angelegenheiten beraten. Ob man eine Frage beantwortet oder nicht, hat auch mit der Art zu tun, wie die Frage gestellt ist. Es gibt fast keine persönliche Situation, die sich nicht als exemplarischer Fall diskutieren ließe.

So - noch Fragen? Dann besuch uns doch mal im „zuständigen“ Steuerbrett, aber überleg Dir vorher, was genau und wie genau du fragen willst.

Schöne Grüße

MM

*rotanlauf*
Hi Martin,

die von Ulrich verlinkte Seite ist in einem Punkt absoluter
Müll, und jedesmal, wenn ich sie hier im Forum sehe, ärgert es
mich noch mehr!

Ich gelobe Besserung. Man sollte halt nicht mal eben zwischendurch antworten.

mfg Ulrich

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